Die Betriebshaftpflichtversicherung – für Unternehmer aller Branchen unverzichtbar

„Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein“ – dieses Sprichwort ist nach dem deutschen Schadenersatzrecht durchaus ernst zu nehmen. Denn Sie haften für alle Schäden, die Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter einer dritten Person zufügen, im Zweifel mit Ihrem gesamten Vermögen. Die Betriebshaftpflichtversicherung der AXA Hauptvertretung Michael Balling in Brühl übernimmt entsprechende Forderungen der Gegenseite und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Schäden und Ursachen – wo die betriebliche Haftpflicht der AXA leistet

Die AXA Betriebshaftpflicht leistet bei allen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie oder ein von Ihnen Beauftragter (etwa ein Mitarbeiter) einer dritten Person zufügen. Darunter versteht man:

  • Personenschäden: Tod oder Verletzung eines Menschen.
  • Sachschäden: Zerstörung oder Beschädigung einer Sache.
  • Vermögensschäden: Vernichtung oder Minderung von Vermögenswerten.

Unter diese Schadenstypen lassen sich nahezu alle Schäden, die im betrieblichen Umfeld auftreten können, zusammenfassen. Ergänzende Bausteine ermöglichen Ihnen die Absicherung spezieller Bereiche, etwa für Mietschäden.

Leistungen: Das bieten unsere betrieblichen Haftpflichtversicherungen

Mit der AXA Betriebshaftpflichtversicherung sind Sie und Ihr Unternehmen vor den Folgen verschiedenster Risiken geschützt. Damit Sie im Fall der Fälle bestmöglich abgesichert sind, profitieren Sie bei uns unter anderem vor diesen vielseitigen Leistungen:

  • Unberechtigte Ansprüche wehren wir für Sie kostenneutral und notfalls auch gerichtlich ab, bei berechtigten Forderungen kommen wir für den gesamten Schaden auf.
  • Cyberrisiken aller Art sind über den entsprechenden Baustein mitversicherbar.
  • Anpassbare Deckungssumme für maximale Flexibilität beim Umfang des Versicherungsschutzes.
  • Mitversicherung der Folgen einer Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
  • Schäden, die Mitarbeiter verursachen, sind ebenfalls mitversichert.
  • Wir verzichten grundsätzlich auf die Einrede einfacher und grober Fahrlässigkeit; nur in Fällen von Vorsatz erlischt unsere Leistungspflicht.

Wir beraten Sie gerne

Die Betriebshaftpflichtversicherung der AXA Hauptvertretung Michael Balling in Brühl ist nicht nur für kleine und mittelständische Unternehmen, sondern grundsätzlich für alle Betriebe in sämtlichen Branchen unverzichtbar. Daher sollten Sie nicht zögern und noch heute einen ersten Termin bei Ihrer AXA Agentur vereinbaren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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