Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Die AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin

Von der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung hört man in der Regel eher selten, was jedoch nicht heißt, dass diese Versicherung nicht sehr wichtig werden könnte. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung greift immer, wenn Gewässer durch Öle, für die Sie die Verantwortung tragen, verschmutzt werden. Das kann beispielsweise das Öl aus der Ölheizung sein, dass das Grundwasser verschmutzt oder auch das Motoröl eines Bootes, dass den See verschmutzt. Ein Liter Öl kann etwa 1 Million Liter Wasser ungenießbar machen. Als Verantwortlicher haften Sie in voller Höhe für alle Schäden, die durch Öle entstehen.

Die Leistungen der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung der AXA im Überblick

Wenn zum Beispiel ein Öltank, für den Sie die Verantwortung tragen, Öl in Gewässern verliert, muss das Wasser entseucht werden. Die Kosten dafür würde die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung der AXA übernehmen. Zudem übernimmt die AXA die Klärung, ob gegen Sie angemeldete Ansprüche gerechtfertigt sind und wehrt diese gegebenenfalls ab. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung der AXA können Sie bereits ab einem monatlichen Betrag in Höhe von 5 Euro abschließen. Die Versicherungssumme liegt bei 10 Millionen Euro. Die Versicherung bietet folgende weitere interessante Leistungen und Sicherheiten, die Sie als Besitzer einer Ölheizung oder eines Ölbehälters optimal absichern:

  • Absicherung des Besitzes von Heizöltanks oder anderen Anlagen mit schädlichen Inhalten vor finanziellen Folgen, wenn es zu Schäden an Gewässern kommt und Schadensersatz in Anspruch genommen wird
  • Personen, die der Versicherungsnehmer mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt und die zum Beispiel mit der Verwaltung, Beleuchtung, Reinigung etc. seines Grundstückes beauftragt werden, sind ebenfalls abgesichert
  • es sind Schäden an sämtlichen Gewässern abgesichert
  • Rettungskosten werden übernommen (wenn beispielsweise ein drohender Gewässerschaden durch das Abfahren oder Ausheben von Erdreich verhindert werden kann)

Ablauf bei einem Ölschaden

Wenn Gewässer durch Öl verseucht werden, müssen die zuständigen Behörden schnellstmöglich darüber informiert werden. Diese kümmern sich dann darum, dass das Gewässer vor weiteren Verseuchungen geschützt wird und dass so schnell wie möglich eine Entseuchung des Wassers eingeleitet wird.

All diese Maßnahmen kosten sehr viel Geld, da viele Rettungskräfte, Behörden und diverse Spezialisten eingesetzt werden müssen. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung der AXA schützt Sie zuverlässig vor den Kosten.

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