Versorgungsordnung & Modell zur Mitarbeitermotivation
„Betriebliche Versorgung soll klar und transparent geregelt sein.“ rät die AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin jedem Unternehmen, das nicht tarifvertraglich eindeutigen Regelungen unterliegt. Die Regelung im Rahmen einer Versorgungsordnung bietet Rechtssicherheit für alle Beteiligten, denn arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, Rechte und Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sind darüber festgelegt.
Wie sieht es in der Praxis aus? In 2018/2019 begegneten wir oftmals folgende Versorgungssituationen:
Einige Mitarbeiter nutzen die bAV und sind von den Vorteilen überzeugt. Manche wurden mal informiert – jedoch stand offenbar eine Art Beratungspflicht / Protokoll im Vordergrund und nicht das ernsthafte Aufzeigen der Möglichkeiten. Viele sind tatsächlich recht gut informiert und wissen auch „dass sie was machen müssten“ - fanden das Thema im Abschluss allerdings recht unübersichtlich. Oftmals wurde gemutmaßt, dass der Arbeitgeber die größten Vorteile haben muss – schließlich würde er ja sonst nicht seine Mitarbeiter während der Arbeitszeit beraten lassen. Woher dieses Gerücht kam, ist uns bis dato nicht bekannt, wir bieten daher aufklärende Informationen und scheuen keine Frage. Transparenz und Ehrlichkeit müssen stets im Focus jedes Gesprächs stehen.
Durch die eindeutige Regelung bestehender und neuer Zusagen profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer u.a. von folgenden Vorteilen:
- Rechtssicherheit
- Reduzierung von Haftungsrisiken
- Beachtung des arbeitsrechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung
- Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung
- Regelung bei Ausscheiden
- Arbeitgeberzuschüsse (insb. nach Neuerungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes)
- Verwendung der vermögenswirksamen Leistungen
- Reduzierung der Fluktuationskosten
- Mitarbeitermotivation
- Bindung vorhandener Mitarbeiter
Unser Tipp: Seien Sie nicht „nur“ Arbeitgeber, sondern tragen Sie zunehmend mehr Verantwortung, sichern Sie gemeinsam Versorgungsrisiken und nehmen Sie Ihren Mitarbeitern öfter mal eine Sorge ab.
Gemeinsam mit der AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin können Sie Ihren Mitarbeitern unverwechselbare Vorteile bieten.
Unser Konzept überzeugt durch außergewöhnliche Highlights - wie beispielsweise der Berufsunfähigkeitsversicherung mit vereinfachter Gesundheitsprüfung / oder sogar der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne klassische Gesundheitsprüfung, bis zur sofortbeginnenden Zusatzversicherung der Betrieblichen Krankenversicherung.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns
In Zusammenarbeit mit der AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin erhalten Sie kurzfristig interessante Anregungen und einen Entwurf Ihrer möglichen Versorgungsordnung. Kontaktieren Sie uns gerne.
Griembergweg 1
12305 Berlin
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