Nutzen Sie die Möglichkeiten vom neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz – Mitarbeiter binden und die Attraktivität Ihrer Firma steigern
Mit dem Stichtag 01.01.2018, erneuerte der Gesetzgeber das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Aufgrund neuer Konditionen, Verbesserungen und Regelungen, lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge umso mehr. Damit werden Sie als Arbeitgeber noch attraktiver, als Sie es jetzt schon sind. Besonders der Anreiz für Angestellte mit niedrigem Einkommen – wie Teilzeitkräfte – steigert sich enorm, eine bAV abzuschließen. Gerne berät Sie die AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin näher zu diesem umfassenden Thema. Auf den Punkt gebracht: Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz ist ein starkes Instrument der betrieblichen Altersvorsorge mit einem hohen Nutzen für beide Seiten!
Jetzt informieren und Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge ermöglichen!
Es gibt viele Argumente, warum Arbeitnehmer gerne in Ihrer Firma tätig sind. Neben dem Gehalt und Möglichkeiten der internen Weiterbildung, platziert sich rein statistisch gesehen die betriebliche Altersvorsorge auf den vordersten Rängen. Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz haben nun auch Sie die perfekte Möglichkeit, Ihrer Belegschaft eine optimale Altersvorsorge in Aussicht zu stellen. Damit steigern Sie maßgeblich Ihre Attraktivität als Arbeitgeber durch folgende Gründe:
- stärkere Bindung auch von wichtigen Teilzeitkräften und Minijobbern
- Erhöhung der eigenen Arbeitgeberattraktivität
- viele Chancen und Modelle einer ansprechenden Altersvorsorge
- hoher Nutzen für beide Seiten
- mit der AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin der perfekte Ansprechpartner
Grundsätzlich profitieren beide Seiten vom neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz. Sie als Arbeitgeber finden eine perfekte Möglichkeit wertvolle Mitarbeiter noch stärker an Ihr Unternehmen zu binden. Im Gegenzug erhalten Arbeitnehmer die Chance, endlich für das Alter vorzusorgen – und zwar in einem besonders effektiven Rahmen. Informieren Sie sich bezüglich des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes bei der AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin.
Diese Vorteile bringt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz
Interessant ist hierbei die Tatsache, dass sogar ältere Verträge von Mitarbeitern lückenlos übernommen werden können. Kein Problem also, einen neuen Beschäftigten einzustellen und dessen Altersvorsorge zu integrieren. Das ist ein weiterer Pluspunkt bezüglich Ihrer Arbeitgeberattraktivität. Ein geringerer Verwaltungsaufwand und verbesserte Sozialstrukturen, sind weitere Merkmale. Einfach, effektiv und ohne Wenn und Aber. Enorm vielfältige Möglichkeiten der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersvorsorge, untermauern das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz. Hier sind einige wichtige Vorteile:
Es lohnt sich umso mehr, die AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin zu kontaktieren um Ihren Beschäftigten das starke Instrument der betrieblichen Altersvorsorge anzubieten.
AXA Trautmann in Berlin mit Hintergrundinformationen
Nehmen Sie völlig unverbindlich Kontakt zur AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin auf. Gerne beraten wir Sie ausführlich über die Möglichkeiten, welche das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet. WIN-WIN Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
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Im Bereich Betriebsrentenstärkungsgesetz können Sie auf uns als Partner zählen.
Gestalten Sie Ihre neue Betriebsrentenstärkungsgesetz flexibel nach Ihren individuellen Wünschen. Dank unserer Bausteine sind Sie in der Lage, ein präzises Angebot selbst zu erstellen. Bei allen weiteren Fragen ist die AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin stets für Sie als Kunden da.
Kontaktieren Sie die AXA Generalvertretung Jan Trautmann in Berlin bezüglich unserer innovativen Betriebsrentenstärkungsgesetz. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
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