Ihr Spezialist für den ÖD - G&K Spezialist René Port
René Port ist Ihr Spezialist bei G&K für alle Fragen rund um die Beschäftigung im Öffentlichen Dienst. Für alle Berufseinsteiger, Verwaltungsbeamte, Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten steht er als direkter Ansprechpartner gerne zur Verfügung!
Zur Person
1991: Ich heiße René Port, bin am 7. Oktober 1991 geboren und komme aus Köln.
2011: 2011 habe ich mit einer Ausbildung beim AXA Konzern begonnen.
2012: Seit 2012 engagiere ich mich ehrenamtlich bei den Freunden und Förderern des kölnischen Brauchtums und seit 2019 bin ich Mitglied der Zugleitung und für den Bereich Sicherheit bei den Schull- un Veedelszöch in Köln zuständig.
2014: Ich bin seit Februar 2014 Angestellter der Großbach und Kollegen GmbH.
2018: Seit 2018 bin ich im Team der G&K spezialisiert auf den Bereich des Öffentlichen Dienstes.
Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!
Wollen Sie sich schon vorab informieren? Dann empfehle ich Ihnen folgende Links:
In welchem Beruf sind Sie tätig?
Für Einsteiger im Öffentlichen Dienst
So sagt man, jemand bekleide ein Amt, wenn er vom Amt bekleidet wird.
(Georg Christoph Lichtenberg, deutscher Physiker / 1742 – 1799)
Du hast es geschafft, das Amt bekleidet dich. Glückwunsch zum Ausbildungsbeginn im Öffentlichen Dienst!
Mit der komba-Jugend Wuppertal haben wir uns als DBV-Agentur G&K Großbach und Kollegen GmbH einen Partner ausgesucht, der sich dafür einsetzt, dass Ihnen Ihre Ausbildung im Öffentlichen Dienst eine gute Perspektive bietet. Mit G&K, einer der größten DBV-Agenturen in Deutschland, hat die komba-Jugend NRW somit einen starken Partner bei allen Versicherungsfragen, der Ihre Mitglieder bestmöglich dabei unterstützt, das komba-Leitbild mit Leben zu füllen. Die G&K-Experten zum Thema Öffentlicher Dienst stehen immer gerne mit Rat und Tat zur Verfügung!
Damit auch für Sie von Anfang an gilt: #SowollenBeamteversichertsein!
Wir begleiten Sie – von Anfang an
Berufsgruppen
Kennen Sie schon unseren Vorsorge-Check?
Ihr bisheriger Versorgungsanspruch ist die Basis Ihrer persönlichen zukünftigen Absicherung. Deshalb ist es sehr ratsam, Ihre eigenen Versorgungsansprüche zu kennen.
Das Wichtigste auf einen Blick
Beihilfe
Krankenversicherung ist ein Must-have.
Das sollten Sie wissen:
Auch für Beamte gilt in Deutschland die Krankenversicherungspflicht. Unterstützung kommt in Form der Beihilfe vom Dienstherrn. Das bedeutet, er übernimmt einen prozentualen Anteil der Krankheitskosten.
Die Beihilfe ist ein eigenes Krankenfürsorgesystem für Beamte
Je nach Bundesland zahlt der Dienstherr rund die Hälfte der anfallenden Krankheitskosten seiner Beamten. Der Rest muss privat durch eine beihilfekonforme Krankheitskostenversicherung abgesichert werden. Die Beihilfesätze sind abhängig vom Bundesland und teils vom Familienstatus.
Was bietet Ihnen die DBV?
Nur durch die Beihilfe des Dienstherrn und den Versicherungsschutz der DBV sind Sie in jeder Karriere- oder Lebensphase rundum abgesichert. Wählen Sie zwischen den zwei Top-Tarifen und profitieren Sie von umfangreichen Leistungen und kostenlosen Services.
Heilfürsorge
Ausgewählte Beamte im Sicherheitsbereich haben im Krankheitsfall oft Anspruch auf Heilfürsorge vom Dienstherrn – ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Das sollten Sie wissen:
Beamte der Bundespolizei, Polizei oder Berufsfeuerwehr, die im Job besonderen Risiken ausgesetzt sind, sind heilfürsorgeberechtigt.
Die Heilfürsorge ist ähnlich wie die gesetzliche Krankenversicherung
Die Heilfürsorge entspricht in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und variiert je nach Dienstherr und Bundesland. Wichtig ist, dass der Anspruch auf Heilfürsorge immer begrenzt ist. Er endet in der Regel nach der aktiven Dienstzeit, bei Dienstunfähigkeit, mit dem Ende der Ausbildung oder mit Versetzung in ein anderes Bundesland.
Was bietet Ihnen die DBV?
Optimalen Schutz im Krankheitsfall erreicht man (nur) mit den zur Heilfürsorgeleistungen ergänzenden Krankenzusatztarifen der DBV. Und da die Heilfürsorge zeitlich begrenzt ist, empfiehlt sich der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung bereits bei Dienstantritt. Somit ist der Einstieg in die beihilfekonformen Krankenversicherungstarife der DBV garantiert.
Dienstunfähigkeit
Gerade Beamtenanwärter haben bei Dienstunfähigkeit in der Regel keine gesetzliche Versorgungsansprüche!
Das sollten Sie wissen:
Ihr wichtigstes Gut ist Ihre eigene Arbeitskraft. Leider ist diese bei Dienstantritt nicht automatisch geschützt. Wenn es hart auf hart kommt, fallen Ihre Bezüge weg, und Sie stehen ohne Einkommen da.
Sichern Sie die Dienstunfähigkeit unbedingt zum Jobstart ab!
Bei Dienstunfähigkeit werden Beamte auf Widerruf / Probe entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das gleiche gilt für Beamte auf Lebenszeit, die noch keine 60 Monate Wartezeit erfüllt haben. Lediglich bei Dienstunfall kann es sein, das der Beamte erste Versorgungsansprüche hat.
Eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten Sie jedoch nur, wenn Sie vorher mindestens drei Jahre gearbeitet haben und die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt ist. Selbst dann wird eine Erwerbsminderungsrente jedoch nur gezahlt, wenn Sie aufgrubnd extremer gesundheitlicher Einschränkungen keiner Tätigkeit mehr nachgehen können.
Was bietet Ihnen die DBV?
Die DBV bietet Dienstanfängern bedarfsgerechten Schutz zu bezahlbaren Beiträgen. Neben einer echten und vollständigen Dienstunfähigkeitsklausel kann auch die spezielle Dienstunfähigkeit (Polizei / Feuerwehr / Justizvollzug) und die Teildienstunfähigkeit eingeschlossen werden.
Berufshaftung
Das sollten Sie wissen:
Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst müssen Schäden, die sie während ihres Jobs (grob) fahrlässig verursachen, aus eigener Tasche zahlen. Dies gilt für Schadenersatzforderungen, Personen-/Sach- und Vermögensschäden – und zwar in jeder Höhe! Wer im Dienst also kurz nicht aufpasst, der haftet – unter Umständen auch mit existenzbedrohenden Folgen.
Schnell passiert – mit langfristig schweren Folgen.
Fallbeispiel 1: Ein Polizist verursacht bei einer Einsatzfahrt grob fahrlässig einen Verkehrsunfall, bei dem Personen- und Sachschäden entstehen. Fallbeispiel 2: Eine Beamtin des Bauamts hat eine rechtswidrige Baugenehmigung erteilt, die kurzfristig aufgehoben wurde. Durch den Stopp entstand ein hoher Schaden für den Bauherrn. Fallbeispiel 3: Ein Lehrer verletzt seine Aufsichtspflicht im Rahmen eines Schulausflugs. Ein Kind erleidet dadurch einen Unfall mit schwerwiegenden Folgen.
Was bietet Ihnen die DBV?
Die private Diensthaftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Beamten oder Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst, weil Sie ansonsten im Ernstfall Ihre Existenz gefährden! Die DBV bietet Ihnen eine 100 %ige Risikoabdeckung zu günstigen Beiträgen – ideal gerade auch für Berufsanfänger!
Unfall Sicherheitsbereich
Das sollten Sie wissen:
Im Dienst, in der Freizeit, beim Sport – Unfälle passieren. Aber Achtung: Bei Unfällen im Dienst leistet der Dienstherr nur eine Grundversorgung. Und bei Unfällen außer Dienst, beispielsweise zu Hause oder im Urlaub, besteht grundsätzlich gar kein Anspruch auf Versorgung vom Dienstherrn – für Dienstanfänger!
Warum privat vorsorgen?
Unfälle können schwere Verletzungen, massive gesundheitliche Beeinträchtigungen, aber auch einen dauerhaften Verlust der Arbeitskraft zur Folge haben. Gerade Dienstanfänger brauchen einen umfassenden Schutz unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Möglichkeiten.
Was bietet Ihnen die DBV?
Die DBV bietet bis zu 40 % Nachlass auf den Unfallbeitrag – speziell für Dienstanfänger des Sicherheitsbereiches während der Ausbildung! Bei Vertragsbeginn innerhalb von sechs Monaten nach Eintritt in den Öffentlichen Dienst sparen Sie sich überdies die Gesundheitsprüfung.
Sie sind klasse. Wir haben die passenden Lösungen.
Als Lehramtsanwärter oder auch Beamtenanwärter anderer Bereiche stehen Sie vor ganz schön vielen Herausforderungen. Wir sind an Ihrer Seite, wenn es um Vorsorge und Schutz geht.
Ihre beihilfekonforme Krankenversicherung
Kooperationspartner
Noch Fragen? Sprechen Sie uns an!
Gerne stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung. Vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin:
- persönlich
- telefonisch oder
- digital
Richard-Zanders-Str. 15
51465 Bergisch Gladbach
Nach Vereinbarung
08:30 bis 18:30
08:30 bis 18:30
08:30 bis 18:30
08:30 bis 18:30
08:30 bis 18:30