Preiswerter Schutz für Moped- und Rollerfahrer
Endlich unabhängig von Bus, Bahn und Eltern-Taxi.
Mit der Roller-Versicherung von AXA seid Ihr günstig und ausgezeichnet abgesichert:
Haftpflichtschäden bis 100 Mio. Euro
Personenschäden bis 15 Mio. Euro pro geschädigter Person
https://www.axa.de/roller-versicherung
Wir wollen Euch nach Eurer Rollerzeit den Einstieg in die Autoversicherung
erleichtern, wenn es heißt, das erste eigene Auto zu versichern:
Wenn Ihr bereits 2 Jahre schadenfrei mit dem Mofa bei AXA versichert seid,
können wir Euch mit dem Auto bereits auf Schadenklasse 2 (55%) einstufen!
Voraussetzungen
- 2 schadenfreie Mofa-Kennzeichen
- sind innerhalb von 3 Jahren bei AXA versichert
- der Ablauf des letzten Mofa-Kennzeichens ist nicht länger als 1 Jahr her
- Ihr versichert erstmalig einen Pkw auf Euren Namen bei AXA
Welche E-Scooter erhalten eine Straßenzulassung?
Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:
- Der E-Scooter benötigt eine gültige Betriebserlaubnis für Elektrokleinstfahrzeuge
- Das Fahrzeug braucht ein gültiges Versicherungskennzeichen
- Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 20 km/h betragen
- Es müssen Frontlicht, Schlusslicht, Rückstrahler sowie Seitenreflektoren vorhanden sein
- Mindestens zwei voneinander unabhängige Bremsen
- Funktionierende Klingel
Genehmigte Fahrzeuge weisen ein Fabrikschild mit folgenden Angaben auf:
- Begriff „Elektrokleinstfahrzeug“
- Hersteller
- Typ
- Nummer der allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE)
Wo darf ich mit dem E-Scooter fahren?
Mit dem E-Scooter darfst du ausschließlich auf gekennzeichneten Fahrradwegen fahren – definitiv nicht auf dem Bürgersteig. Sofern kein Radweg vorhanden ist, musst Du auf die Straße ausweichen.
Beim Verkauf des Mofas/Rollers benötigen wir bitte folgende Angaben:
- Kennzeichen/Versicherungsnummer
- Das Verkaufsdatum
- Die Anschrift des Käufers mit Geburtsdatum
Augustinusstrasse 14
50226 Frechen
09:00 bis 12:30
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14:30 bis 18:30
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