Existenzschutzversicherung

Die Existenzschutzversicherung von AXA bietet Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Krankheiten, Krebserkrankungen, Unfällen, Verlust von Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit in einem Produkt. Durch einen schweren Unfall oder eine schwere Krankheit kann von heute auf morgen die finanzielle Existenz der ganzen Familie auf dem Spiel stehen. Sicherheit gibt die Existenzschutzversicherung. Ihre flexible Vorsorge gegen die finanziellen Folgen von:

  • schwere Krankheiten und Krebserkrankungen ab Stadium 2
  • schweren Unfällen
  • Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören sowie Sprechen
  • Pflegeaufwendungen: AXA leistet ab Pflegegrad 2 der gesetzlichen Pflegeversicherung

Die Highlights der innovativen Vorsorge bei Unfall und Krankheit

  • im Leistungsfall eine Rente zwischen 250 und 3.000 Euro (individuelle Festlegung bei Vertragsschluss)
  • Anpassung an Lebensphase: bis zum 45. Lebensjahr zu bestimmten Anlässen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienerwerb) Erhöhung der vereinbarten Rente um bis zu 50 % (max. 500 EUR) ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • vom ersten Jahr an monatliches Kündigungsrecht
  • zusätzlich Assistance-Leistungen bei Unfällen im Inland:
    • Informationen, z. B. über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung
    • im Todesfall die Organisation der Überführung des Versicherten zu seinem letzten Wohnsitz
    • alternativ: Ersatz von bis zu 25.000 Euro für entstandene notwendige Kosten, wie z. B. Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze, Transporte und Rücktransporte, Überführung im Todesfall etc.
    • Reha-Management zur Unterstützung bei der gesundheitlichen, beruflichen und sozialen Wiedereingliederung in den gewohnten Alltag
  • zusätzlich Assistance-Leistungen bei Unfällen im Ausland:
    • Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze durch Rettungsdienste
    • Transport des Versicherten in ein Krankenhaus
    • Überführung des infolge eines Unfalls verstorbenen Versicherten zu seinem letzten Wohnsitz
    • Benachrichtigung von Angehörigen oder des Arbeitgebers
    • Versand notwendiger verschreibungspflichtiger Arzneimittel

Es besteht unter Umständen ein Beitragsfreies BU-Optionsrecht  mit Ergänzung um einen Berufsunfähigkeitsschutz!!

Optionsrecht für Berufsunfähig­keits­versicherung

Der Schutz kann bis zu 5 Jahren nach Vertragsabschluss um einen Berufsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erweitert werden.

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