AXA Generalvertretung Gabriele Steinborn in Frechen KFZ Autoversicherung

Interessantes und Wissenswertes:

Sinn und Zweck der Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung soll Sicherheit schaffen. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt Schäden, die Sie anderen Menschen mit Ihrem Fahrzeug zufügen. So sind Sie auf der sicheren Seite und wissen, dass keine unbezahlbaren Forderungen und damit Schulden auf Sie zukommen. Geschädigte wissen auf der anderen Seite, dass sie ihre Forderung in voller Höhe erfüllt bekommen – und nicht lange auf ihr Geld warten müssen. Aus diesem Grund ist die Haftpflichtversicherung in Deutschland Pflicht.
 
Optional sind hingegen die Kaskobausteine der Autoversicherung. Mit unserer Teilkasko sind Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug versichert, die etwa durch Tiere, höhere Gewalt oder Diebstahl entstehen. Die Vollkasko leistet darüber hinaus auch bei Schäden infolge selbst verschuldeter Unfälle und kriminellen Handlungen Dritter, etwa Fahrerflucht und Vandalismus. Sie sind also umfassend abgesichert.
 
Weitere Zusatzbausteine bieten flexible Gestaltungsmöglichkeiten. Sind Sie oft im Ausland unterwegs, bietet sich etwa die Mallorca-Police zur Absicherung gemieteter Fahrzeuge an. Der Schutzbrief sorgt dafür, dass Sie bei einem Unfallschaden schnelle und unbürokratische Hilfe erhalten. Hier übernehmen wir etwa die Abschleppkosten und die Aufwendungen für eine ungeplante Übernachtung.

Vorteile und Leistungen

Die Kfz-Versicherung der AXA Generalvertretung Gabriele Steinborn in Frechen überzeugt unter anderem mit diesen Vorteilen:

  • Abdeckung aller denkbaren Risiken.
  • Flexible Gestaltung durch modularen Aufbau.

Autounfall?! Alles Wichtige zur Hand mit dem Europäischen Unfallbericht
Was ist zu tun, wenn es passiert?

Die erste Regel: Ruhe bewahren!

Die wichtigsten ersten Schritte sind:

  • Warnweste anziehen und Unfallstelle sichern
  • bei größeren Sachschäden die Polizei informieren (110)
  • bei Unfällen mit Verletzten Erste Hilfe leisten und den Rettungsdienst rufen (112)

Hier findet Ihr unserer Checkliste "Autounfall" mit  dem europäischen Unfallbericht.

Druckt Euch diesen einfach für das Handschuhfach aus.

Wann und wie kann ich eigentlich meine Versicherung wechseln?

Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen.

Die Kündigung muss bis spätestens 30. November bei der aktuellen Versicherung vorliegen. Bei einer Beitragserhöhung habt Ihr unabhängig vom 30. November ein Sonderkündigungsrecht!

Was bedeutet Teilkasko?

Sie ersetzt Schäden bei Brand, Explosion, Diebstahl, Raub, unmittelbarer Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Schäden an der Verkabelung (Kurzschluss oder Tierbiss) sowie Schäden an Schläuchen und Leitungen (durch Tierbiss).

Welche Schäden ersetzt eine Vollkasko?

Die Vollkaskoversicherung ersetzt über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus auch Schäden, die durch selbstverschuldete Unfälle, durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen oder als Folgeschäden von Marderbissen entstanden sind.

Mallorca Police

Die Mallorca-Police gilt für ein Mietfahrzeug im Ausland. Möchtet Ihr im Urlaub einen Pkw mieten, müsst Ihr Euch oft mit deutlich niedrigeren Versicherungssummen begnügen. Denn „andere Länder, andere Sitten“. Mit der Mallorca-Police sichert Ihr Euch den gemieteten Pkw mit der gleichen Versicherungssumme ab wie Euer eigenes Fahrzeug.

Unfallhilfe im Auto

Mit dem Unfallmeldedienst habt Ihr schnelle Hilfe bei einem Unfall oder einer Panne.

Ihr erhaltet von uns einen Unfallmeldestecker für die 12-Volt-Buchse in Eurem Auto.

Zusammen mit einer App für Euer Smartphone werden so Unfälle registriert und automatisch wird im Ernstfall ein Notruf ausgelöst.

Die Notrufleitstellen erfahren sofort, wo Ihr euch befindet, wie schwer der Aufprall war und helfen Euch direkt, z. B. durch Benachrichtigung/ Senden eines Rettungsfahrzeugs.

Darf ich mein Auto verleihen?

Na klar, aber hier ist unbedingt darauf zu achten, dass der Nutzerkreis in Deinem Versicherungsvertrag dies auch mit abdeckt. Bei AXA kannst Du einmal im Jahr bis zu
vier Wochen deinen Nutzerkreis erweitern, ohne dass Du dafür extra zahlen musst.

Du musst uns nur rechtzeitig informieren.

AXA Generalvertretung Gabriele Steinborn
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