Das Vorsorgeangebot für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter.
Während Ihrer Ausbildung als Beamtin/Beamter auf Widerruf sind Sie bereits beihilfeberechtigt. Was bedeutet das?
Ihr Dienstherr beteiligt sich an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburtsund Todesfällen. Sie erhalten also nicht wie eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer einen Zuschuss zum monatlichen Krankenversicherungsbeitrag, sondern bekommen einen Teil Ihrer jeweiligen Arzt oder Krankenhausrechnung als Beihilfe erstattet. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und nach Ihrem Familienstand.
Optimal abgestimmt auf Ihre persönliche Situation und Ihren Beihilfeanspruch bietet Ihnen die DBV ein maßgeschneidertes Angebot mit umfangreichen Leistungen, günstigen Beiträgen und ausgezeichnetem medizinischem Service. Das Topangebot für Beihilfeberechtigte des Bundes und der Länder ist der Tarif Vision B-U.
Kölner Str. 109
53840 Troisdorf
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