Die Oldtimerversicherung der AXA

Trotz der Vielfalt an Typen, Modellen und Baureihen strahlen sie alle den Charakter und den Charme vergangener Jahrzehnte aus. Vielleicht haben Sie Ihren "Oldie" in einem bedauernswerten Zustand erworben und ihm durch Hingabe und Zeit wieder Leben eingehaucht, wodurch Sie einen beträchtlichen materiellen und ideellen Wert geschaffen haben. Nach endlosen Stunden in der Garage nach Feierabend möchten Sie nun Ihr altes Schätzchen zuverlässig und optimal versichern. AXA bietet Ihnen eine attraktive Oldtimer-Versicherung, um Ihrem fahrbaren Zeitzeugen eine Absicherung für die Zukunft zu bieten.

Optimaler Versicherungsschutz für Ihre Rarität

Die Oldtimer-Versicherung von AXA bietet Ihnen folgende Vorzüge:

  • Umfangreicher Service zu erschwinglichen Beiträgen
  • Individuell angepasster Pkw-Schutzbrief für Ihren Oldtimer oder Youngtimer
  • Zusätzliche Leistungen bei der Teilkaskoversicherung
  • Versicherungsschutz für schwarze Kennzeichen, historische Kennzeichen, rote Oldtimer-Kennzeichen und Saisonkennzeichen

Versicherungsleistungen für Oldtimer und Youngtimer

Für Pkw-Oldtimer, die erstmals vor dem 31.12.1979 zugelassen wurden, und Youngtimer, deren Erstzulassung im Zeitraum zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1987 liegt, stehen Ihnen folgende Leistungen zur Verfügung:

  • Pauschale Deckungssumme von bis zu 100 Mio. Euro
  • Abdeckung von Personenschäden bis zu 15 Mio. Euro
  • Möglichkeit zur Buchung eines zusätzlichen Schutzbriefs
  • Allgemeiner Schutz bereits mit den Vollkaskoleistungen enthalten, Teilkasko mit 150 € Selbstbeteiligung

Voraussetzungen für den Abschluss einer Oldtimer-Versicherung:

  • Erstzulassung des Fahrzeugs vor dem 31.12.1979
  • Das Fahrzeug muss gut erhalten sein und weitgehend dem Originalzustand entsprechen
  • Maximale jährliche Fahrleistung von weniger als 8.000 km
  • Das Fahrzeug darf nur als Zweitfahrzeug genutzt werden, ein Alltags-PKW muss vorhanden sein
  • Unterbringung in einer Garage erwünscht
  • Nur Personen über 23 Jahre dürfen das Fahrzeug fahren
  • Das Fahrzeug muss auf den Versicherungsnehmer zugelassen sein
  • Vorlage eines Marktwertgutachtens erforderlich, wenn der Fahrzeugwert 25.000 Euro übersteigt, das Gutachten darf nicht älter als 2 Jahre sein

Weitere Informationen

Warum ist ein Wertgutachten erforderlich?

Im Falle eines Schadens müssen Sie als Fahrzeugbesitzer den Wert und Zustand nachweisen, was besonders schwierig ist, wenn das Fahrzeug gestohlen oder zerstört wurde.

Vorteile bei Kaskoschäden

Der ermittelte Fahrzeugwert aufgrund eines Gutachtens wird zur Beitragsberechnung und als Grundlage für die Schadenregulierung herangezogen. Die Kaskoversicherung deckt nur die Kosten für Reparaturen zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes ab, nicht aber für Restaurierungsarbeiten. Ein detailliertes Gutachten liefert Informationen zum Fahrzeugzustand vor dem Schadenfall, um sicherzustellen, dass Sie bei der Schadenregulierung keine Nachteile haben.

Vorteile im Haftpflichtschadensfall (Fremdschaden)

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners berücksichtigt oft nicht die Wertsteigerung Ihres Fahrzeugs, sondern geht von einem Wertverlust aus. In diesem Fall müssen Sie den tatsächlichen Wert Ihres Fahrzeugs nachweisen. Oft kann nur ein Gericht den Sachverhalt klären.

Rotes Oldtimer-Kennzeichen

Seit März 2007 können Fahrzeuge, die vor 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, ein rotes Kennzeichen beantragen. Der "Oldie" kann auch bei einer Technischen Prüfstelle zur Abnahmeprüfung für ein H-Kennzeichen vorgeführt werden. Zur Zulassung benötigen Sie eine positive Begutachtung der Prüfstelle, Ihren Personalausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Liste der Fahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen genutzt werden sollen, sowie eine Versicherungsbestätigungskarte Ihrer Versicherungsgesellschaft. Außerdem fordert die Zulassungsstelle einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg an.

Die Produkte der Oldtimer-Versicherung für Kfz im Überblick

Die erstklassigen Leistungen der Oldtimer-Versicherung für Ihren Pkw

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31.12.1979

Oldtimer-Versicherung für Fahrzeuge mit Erstzulassung zwischen dem 1.1.1980 und 31.12.1995

Für Pkw, die vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden

Für Pkw, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1995 erstmalig zugelassen wurden

Haftpflichtleistungen – ein Muss an Sicherheit

Deckungssumme

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Bis 100 Millionen € pauschal

Bei Personenschäden bis 15 Mio. € pro Person

Schutzbriefleistungen

Zubuchbar

Zubuchbar

Basisleistungen Teilkasko – wichtiger Schutz für Ihr Auto

Schäden durch Brand, Glasbruch, Diebstahl, Hagel und andere Naturereignisse

Grobe Fahrlässigkeit

Fahrzeug- und Zubehörteile

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten

Verzicht auf den Abzug "neu für alt"

Schäden durch Schneelawinen

Schäden durch Marderbiss

Leistungserweiterungen Teilkasko – speziell für Ihren Klassiker

Vorsorgeversicherung

Vandalismus

Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet

Schäden an demontierten Einzelteilen während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges

Schäden durch Zusammenstoß mit allen Tieren

Versicherungsschutz auf der Fähre

Fahrzeugersatzteile bis 10 % des Marktwertes, die im Haus oder in der Garage gelagert werden

Austausch der Fahrzeugschlösser nach Schlüsselentwendung

Erweiterte Deckung für Gespanne

Vollkaskoleistungen – Rundum-Schutz für alle Fälle (Teilkasko mit 150.-€ Selbstbeteiligung ist bereits enthalten)

Vorsorgeversicherung

Schäden durch Unfall (auch selbstverschuldet) oder Fahrerflucht (Parkschaden)

Rücktransport des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuges nach Unfall

Folgeschäden durch Marderbiss

Schutz vor unerwarteten Risiken

Schutzbrief (zubuchbar, nur in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung)

Abschleppen und Bergen nach Panne oder Unfall

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

(auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort)

Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall des Fahrzeuges

Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall

Kostenerstattung bei selbst organisierter Ersatzteilbeschaffung für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon

Fahrzeugrücktransport zur Heimatwerkstatt/Heimatadresse bzw. Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall

Ersatz von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln

Vermittlung ärztlicher Betreuung

Kosten für Krankenbesuch

Besorgung von Vignetten

Warum keine Pannenhilfe?

Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z. B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Oldtimer-Pkw – unabhängig vom Schadensort – in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird.

AXA Generalvertretung Fabian von Zweydorf
Lietzenburger Str. 92
10719 Berlin
Kontaktformular aufrufen 030 8851078 0176 32508861 030 88676011 Filialen und Team
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