AXA Hauptvertretung Daniel Holdenried in Memmingen Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie bei einer privaten oder geschäftlichen Reise ins Ausland. Mit der Versicherung fürs Ausland können Sie sich gegen hohe Behandlungskosten schützen.


Sie können Ihre Krankenversicherung fürs Ausland als

• Einzelversicherung
• Zusatzversicherung

nutzen.

Als Einzelversicherung eignet sich Ihre Auslandskrankenversicherung bei einer Reise außerhalb der Europäischen Union und den Schengen-Staaten. Wenn Sie eine Reise innerhalb der Europäischen Union planen, ist Ihre Auslandskrankenversicherung als Zusatzversicherung anwendbar. Eine Zusatzversicherung hat das Ziel alle Behandlungskosten für Sie zu zahlen, die Ihre normale Krankenversicherung in der EU oder den Schengen-Staaten nicht übernimmt.

Wenn Sie eine Notfallbehandlung im Ausland erhalten, schützt Ihre Auslandskrankenversicherung Sie somit vor der Übernahme von Behandlungskosten. Verlassen Sie sich bei einer Reise ins Ausland nur auf Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung, können hohe Kosten im Krankheitsfall auf Sie zukommen. Ihre normale Krankenversicherung ist nicht dazu verpflichtet Ihre kompletten Behandlungskosten zu decken. In einigen Fällen leistet Ihre deutsche Krankenversicherung keine Übernahme Ihrer Behandlungskosten und Sie müssen die verbliebenen Kosten selber tragen.

Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise eine private Arztpraxis oder ein privates Krankenhaus im Ausland aufsuchen. Mit Ihrer klassischen Krankenversicherung haben Sie nur einen Versicherungsschutz, wenn Sie in einer öffentlichen Einrichtung behandelt werden. Durch Ihre Auslandskrankenversicherung sind Sie jedoch auch bei einer privaten Behandlung zu 100 Prozent geschützt.

Die Versicherung fürs Ausland wird von allen Reisenden benötigt. Unabhängig davon, ob es sich beim Reisenden um ein Kind, einen Jugendlichen oder Erwachsenen handelt, ein Versicherungsschutz im Ausland ist immer sinnvoll.

Häufig wird eine Auslandskrankenversicherung für eine kurze Reise abgeschlossen. In diesem Fall können Sie die Auslandskrankenversicherung auch unter dem Namen Reisekrankenversicherung finden. Die Reisekrankenversicherung ist üblicherweise auf eine Versicherungshöchstdauer von sechs Wochen begrenzt. Sie können sich jedoch auch bei einer Versicherung absichern, die Sie bis zu acht Wochen im Rahmen Ihrer Reise schützt.

Benötigen Sie einen längeren Schutz auf Ihrer Reise können Sie sich für eine Jahreskrankenversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung mit tagesgenauer Abrechnung nutzen. Dies bedeutet, dass Sie sich für jede Versicherungsdauer mit einer Krankenversicherung fürs Ausland schützen können.

Beachten Sie jedoch, dass es eine Versicherungshöchstdauer gibt. Die Versicherungshöchstdauer liegt bei allen Auslandskrankenversicherungen bei fünf Jahren. Möchten Sie länger als fünf Jahre im Ausland bleiben, können Sie keine Auslandskrankenversicherung nutzen.

Ausland bestens medizinisch versorgt

Mit der Auslandskrankenversicherung von AXA sind Sie im Urlaub und auf Geschäftsreisen bestmöglich versorgt. Wir übernehmen die Kosten für alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Ohne die zusätzliche Reisekrankenversicherung zahlen Sie als gesetzlich Versicherter die Kosten für Behandlungen außerhalb Europas sogar komplett selbst. Berechnen Sie einfach Ihren Preis für die Auslandskrankenversicherung von AXA und schließen Sie bequem online ab. Auch schnell noch vor Ihrer Abreise.

Garantierte Leistungen bei jeder Auslandsreise. Ob privat oder beruflich.

Günstig privat krankenversichert im Ausland: ab 7,92 Euro pro Person/ Jahr.

Einfach online abschließen. Keine Gesundheitsfragen. Kein Selbstbehalt.

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Die Auslandsreiseversicherung singleTRAVEL von AXA bietet Ihnen privaten Versicherungsschutz mit garantierten Leistungen bei jeder Auslandsreise bis zu 56 Tagen. Egal, wie oft Sie im Jahr verreisen. AXA bietet Ihnen 100% Kostenerstattung für:

  • Ambulante Heilbehandlung als Privatpatient inkl. verordneter Medikamente
  • Zahlreiche Heilmittel
  • schmerzstillende zahnärztliche Behandlungen sowie akut notwendige Reparaturen von Zahnersatz und Provisorien zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit
  • Krankenhausbehandlungen inkl. Operationen als Privatpatient
  • medizinisch sinnvolle und vertretbare Rücktransporte aus dem Ausland
  • Leistungsgarantie - auch über 56 Tage hinaus - wenn die Rückreise ohne Gefährdung der Gesundheit nicht möglich ist
  • Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr und ist mit einer Frist von einem Monat kündbar.

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Die Einzelpolice bietet weltweit privaten Krankenschutz


Die Auslandskrankenversicherung von AXA garantiert Ihnen für einmalige Reisen (bis zu 1 Jahr) 100 % Kostenerstattung für:

  • Ambulante Heilbehandlungen als Privatpatient
  • Ärztlich verordnete Medikamente
  • Schmerzstillende Zahnbehandlungen und dafür notwendige Füllungen
  • Krankenhausbehandlungen inklusive Operationen als Privatpatient
  • Medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport nach Deutschland

Nichts vergessen?

Damit die Erholung schon zu Hause beginnen kann, machen wir es Ihnen so einfach wie möglich. Die Auslandskrankenversicherung von AXA können Sie ganz bequem online beantragen. Ihr Antrag dient bereits als Versicherungsbestätigung. Ab damit in den Koffer, packen und los geht’s!

Sie haben noch Fragen?

Wir, die AXA Hauptvertretung Daniel Holdenried in Memmingen im Unterallgäu beraten Euch hierzu gerne. Ruft uns an oder schreibt uns eine E-Mail.

AXA Hauptvertretung Daniel Holdenried
Buxacherstr. 55
87700 Memmingen
Termin vereinbaren 08331 6403847 08331 6403862 Filialen und Team
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