Beihilfeversicherung (Krankenversicherung)
Beamter haben die Möglichkeit, sich für die private Krankenversicherung zu entscheiden. Der Umfang Ihres Beihilfeanspruchs kann unterschiedlich hoch sein, da er von der persönlichen Lebenssituation abhängt. Der Staat beteiligt sich mit mindestens 50 % an den Krankheitskosten. Die restlichen Differenzkosten müssen Sie entweder gesetzlich oder privat absichern.
Gesetzlich oder private Absicherung der Restkosten?
Insbesondere sind bei der Beihilfeversicherung zu beachten:
- In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beihilfeleistung vom Bund oder den Ländern nicht berücksichtigt. Beamte bezahlen dort 100 % Beitrag, obwohl nur max. 50 % der Krankheitskosten abgedeckt werden.
- Beamte erhalten aufgrund ihres Beihilfeanspruchs keinen Arbeitgeberzuschuss.
Das bedeutet: hohe Kosten bei vergleichbar geringen Leistungen, wenn Sie für Ihre Beihilfeversicherung die gesetzliche Krankenversicherung wählen.
Mit der Beihilfeversicherung bei der AXA Hauptvertretung Daniel Holdenried in Memmingen im Unterallgäu, profitieren Beamte von einem individuellen, privaten Krankenversicherungsschutz zu günstigen Beiträgen.
Lücken in der Beihilfe
Wir, die AXA Hauptvertretung Daniel Holdenried in Memmingen im Unterallgäu versichern die Lücken innerhalb der Beihilfe für z.B. Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlung, zahntechnischen Material- und Laborkosten sowie Kurtagegeld.
Beihilfeberechtigte können in der Krankheitskostenversicherung vereinbaren, dass diese bei Versetzung in den Ruhestand automatisch in dem Umfang endet, in dem die Beihilfe angehoben wird. Beihilfeberechtigte haben jetzt innerhalb von sechs Monaten nach einer Änderung der Beihilfevorschriften das Recht, ohne Risikoprüfung und Wartezeiten eine Anpassung der privaten Versicherung zu beantragen.
Spezialist für den Öffentlichen Dienst
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes - Überzeugen Sie sich selbst!
Buxacherstr. 55
87700 Memmingen
Nach Vereinbarung
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