Der neue Tarif zur AXA Photovoltaikversicherung – flexibel und kompatibel
Wir, die AXA Hauptvertretung Daniel Holdenried in Memmingen im Unterallgäu, versichern alle in Deutschland stationierte netzgekoppelte Dach-und Fassadenphotovoltaikanlagen.
Den Selbstbehalt je Sachschaden wählen Sie selbst, er beläuft sich auf 250,-- oder 500,-- €. Eine integrierte Ertragsausfall-Versicherung sichert die Einspeiseerlöse für einen Zeitraum von 3, 6 oder 12 Monate, nach einem Sachschaden ab. Die vereinfachte, kundenorientierte Antragstellung, ohne einschränkende Risikofragen runden unser Photovoltaikversicherung-Angebot ab.
Versichert sind Bestandteile der stationär installierten und gewerblich genutzten Photovoltaikanlage (Einspeisung in das öffentliche Stromnetz):
- Photovoltaikmodule
- Sonnenstandsnachführung
- Laderegler
- Modul-Trageeinrichtungen/ -Zubehör/ – Einbausätze
- Transformatoren
- Wechselrichter
- Überspannungsschutzeinrichtung
- Erzeuger- und Einspeisereglern
- zugehörige Gleich- und Wechselstromverkabelung
- Stromzähler im Eigentum und Zugriff des Versicherungsnehmers
sowie alle erforderlichen Installations- und Montagearbeiten.
Die Elektronikversicherung der AXA ist eine sog. Allgefahren-Deckung. Versichert sind alle Schäden, die durch unvorhersehbare Ereignisse und das Abhandenkommen versicherter Sachen eingetreten sind. Z.B. durch
- Höhere Gewalt (z. B. Naturkräfte, wie Schneedruck, Hagel, Sturm, Frost)
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit oder Vorsatz Dritter
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
- Tierverbiss
- Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler
- sowie weitere Gefahren, sofern diese in den zugrundeliegenden Bedingungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Sollte Ihre Photovoltaikanlage aufgrund eines versicherten Sachschadens keinen oder nur eine Mindermenge an Strom produzieren, so erhalten Sie aus der integrierten Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Ertrags-Ausfallversicherung) eine Ausfallentschädigung.
Zusätzlich sind folgende Kosten sind auf Erstes Risiko bis 30.000,-- € ohne Abzug eines Selbstbehaltes beitragsfrei vereinbart:
- Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten
- Bewegungs- und Schutzkosten
- Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich
- Kosten für Erd-, Pflaster-, Maurer- und Stemmarbeiten, Gerüstgestellung, Bergungsarbeiten, Bereitstellung eines Provisoriums, Luftfracht
Vorsorgeversicherung
Für Veränderungen, die während des Versicherungsjahres eintreten, gilt eine Vorsorgeversicherung in Höhe von 30 % der zuletzt dokumentierten Versicherungs-summe vereinbart.
Vorzeitiger Deckungsbeginn PV-Anlagen bis max. 50 KWp:
Der Versicherungsschutz beginnt bereits vor der Betriebsfertigkeit der Photovoltaikanlage nach erfolgter Abladung der versicherten Sachen am Versicherungsort, sofern der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
Der Versicherungsschutz umfasst die Gefahren:
- Einbruchdiebstahl
- Blitzschlag
- Raub
- Brand
- Explosion
- Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges seiner Ladung
Bei Schäden durch Einbruchdiebstahl gilt eine Selbstbeteiligung von mindestens 10 % der Vertragsselbstbehalt, pro Versicherungsfall, vereinbart.
Der Versicherungsschutz endet, wenn die Photovoltaikanlage abgenommen ist bzw. maximal einen Monat nach erfolgter Abladung am Versicherungsort. Maßgebend ist der früheste dieser Zeitpunkte.
Schadenbedingte Arbeiten an Dächern und Fassaden
Mitversichert sind auch Kosten auf bis 5.000,-- € für schadenbedingte Reparaturen an Dächern und Fassaden, die aufgrund eines ersatzpflichtigen Schadens an der Photovoltaikanlage notwendig sind.
De- und Remontagekosten aufgrund von Gebäudebeschädigungen
Weiter mitversichert sind Kosten für De- und Remontage der Photovoltaikanlage sowie der Ertragsausfall der Photovoltaikanlage bis insgesamt 10.000,-- €, unabhängig von einem versicherten Schaden an der Photovoltaikanlage. Das gilt für einen Sachschaden am Gebäude, auf dem die versicherte Photovoltaikanlage installiert ist, behoben und zu diesem Zwecke die Photovoltaikanlage de- und remontiert werden muss.
Der Ertragsausfall für den entgangenen Erlös berechnet sich nach Ziffer 10.
Eine Entschädigung erlischt, falls der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag Ersatz beanspruchen kann.
Einschluss Erdbeben
Schäden durch Erdbeben sind mitversichert (Abschnitt A § 2 Nr. 4 e) ABE 2008 gilt gemäß BV 3.4 nicht).
Entschädigung von technischem Fortschritt
Sind die, für die versicherte Photovoltaikanlage serienmäßig hergestellte Module nicht mehr zu beziehen und erfolgt die Wiederherstellung durch serienmäßig hergestellte Module mit technisch vergleichbaren Merkmalen, ist die Entschädigung nicht auf den Zeitwert beschränkt
Nicht versicherte Schäden
- Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten
- Kernenergie
- betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung, Alterung oder Verschmutzung
- Kriegsereignisse, innere Unruhen, usw.
- Schäden für die der Hersteller oder Lieferant einzustehen hat ( Garantiean-sprüche)
Buxacherstr. 55
87700 Memmingen
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
Nach Vereinbarung
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