Mit der Krankenversicherung für Beamte gehen Sie unbesorgt durch den Alltag
Der Beamtenstatus ist einer der begehrtesten Anstellungsformen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Und das aus gutem Grund. Denn der Beamtenstatus bringt noch immer eine ganze Menge attraktiver Vorteile mit sich. Einer dieser Vorteile ist die Versorgung in Sachen Gesundheitskosten. Denn als Beamter, egal ob Sie nun Beamter auf Wiederruf sind, Beamter zur Probe oder Beamter auf Lebenszeit, haben Sie einen Anspruch auf die Beihilfe. Mit der Beihilfe leistet Ihr Dienstherr einen Anteil zu Ihren Kosten in Sachen Gesundheitsvorsorge und Krankheitsbehandlung. Doch die Beihilfe fängt nur einen Teil der Kosten auf. Für den anderen Teil benötigen Sie eine private Krankenversicherung für Beamte. Diese übernimmt die Kosten, die von der Beihilfe nicht getragen wird.
Und das kann Ihnen die private Krankenversicherung für Beamte der DBV bieten
Natürlich haben Sie die Möglichkeit hier aus verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichen Kosten und einem unterschiedlichen Leistungsniveau zu wählen. Grundsätzlich profitieren Sie aber von den folgenden Vorteilen:
- Freie Arzt- und Krankenhauswahl
- Heilpraktikerleistungen
- Mehrfach ausgezeichnete Tarife
- Ein Spezialist im öffentlichen Dienst an Ihrer Seite
Und das bietet Ihnen die Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe ist gesetzlich geregelt. Leider sind die gesetzlichen Grundlagen für Kommunal-, Landes- und Bundesbeamte unterschiedlich und teilweise im Landes- und Bundesrecht geregelt. Doch in den meisten Fällen staffeln sich die Beihilfeansprüche wie folgt:
- Beihilfeberechtigte, die verheiratet oder unverheiratet sind und keine Kinder haben, haben Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 50 % der beihilfefähigen Kosten
- Beihilfeberechtigte, die verheiratet oder unverheiratet sind und ein Kind haben, haben ebenfalls Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 50 % der beihilfefähigen Kosten
- Beihilfeberechtigte, die verheiratet oder unverheiratet sind und zwei oder mehr Kinder haben, haben Anspruch auf eine Beihilfe in Höhe von 70 % der beihilfefähigen Kosten
Unter gewissen Umständen haben auch die Familienmitglieder der beihilfeberechtigten Person einen Anspruch auf Beihilfe. Erfüllen Ihre Angehörigen die Voraussetzungen, dann sehen deren Ansprüche folgendermaßen aus:
- Beihilfeberechtigte Ehepartner haben einen Anspruch auf eine Übernahme von 70 % der beihilfefähigen Kosten
- Beihilfeberechtigte Kinder haben einen Anspruch auf eine Übernahme von 80 % der beihilfefähigen Kosten
Lassen Sie sich beraten – wir helfen Ihnen gern die passende Versicherung für sich zu finden
Es gibt verschiedene Tarife und unterschiedliche Möglichkeiten, sich zusätzlich abzusichern. Jedes dieser Angebote hat seine Vorteile – auch wenn nicht jede Personengruppe jede Zusatzversicherung gleichermaßen benötigt. Gern stehen Ihnen die Experten der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Euskirchen zur Seite, wenn es darum geht die für Sie passende private Krankenversicherung für Beamte zu finden. Damit Sie nicht nur gut sondern bestmöglich abgesichert sind und den kleinen und großen Problemen des Alltags vollkommen gelassen entgegensehen können.
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