Mit der Anwartschaftsversicherung der AXA auch als
Heilfürsorgeempfänger heute schon auf der sicheren Seite

Die Heilfürsorge ist die Art der Krankenversicherung für die Beamten im öffentlichen Dienst, die aufgrund ihrer Aufgaben besonderer Gesundheitsgefährdung unterliegen. Damit soll dem besonderen Versicherungsschutz, den diese Personengruppen benötigen Rechnung getragen werden. Das ist ein löblicher Ansatz, aber leider unter dem Strich noch viel zu kurz gedacht. Deshalb macht es Sinn, die Heilfürsorge schon in Zeiten Ihres aktiven Dienstes um eine Anwartschaftsversicherung zu erweitern. Denn, wenn der Heilfürsorgeberechtigte die Abteilung wechselt und nicht mehr den gleichen Gefahren ausgesetzt ist, erlischt auch der Anspruch auf Heilfürsorge und Sie haben wieder den klassischen Beihilfeanspruch. Gleiches gilt, wenn Sie aus einem Beamtenverhältnis das mit der Heilfürsorge bedacht war in den Ruhestand gehen. Auch hier greifen nur noch die Beihilferegelungen, die für Ihren Dienstherrn gelten. Außerdem bietet die Anwartschaftsversicherung schon in Zeiten, in denen Sie noch von der Heilfürsorge oder der Beihilfe profitieren Vorteile, die Sie schnell zu schätzen wissen werden.

Das bietet die Anwartschaftsversicherung

Wir wollen, dass Sie effektiv und gut abgesichert sind, wenn Sie sich für Ihr Land und Ihre Mitmenschen in Gefahr bringen. Dieser Rundum Schutz soll allerdings keine finanziellen Schwierigkeiten auslösen. Deshalb können Sie die Anwartschaftsversicherung bereits ab 1,00 € pro Monat abschließen. Dabei erwarten Sie die folgenden Leistungen:

  • Die Heilfürsorgeergänzung – hier werden Leistungen abgedeckt, die Ihnen von Seiten der Heilfürsorge nicht gewährt werden
  • Stationäre Wahlleistungen bei einem Krankenhausaufenthalt
  • Die Pflegevorsorge
  • Das Krankenhaustagegeld
  • Das Kurtagegeld

Sollte Ihr Anspruch auf Heilfürsorge entfallen, sind Sie verpflichtet, dies innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag der Beendigung Ihres Anspruchs auf Heilfürsorge mitzuteilen.

Wo genau liegen die Unterschiede zwischen den Heilfürsorge und der Beihilfe?

Die Heilfürsorge ist ein umfassender Versicherungsschutz. Hier werden alle Kosten übernommen, die eine gesetzliche Krankenversicherung auch übernehmen würde und noch einige mehr. Die Leistungen entsprechen zwar nicht zur Gänze einer privaten Krankenversicherung – sie kommen aber schon nahe heran. Die Beihilfe bietet zwar nicht weniger Leistungen, hier wird aber immer nur ein bestimmter Prozentualer Anteil der Kosten übernommen. Je nach Familienstand können das bei Ihnen als Beihilfeberechtigtem zwischen 50 % und 70 % der Kosten sein. Ehepartner und Kinder erhalten, soweit sie nicht selbst pflichtversichert sind, 80 % bzw. 70 % der beihilfefähigen Kosten. Den Restbetrag müssen Sie selbst tragen – das kann im Vergleich zur Heilfürsorge schon eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung werden.

Weitere Details zur Anwartschaftsversicherung

Wie können Sie sich gegen diese Mehrkosten absichern?

Es gibt eine sehr günstige Versicherungslösung für Beihilfeberechtigte – die private Krankenversicherung der DBV. Allerdings ist es bei dieser Krankenversicherung wie bei jeder anderen Krankenversicherung auch. Vor dem Abschluss dieser Versicherung erfolgt eine medizinische Untersuchung und Sie müssen entsprechende Fragebögen ausfüllen. Anhand der Ergebnisse und einiger anderer Faktoren wird dann Ihr Beitrag ermittelt. Schließen Sie beispielsweise erst mit dem Eintritt in den Ruhestand eine solche Versicherung ab, sind die monatlichen Beiträge natürlich deutlich höher, als wenn Sie Ihre private Krankenversicherung für Beihilfeberechtigte schon deutlich früher abgeschlossen hätten. Abhilfe schafft da die Anwartschaftsversicherung der DBV.

Das bietet Ihnen die Anwartschaftsversicherung der DBV

An dem Tag, an dem Sie die Anwartschaftsversicherung der DBV abschließen, wird festgelet, welchen Beitrag Sie für Ihre spätere Krankenversicherung zahlen werden. Denn mit der Anwartschaft erwerben Sie das Zugangsrecht zu einer privaten Krankenversicherung für Beihilfeempfänger zu den Konditionen, die an dem Tag gelten würden, an dem Sie Ihre Anwartschaft abschließen. Das Risiko einer Verschlechterung der Gesundheit liegt allein beim Versicherer. Wichtig ist dabei:

  • Keine Wartezeiten und keine Gesundheitsprüfung bei der Umwandlung in einen aktiven Versicherungsschutz
  • Krankheiten während der Anwartschaft sind mitversichert

Sie haben noch Fragen?

Unsere Experten der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Euskirchen beraten Sie gern zu diesem Thema.

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