Die Pensionszusage der AXA Versicherung Claus Decker oHG in Zülpich
Die Pensionszusage der AXA Versicherung Claus Decker oHG in Zülpich eignet sich ideal, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, insbesondere für die Geschäftsleitung von Kapitalgesellschaften und die Versorgung von Top-Führungskräften. Dabei ermöglichen steuerlich unbegrenzte Dotierungen und flexible Beitragsgestaltung das Schließen großer Versorgungslücken.
Pensionszusage ist die geeignete betriebliche Vorsorge für gehobene Ansprüche. Arbeitgeber können mit einer Pensionszusage die Versorgungsleistungen unmittelbar zusagen. Der Arbeitgeber finanziert die Leistung im Versorgungsfall aus dem Betriebsvermögen. In der Bilanz werden Pensionsrückstellungen gebildet, um später die Verpflichtungen erfüllen zu können. Die Finanzierung der bereits zugesagten Leistung, kann durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung sichergestellt und betriebsfremde Risiken, wie zum Beispiel Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit, minimiert werden. Sowohl durch den Mitarbeiter im Wege eines Gehaltsverzichtes, als auch durch den Arbeitgeber, kann die Finanzierung einer rückgedeckten Pensionszusage erfolgen.
AXA Versicherung Claus Decker oHG in Zülpichbietet vielfältige Lösungsmöglichkeiten und hohen Versorgungsbedarf in der bAV
In der Regel haben Gesellschafter-Geschäftsführer einen sehr hohen Versorgungsbedarf, weil sie häufig ein überdurchschnittliches Einkommen haben. Außerdem unterliegen diese nicht der regelmäßigen gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Daher ist die Erteilung einer steuerlich geförderten Pensionszusage, wie der von der AXA Versicherung Claus Decker oHG in Zülpich, ein wirksames Instrument für den Aufbau einer hinreichenden Altersversorgung.
Über die Grundabsicherung kann man mit Hilfe der Pensionszusage sehr hohe Versorgungsleistungen effizient absichern. Hier bieten sich vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die abhängig vom persönlichen Bedarf des GGF, eine Kapitalzahlung oder Altersrente, Waisenrente, Invalidenrente oder Witwer/Witwenrente umfassen können. Mit einer Rückdeckungsversicherung kann man die zugesagten Altersleistungen und das damit verbundene Langlebigkeitsrisiko wirkungsvoll absichern. Das Gleiche gilt für Hinterbliebenen- oder betriebsfremde Berufsunfähigkeitsrisiken. Hier wird die Rentenversicherung mit Indexpartizipation Relax bAVRente als Produktlösung angeboten.
Erteilung einer Pensionszusage
In den Aufgabenbereich der Gesellschafter fällt regelmäßig das Ändern und Aushandeln des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers. Beherrschende GGF beschließen über die Ausgestaltung ihrer Pensionszusage und über den Inhalt ihres Anstellungsvertrages quasi selbst. Eine Pensionszusage von GGF muss besondere Kriterien erfüllen, um einen steuerlichen Missbrauch zu vermeiden. Diese Kriterien wurden von der Rechtsprechung, der Finanzgerichte und der Finanzverwaltung entwickelt. Dies gilt für beherrschende GGF in ganz besonderem Maße.
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