Betriebliche Altersvorsorge - heute schon an morgen denken
Denken Sie lieber heute schon als gestern an Ihre Zukunft und sichern Sie sich für Ihre Existenz und das Alter ab. Bei einer vorzeitigen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit werden Sie kaum Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter halten können. Nicht zuletzt auch deshalb, weil die gesetzlichen Leistungen einfach nicht mehr ausreichen. Nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch der staatlich geförderten Entgeltumwandlung, um effektiv vorzusorgen. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber darauf an und vielleicht beteiligt er sich sogar an Ihrer betrieblichen Altersvorsorge. Sie profitieren von folgenden wichtigen Vorteilen:
- Hohe Steuerersparnis und Reduzierung der Sozialabgaben auf Ihre Beiträge
- Flexible Beitragszahlung und variabler Rentenbeginn mit Kapitalwahlrecht
- Absicherung gegen Berufsunfähigkeit möglich
- Nutzung der vermögenswirksamen Leistungen
- Wenn das Arbeitsverhältnis endet, kann der Vertrag fortgeführt werden (privat oder neuer Arbeitgeber)
Die Grundversorgung über eine Direktversicherung
Alle Arbeiter, Angestellte, Minijobber und mitarbeitende Familienangehörige können diese Versicherung abschließen. Allerdings ist die jährliche Beitragshöhe auf 4 % der BBG GRV West begrenzt und wird in den Zweigen der Sozialversicherung steuer- und beitragsfrei behandelt. Es handelt sich dabei um permanente Beiträge, wobei Zuzahlungen und das Einbringen von vermögenswirksamen Leistungen möglich sind. Folgende Produkte könnten interessant sein:
- Relax bAV Rente
- Klassische Rentenversicherung
- Selbstständige Berufsunfähigkeitsvorsorge als Direktversicherung (SBV)
- Informationen zu Investmentlösungen
Optional können Sie den Berufsunfähigkeitsschutz als Beitragsbefreiung mit oder ohne Rente genießen. Als Alternative käme die Direktversicherung als alleinige Vorsorge in Frage. Möglich wäre auch die Nutzung als Hinterbliebenenschutz zur Witwen- und Waisenversorgung.
Vorteile der bAV für den Arbeitnehmer
Sie lohnt sich sehr, weil steuer- und sozialversicherungsrechtliche Entgeltanteile eingespart werden. Spätere Leistungen aus der Versorgung wie Kapital oder Rente müssen komplett versteuert werden, aber Sie profitieren als Rentner, in der Regel bei geringeren Einkünften als in der Anwartschaftsphase, vom geringeren Steuersatz. Der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung lässt Sie fürs Alter vorsorgen und Ihre Rente aufbessern.
Vorteile der bAV für den Arbeitgeber
Die umgewandelten Gehaltsanteile sind nicht sozialversicherungspflichtig und Anteile an der Mitarbeiterversorgung senken die Lohnnebenkosten, weil sie als Betriebsausgaben gelten. Als Nebeneffekt entsteht eine Mitarbeiterbindung mit entsprechender Motivation. Vielleicht verändert sich das Betriebsklima auch sehr positiv, weil statt einer Gehaltserhöhung eine bAV für den Mitarbeiter abgeschlossen wird.
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