Diensthaftpflichtversicherung

Eine Haftpflichtversicherung ist heutzutage ein Muss für jedes Privatleben. Schließlich kann es immer einen Moment der Unachtsamkeit geben. Dann heißt es, dass der Schaden gezahlt werden muss. Damit diese Angst vor dem Schadensersatz nicht wie ein Damoklesschwert über den Köpfen der Menschen schwebt, gibt es überhaupt erst die Haftpflichtversicherung.
Doch wie sieht es im Berufsleben aus? Primär haftet Ihr Dienstherr, wenn Sie in Ausübung Ihrer Amtspflicht einen Schaden verursacht haben. Allerdings gibt es für Angestellte mit Beamtenstatus eine Sonderregelung. Das bürgerliche Recht reglementiert die Amtshaftungspflicht über §839 BGB iVm Artikel 34 GG. Hier wird bestimmt, dass der Dienstherr Sie für entstandene Schäden in Regress nehmen kann.

Noch schlimmer sieht es aus, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig verursacht haben. Dann kann es nämlich so weit gehen, dass Sie für den entstandenen Schaden vollumfänglich haften.
Aus diesem Grund sollten Sie schnellstmöglich für den Ernstfall vorsorgen und eine Diensthaftpflichtversicherung bei der DBV in Betracht ziehen. Im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs informieren Sie unsere Experten von der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Köln gern über die Vorteile, die sich für Sie ergeben können.

Was passiert, wenn Sie einen Schaden verursacht haben?
Sollte es im Rahmen Ihrer Amtsausübung dazu gekommen sein, dass Sie einen Schaden verursacht haben, kann es dazu kommen, dass Ihr Dienstherr Sie vollumfänglich für den Schaden in Regress nimmt.

Die Ursachen einer schädigenden Handlung können vielfältig sein. Ein häufiges Beispiel trifft einen Angestellten im Bauamt. Man stelle sich vor, dass dieser fälschlicherweise zu Unrecht eine Baugenehmigung versagt. Hier können dem Antragsteller beträchtliche Schäden entstehen für die der Angestellte und seine Fehler ursächlich sind. Hat der Angestellte seinen Fehler grob fahrlässig oder gar vorsätzlich begangen, muss er dann regelmäßig nahezu vollumfänglich haften.

Die Beispiele möglich auftretender Fehler, die zu Schadensersatzansprüchen von Dritten führen können, sind in jedem Bereich öffentlich rechtlicher Einrichtungen denkbar. Inwiefern Sie von einer Diensthaftpflichtversicherung der DBV profitieren können, klären unsere Experten der AXA Geschäftsstelle Claus Decker in Köln gern persönlich mit Ihnen. Kommen Sie vorbei und wir informieren Sie detailliert über die Vorteile, die eine solche Absicherung mit sich bringt.

Gegen Schadensersatzansprüche absichern – auch im beruflichen Leben
Nicht nur im privaten, sondern auch im beruflichen Leben ist es ratsam vor Schadensersatzansprüchen geschützt zu sein. Schließlich sind Fehler menschlich und können jedem unterlaufen. Da die private Haftpflichtversicherung keine Schäden übernimmt, die mit der Ausübung Ihrer Amtspflicht zusammenhängen, ist es wichtig eine Absicherung für das berufliche Leben zu haben.

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG
Hauptstraße 122-124
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