Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
der AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG in Köln
Unternehmer haften in Deutschland für alle Schäden, die sie selbst oder ihre Mitarbeiter verursachen. Bei der sogenannten Haftpflicht handelt es sich gewissermaßen um die andere Seite der unternehmerischen Freiheit. Allerdings können Sie sich mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG in Köln umfassend absichern. Wir übernehmen alle Schäden, die von Ihrem Unternehmen für andere Menschen ausgehen.
Bedeutung und Zweck
der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Das Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, regelt die allgemeine Haftung in Deutschland. Der Grundsatz lautet dabei, dass jeder Mensch für Schäden, die er Anderen zufügt, haftet. Der Umfang dieser sogenannten Haftpflicht ist nicht beschränkt. Im schlimmsten Fall zahlen Sie aufgrund eines kleinen Missgeschicks lebenslang Leistungen an die Geschädigten.
Beispiel: Sie sind Architekt und haben ein Haus geplant. Durch einen Fehler stürzt das Gebäude später teilweise ein und muss umfassend saniert werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 300.000 Euro, die Geschädigten haben also eine entsprechende Forderung gegen Sie.
Hier kommt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von AXA ins Spiel. Denn sie setzt an der gesetzlichen Haftung an und übernimmt Forderungen, die Geschädigte gegen Sie und Ihr Unternehmen haben. Aufgrund des hohen Risikos ist die Police für bestimmte Berufsgruppen – etwa Anwälte – sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ohne vorhandene Haftpflichtversicherung dürfen Sie Ihrer Tätigkeit dann nicht nachgehen.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
für Notare und Rechtsanwälte
Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater tragen ein hohes berufliches Risiko. Denn schon eine geringfügig falsche Beratung oder die Versäumnis einer Frist kann zu immensen Schulden führen. Stellen Sie sich vor, Sie sind Notar und beraten einen Mandanten zum Thema „Unternehmensgründung“. Dabei übersehen Sie eine rechtliche Feinheit, was dazu führt, dass Ihr Mandant Geld in den sprichwörtlichen Sand gesetzt hat.
Durch Ihre fehlerhafte Beratung haben Sie einen Vermögensschaden verursacht, für den Sie haften. Entsprechendes gilt, wenn einer Ihrer Mitarbeiter die Beratung in Ihrem Auftrag durchführt. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Notare verhindert, dass Sie durch einen solchen Fehler direkt vor dem finanziellen Ruin stehen.
Übrigens
Wir verzichten auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Auch fahrlässiges Handeln ist daher in vollem Umfang mitversichert.
Unsere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
für Unternehmensberater
Unternehmensberaterinnen und Unternehmensberater sind durch ihre große Verantwortung ebenfalls diversen Risiken ausgesetzt. Eine fehlerhafte Beratung geht selbst dann zu Ihren Lasten, wenn der Kunde Sie versehentlich über relevante Punkte in Unkenntnis gelassen hat. Der Gesetzgeber stellt an Sie die Anforderung, Fehler durch eigene Recherche zu vermeiden.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Unternehmensberater von AXA ist daher auch in diesem Berufsfeld unverzichtbar. Nur mit dieser Absicherung können Sie Ihrer Tätigkeit ohne Ängste oder Sorgen vor möglichen Folgen eines Fehlers nachgehen. Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss der Berufshaftpflicht besteht hier allerdings nicht.
Passgenaue Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksverwalter
Sind Sie Haus- oder Grundstücksverwalter, kommen sie relativ schnell in eine Haftungsproblematik. Dies ist einmal mehr der Fall, wenn Sie mehrere Mitarbeiter beschäftigen und viele Objekte betreuen. Fehler auf der Nebenkostenabrechnung oder im Mietvertrag können zu immensen Forderungen der Geschädigten führen, besonders dann, wenn sie erst später auffallen.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Haus- und Grundstücksverwalter schiebt diesen Gefahren einen Riegel vor. Mit ihr sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Alle Schäden sind bis zur vereinbarten Versicherungssumme versichert. Sie gilt dabei immer für den einzelnen Vorfall. Außerdem können Sie die Beiträge für die Versicherung in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen.
Wir beraten Sie gerne
Gerne berät Sie die AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!
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