Die Drohnenversicherung der AXA

Hier sichern sich Privatleute und Profis effektiv ab

Drohnen werden immer beliebter. Oftmals sind es kleine Quadrocopter, die in die Lüfte abheben. Mal mit ausgeklügelter Kameratechnologie verstärkt, mal einfach nur, um dem Piloten den Spaß am Fliegen einer Drohne zu bescheren. Dabei sind gerade Kameradrohnen in den letzten Jahren zunehmend beliebter geworden, sodass der Luftraum in Deutschland langsam aber sicher immer voller wird. Das ist nicht nur so dahin geredet, denn zuletzt hat auch der Gesetzgeber mit einer neuen und umfassenden Drohnenverordnung auf die wachsende Anzahl an unbemannten Flugobjekten im deutschen Luftraum reagiert. Was allerdings schon immer so war: Wer eine Drohne betätigt, braucht eine entsprechende Versicherung. Das ist auch gut so. Denn ein Drohnenflug macht zwar eine Menge Spaß – er kann aber auch erhebliche Schäden verursachen. Vor allem, wenn Sie noch in der Anfangsphase als Pilot sind, kann es schnell passieren, dass Ihre Drohne den einen oder anderen Absturz erleidet. Problematisch wird es dann vor allem, wenn Personen in Mitleidenschaft gezogen werden. Um sicherzugehen, dass ein möglicherweise Geschädigter nicht auf seinen berechtigten Forderungen sitzen bleibt und diese aufgrund finanzieller Engpässe des Schadensverursachers nicht gedeckt werden können, braucht man eine entsprechende Versicherung, die im Schadensfall die Kosten übernimmt. Diese Sicherheit bietet Ihnen die Drohnenversicherung der AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG in Köln.

Das können Sie von der Drohnenversicherung der AXA erwarten

Sowohl für Privatpersonen, als auch für Unternehmen werden Drohnen immer interessanter. Gerade in Bereichen, wie der Fotografie, dem Film, dem Baugewerbe aber auch der Landwirtschaft, werden Drohnen immer wichtiger. Auch Hobby-Piloten kommen dank immer besserer Kameratechnik in den letzten Jahren immer mehr auf ihre Kosten. Und wenn es dann in den Bereich des Hobby-Drohnen-Rennens geht, sind Drohnenunfälle beinahe an der Tagesordnung. Was auch immer Sie mit Ihrer Drohne vorhaben – die Drohnenversicherung der AXA bietet Ihnen einen umfassenden und effektiven Schutz gegen die finanziellen Folgen eines Drohnenunfalls - Und das als preiswerter Haftpflichtbaustein oder maßgeschneiderte Einzelpolice.

  • Einen sicheren Schutz vor den finanziellen Folgen eines Drohnenunfalls,
  • der sowohl als preiswerter Haftpflichtbaustein als auch als maßgeschneiderte Einzelpolice zu haben ist.

So sehen die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus

Seit dem 01.10.2017 wurden die Regularien für Drohnenpiloten deutlich verschärft. Und das aus gutem Grund. Denn die Gefahren, die in den letzten Jahren vor allem für die bemannte Luftfahrt von Drohnen ausgegangen ist, haben mit der Zahl an aktiven Drohnenpiloten immer mehr zugenommen. Aus diesem Grund wurden die folgenden Regelungen vom Gesetzgeber verabschiedet:

Das Wichtigste aus der Drohnenverordnung auf einen Blick

Zu den wichtigsten Regelungen der neuen Drohnenverordnung zählen die Folgenden:

  • Kennzeichnungspflicht: Ab 0,25 kg muss eine Plakette mit den Adressdaten des Besitzers angebracht werden
  • Kenntnisnachweis: Ab 2,0 kg Abfluggewicht müssen besondere Flugkenntnisse nachgewiesen werden
  • Erlaubnispflicht: Ab 5,0 kg Abfluggewicht wird eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde benötigt
  • Ab 100 m Flughöhe: Hier dürfen Drohnen nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmeerlaubnis erteilt wurde
  • Flugverbot z. B. über Wohngrundstücken, Naturschutz gebieten, Menschenansammlungen und Industrieanlagen

Wir beraten Sie gerne

Gerne berät Sie die AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG zu allen Versicherungsfragen in Köln. Wir sind für unsere Kunden jederzeit ein zuverlässiger und kompetenter Partner, der Ihnen stets zur Seite steht. Nutzen Sie unser breites Portfolio an Angeboten und Leistungen und vereinbaren Sie deshalb jetzt einen unverbindlichen Beratungstermin!

AXA Geschäftsstelle Claus Decker oHG
Hauptstraße 122-124
50996 Köln
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