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AXA Montabaur Birgit Metternich-Kunst Blog

Verkehrsunfälle im Ausland

Die Ferienzeit ist Reisezeit! Seit einigen Jahren haben Urlaubsreisen mit dem eigenen PKW an Popularität gewonnen und sich zu einem echten Reisetrend entwickelt. Wir haben euch einige Tipps und Infos zusammengestellt, damit Ihr auch im Ausland bei einem Unfall gut beraten seid.
 
Vor der Fahrt ins Ausland:

Eure Kfz-Versicherung sollte geprüft und ergänzt werden.

Auslandsschadenschutz-Deckung
Die Auslandsschadenschutz-Deckung erspart euch viel Arbeit bei der Geltendmachung eigener Schadenersatzforderungen für unverschuldete Unfälle im europäischen Ausland, da AXA den Schaden über eure eigene Vollkaskoversicherung reguliert und den Regress beim Schadenverursacher im Ausland durchführt.
Vollkaskoversicherung – sollte aus diesem Grund Vertragsbestandteil sein.
Abschluss einer Assistance Versicherung für Pannenhilfe, Rücktransport, usw.,
Verkehrsrechtsschutzversicherung mit europaweiter Deckung abschließen
Hilfreiche Unterlagen:
   o Europäischer Unfallbericht (kann bei uns angefordert werden)
   o optional: Grüne Karte (nicht wundern, die ist heute weiß 😊)
   o Fotoapparat / Handykamera zur Dokumentation einer Unfallsituation
   o Wichtige Telefonnummern (z.B. AXA Assistance, EU weiter Notruf 112, Sperrnotruf +49 116 116)

Im Fall eines Unfalles

Unfallstelle absichern, Warnblinker, Warndreieck, Warnwesten
Personenschaden, Polizei anrufen: 112
reiner Sachschaden:
    o Mit dem Unfallgegner den europäischen Unfallbericht ausfüllen und unterschreiben. Hierauf gibt jeder Beteiligte seine Sicht des Unfalls wieder (kein Anerkenntnis).
Unfallsituation durch Fotos / Video dokumentieren (Stellung der Fahrzeuge, Straßenmarkierungen, Straßennamen, Verkehrsschilder)
Wenn nötig, Abschleppwagen über den Assistance Versicherer anfordern. Einen möglichen Heimtransport abklären.
Schaden bei uns melden
    o Telefon 02602/9498430
    o E-Mail birgit.metternich-kunst@axa.de
Wichtige Info!
    o Die Schadenregulierung erfolgt nach dem Recht des Unfalllandes! Ggf. werden nicht alle Kosten erstattet (z.B. Sachverständigen-Kosten, Wertminderung, Rechtsanwaltsgebühren, Auslagenpauschale)!
    o Keine Kosten produzieren, bevor die Übernahme geklärt ist!
 

Wärmepumpen im Kontext der Gebäudeversicherung

Laut einer aktuellen Statistik des Umweltbundesamts aus dem Jahr 2022 sorgen private Haushalte mit einem Anteil von 55,9 % sowie Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen mit einem Anteil von 50,2 % ganz überwiegend mit fossilen Energieträgern wie Erdgas oder Erdöl dafür, dass es in den eigenen vier Wänden angenehm warm wird. Auch die ca. 65qm unserer Agenturräume werden mit einem Gaskessel aus dem Jahr 1992 geheizt. Ein Blick in unsere Verbrauchsstatistik lässt schließen, dass wir mit einem Gasenergieverbrauch von ca. 8.000 kWh pro Jahr einen vergleichsweisen kleinen Anteil am Gesamtenergieverbrauch in Deutschland einnehmen. Immerhin betrug der Energieverbrauch aller Sektoren mit Verkehr, Industrie, privater Haushalte sowie der Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen im Jahr 2022 insgesamt 2.407 Terawattstunden, also umgerechnet 2.407.000.000.000 Kilowattstunden.

Der Heizenergieverbrauch in unseren Agenturräumen ließe sich mit einer Wärmepumpe auf ca. 3.000 kWh pro Jahr deutlich senken. Allerdings ist eine Investitionssumme erforderlich, die im 5-stelligen Bereich liegt. Allein das Außengerät einer Luft Wärmepumpe, wie es exemplarisch auf dem Bild dargestellt ist, kostet derzeit aufgrund der hohen Nachfrage über 10.000 €.

Hat man die Entscheidung für moderne sowie effiziente Heiztechnik getroffen und ist diese dann endlich eingebaut, stellt sich für die Eigentümer zwangsläufig die Frage, wie die Anlage versichert werden kann. Das Außengerät sieht zwar so ähnlich aus wie eine Waschmaschine, ist aber nicht dem Hausrat zuzuordnen. Der BGH hat bereits im Jahr 1989 entschieden (Urt. v. 15.11.1989 – IVa ZR 212/88), dass außen aufgestellte Wärmepumpen, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen und fest mit dem Leitungssystem verbunden sind, als Gebäudebestandteil im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen gelten. Grundsätzlich ist das Außengerät der Wärmepumpe Gebäudebestandteil und daher dem Versicherungsschutz der Gebäudeversicherung zuzuordnen.

Die allermeisten Gebäudeversicherungen in Deutschland bieten keine Allgefahrendeckung sondern stellen Versicherungsschutz für definierte Gefahren, wie z.B. Feuer inkl. Blitzschlag / Überspannung, Leitungswasserschäden oder die Sturm- / Hagelgefahr bereit. Besonderes Augenmerk muss beim Außengerät der Wärmepumpe auf die Gefahr des einfachen Diebstahls gelegt werden. Da die Nachfrage nach Wärmepumpen sowie die Preise sehr hoch sind, steigen die Diebstahlzahlen der begehrten Geräte derzeit an. Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl besteht im Rahmen der üblichen und am Markt verbreiteten Gebäudeversicherungsbedingungen jedoch nur sehr begrenzt. Grunddeckungen bieten oft keinen Versicherungsschutz für einfachen Diebstahl oder schränken diesen mit sehr niedrigen Sublimits ein, beispielsweise mit Entschädigungsgrenzen von maximal 500 €. Aktuelle Tarife bieten die Möglichkeit, den zu niedrigen Versicherungsschutz gegen einfachen Diebstahl mit aufpreispflichtigen Erweiterungsbausteinen zu erhöhen, z.B. auf maximal 5.000 €, sollte das Außengerät der Wärmepumpe durch einfachen Diebstahl abhanden kommen.

Zu empfehlen ist ein dedizierter Erweiterungsbaustein für erneuerbare Energien, der den Wert der gesamten Heizungsanlage inkl. des Außengeräts der Wärmepumpe versichert. Im Gegensetz zur üblichen Gebäudeversicherung bietet der Erweiterungsbaustein für erneuerbare Energien Versicherungsschutz in Form einer Allgefahrendeckung, die ganz allgemein formuliert für unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung der Anlagen für erneuerbare Energien aufkommt. Es werden auch begrenzt auf ein Sublimit die Kosten für den Energiemehraufwand übernommen, sollte die Anlage durch einen versicherten Schaden nicht mehr funktionsbereit sein. Es ist zu beachten, dass ggf. eine Selbstbeteiligung im Rahmen des Erweiterungsbausteins erneuerbare Energien vereinbart gilt. Weiterhin muss geprüft werden, ob die vereinbarte Versicherungssumme auch dem Wert der Anlage entspricht, um eine eventuelle Unterversicherung im Schadenfall zu vermeiden.

Zu beachten gilt auch, dass i.d.R. nur betriebsfertige Anlagen über die Gebäudeversicherung versichert werden können. Gerade bei Neubauten dauert es, bis die auf die Baustelle gelieferte und gelagerte Wärmepumpe angeschlossen und betriebsbereit ist. An dieser Stelle entsteht eine Lücke im Versicherungsschutz der Gebäuderohbauversicherung. Lösbar ist dieses Problem mit dem Abschluss einer Bauleistungsversicherung, die den Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Gegenstände versichert, auch wenn diese noch nicht betriebsfertig eingerichtet sind. Zu beachten ist hier jedoch ebenfalls, dass der Versicherungsschutz für lose herumstehender Außengeräte von Wärmepumpen i.d.R. nicht gegeben ist!

Melden Sie sich gerne bei uns, wenn Sie zu den Möglichkeiten der Versicherung erneuerbarer Energien Näheres erfahren möchten. Wir freuen uns!

AXA Hauptvertretung Birgit Metternich-Kunst
Philipp-Gehling-Str. 1A
56410 Montabaur
Kontaktformular aufrufen 02602 9498430 0172 2913491 02602 9498432 Filialen und Team
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