Vermögensaufbau mit Hilfe des Staats
Unter vermögenswirksamen Leistungen versteht man Geldleistungen, die der Anreicherung eines Vermögens dienen. Diese Leistungen zahlt der Arbeitgeber freiwillig, er ist dazu nicht gesetzlich verpflichtet. Vermögenswirksame Leistungen (VL) werden nicht mit dem üblichen Gehalt zusammen gezahlt – sie werden stattdessen beispielsweise in einen Bausparvertrag oder einen Banksparplan eingezahlt. VL ermöglichen Arbeitnehmern, Beamten, Richtern, Soldaten sowie Auszubildenden den Aufbau eines zusätzlichen Kapitals. Die AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover informiert Sie gerne ausführlicher zum Thema und zeigt Ihnen die Möglichkeiten auf, die hierbei bestehen.
Vorteile vermögenswirksamer Leistungen auf einen Blick
Alle Förderungen für vermögenswirksame Leistungen kurz zusammengefasst
Die Höhe der VL richtet sich nach den Regularien, die im Arbeitsvertrag, in der Tarifvereinbarung oder im Tarifvertrag festgehalten werden. Dabei liegt die Obergrenze bei 40 Euro pro Monat, also 480 Euro im Jahr. Auf ein Beteiligungssparen im Rahmen der VL ist eine 20 prozentige jährliche Förderung möglich. Das Finanzamt leistet eine Arbeitnehmersparzulage von 9% auf maximal 470 Euro jährlich. Zusätzlich können Sie sich eine 8,8-prozentige Förderung durch die Wohnungsbauprämie sichern – das Finanzamt zahlt diese im Bausparen auf die förderfähige jährliche Sparleistung in Höhe von 512 Euro für Ledige oder 1024 Euro für Verheiratete. Das Beziehen einer Wohnungsbauprämie setzt die Vollendung des 16. Lebensjahres voraus. Vollwaisen sind dieser Regelung ausgenommen.
Anlageformen der vermögenswirksamen Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen können auf verschiedene Wege angelegt werden:
Die Verträge für vermögenswirksame Leistungen laufen in der Regel sieben Jahre, wovon mindestens sechs Jahre Beträge eingezahlt werden müssen. Läuft der Vertrag dann aus, können Sie das angesparte Kapital für die Erfüllung Ihrer persönlichen Wünsche oder zur Altersvorsorge nutzen.
So sollten Sie vorgehen, wenn Sie sich für vermögenswirksame Leistungen interessieren
Erfragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber, ob im Arbeits- oder Tarifvertrag eine Vereinbarung zu vermögenswirksamen Leistungen besteht. Informieren Sie sich, welche Anlageform für Sie in Frage kommt. Anhand des letzten Steuerbescheids sollten Sie dann zusätzlich prüfen, ob Ihr Einkommen Sie zu einer Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie berechtigt.
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AXA Geschäftsstelle Hornig & Knoch oHG
Welche Anlageform bei den vermögenswirksamen Leistungen für Sie in Frage kommt, entscheiden Sie bzw. der Arbeitgeber. In einem persönlichen Gespräch sollten Sie Ihre Zukunftsvorstellungen und Ziele klar definieren, nur dann lässt sich eine für Sie geeignete und zufriedenstellende Lösung finden. Die AXA Geschäftsstelle Hornig & Knoch oHG in Hannover wird Sie dabei selbstverständlich unterstützen.
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