[axaordbv] [ort] [name] | Riester Rente

AXA Geschäftsstelle Hornig & Knoch oHG in Hannover Riester Rente Hannover

Die Riester-Rente der AXA Geschäftsstelle Hornig & Knoch oHG in Hannover

Ihre Altersvorsorge mit Zuschuss

Leider reichen heute für viele Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben, die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung schon lange nicht mehr aus, um den Lebensstandard, den sie im Laufe des Arbeitslebens aufgebaut haben, auch als Rentner zu halten. Denn um das zu erreichen, so haben Experten es errechnet, benötigt man eine Rente, die etwa 70 % des letzten Bruttoeinkommens beträgt.
Dabei liegt das Rentenniveau schon heute nur noch bei knapp unter 50 % des letzten Bruttoeinkommens im Durchschnitt und auch staatlich eingebaute Bremsen, die ein weiteres Fallen des Rentenniveaus verhindern sollen, werden dieses zumindest nicht wieder steigen lassen.
Was bleibt ist die Gewissheit, dass jeder, der sich auf die staatliche Rente allein verlässt, am Ende mit einer Rentenlücke dastehen wird.
Das kann bedeuten, dass man einfach nur den Lebensstandard etwas herunterschrauben muss – im Fall vieler Menschen, die ein Leben lang nur ein durchschnittliches oder gar ein kleines Einkommen erzielt haben, bedeutet das Altersarmut. Allerdings gibt es eine Lösung – und diese wird erfreulicherweise auch noch staatlich gefördert: Die Riester-Rente.

Das kann Ihnen die Riester-Rente der AXA bieten

[axaordbv] [ort] [name] | Riester Rente

Mit der Riester Rente der AXA haben Sie die Chance, eine sichere und dennoch attraktive Altersvorsorgelösung mit satten staatlichen Förderungen zu kombinieren. Egal ob Geringverdiener, Führungskraft, Familienvater oder Single – von der Riester Rente kann jeder profitieren. Hier sind die wichtigsten Vorteile Ihrer Riester Rente der AXA auf einen Blick:

  • Nutzung aller staatlichen Zulagen
  • Zusätzliche Steuerersparnis
  • Geld-zurück-Garantie
  • Zusätzliche Gewinnchancen 

Deshalb sind Sie mit der Riester-Rente in Sachen Altersvorsorge auf der sicheren Seite

Unsere Leistungen

  • Grundzulage: Mit jedem Riester-Vertrag, bei dem Sie den Mindesteigenbeitrag erreichen sind bereits 175 € jährliche staatliche Förderung garantiert.
  • Kinderzulage(n): 300 € jährlich für jedes Kind, das nach 2008 geboren ist und 185 € jährlich für jedes vor 2008 geborene Kind
  • Steuerersparnis nutzen: Sowohl Eigenzahlungen als auch Zulagen können bis zum maximalen Förderbetrag als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
  • Teilauszahlung ab 62: Mit Rentenbeginn haben Sie die Wahl, sich bis zu 30 Prozent Ihres Vertragsvermögens einmalig auszahlen zu lassen oder 100 Prozent zu verrenten.
  • Berufseinsteigerbonus: Für Berufseinsteiger unter 25 Jahren gibt es einmalig 200 € zusätzlich.
  • Wohn-Riester-fähig: Ihr angespartes Vermögen können Sie komplett oder anteilig für einen Immobilienerwerb einsetzen.
  • Insolvenz- und Hartz-IV-sicher: Während der Ansparphase wird Ihre Riester-Rente im Rahmen der geförderten Beiträge nicht zum verwertbaren Vermögen bei Arbeitslosigkeit oder bei einer Privatinsolvenz angerechnet.
AXA Hannover Hornig & Knoch oHG | Riester Rente

Fragen und Antworten zur Riester-Rente

Was ist die Riester-Rente?

Die ferner als Zulagenrente bekannte Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die mit staatlichen Zulagen und Sonderausgabenabzug förderungsfähig ist. Im § 10a und § 79 ff. Einkommensteuergesetz finden sich dazu die entsprechenden Regularien. Zusammen mit dem Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002 ist die Riester-Rente in Kraft getreten.

Was sind die Leistungen einer Riester-Rente?

Sie erhalten mit der Riester-Rente folgende Leistungsvorteile:

  • Gestalten Sie den Beginn der Rentenauszahlung ab Vollendung des 62. bis zum 67. Lebensjahr flexibel.
  • Mit dem Kapitalwahlrecht entscheiden Sie selbst, ob Sie bei Renteneintritt bis zu 30 % des geförderten Kapitals als Einmalzahlung erhalten wollen und das restliche Kapital als lebenslange Rente beziehen möchten.
  • Das angesparte Vermögen wird bei Tod des Versicherten auf den Altersvorsorgevertrag des Ehepartners/Lebenspartners übertragen.
  • Die geförderten Beiträge werden während der Ansparphase bei Arbeitslosigkeit oder bei einer Privatinsolvenz nicht zum verwertbaren Vermögen hinzugezogen.
     

Worin besteht die Förderung der Riester-Rente und welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Bei der Riester-Rente unterscheidet man zwischen der staatlichen Förderung und den Steuervorteilen:
 
1) Zulagen: Bei entsprechender Förderfähigkeit sowie Zahlung des individuellen Mindesteigenbeitrags erhalten Sie die Grundzulage vom Staat inklusive eventueller Kinderzulage(n):

  • 175 EUR Grundzulage
  • 185 EUR Kinderzulage (geb. vor 2008)
  • 300 EUR Kinderzulage (geb. nach 2008)
  • 200 EUR Berufseinsteigerbonus

Unser Tipp von der AXA Geschäftsstelle Hornig & Knoch oHG in Hannover: Nutzen Sie das Dauerzulagenverfahren mit dem ersten Antrag, um nicht jährlich einen Antrag stellen zu müssen.
 
2) Steuervorteile: Die gesamten Altersvorsorgebeiträge können nach § 10a EStG als Sonderausgaben bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Das ist der Fall, wenn der Steuervorteil durch diese Sonderausgaben höher ist als die gewährte Zulage. In dem Fall erhalten Sie den Steuerbetrag erstattet, der über den Zulagen liegt, sofern das Finanzamt die Unterlagen geprüft hat.
 
Um die Förderungen der Riester-Rente zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags wie von der AXA Geschäftsstelle Hornig & Knoch oHG in Hannover
  • Mindesteigenbeträge müssen geleistet werden.
  • Sie müssen zum geförderten Personenkreis gehören.
  • Die Zulagen müssen beantragt werden. (Nutzen Sie das vereinfachte Dauerzulagenverfahren.)
  • Reichen Sie mit der Steuererklärung die Anlage AV ein.

Wer erhält die Riester-Renten Förderung?

Damit Sie wissen, ob Sie zu einem der förderberechtigten Personenkreise für die Riester-Rente gehören, haben wir von der AXA Geschäftsstelle Hornig & Knoch oHG in Hannover diese nachfolgend für Sie zusammengefasst:

  • In der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte und Versicherte der landwirtschaftlichen Alterskassen
  • Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner des Personenkreises, die selbst nicht pflichtversichert sind
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Beamte

Von der Förderung der Riester-Rente ausgeschlossen sind:

  • Ruheständler und Pensionäre
  • Personen, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung pflichtversichert sind, wie unter anderem Steuerberater, Rechtsanwälte oder Ärzte
  • Hartz-IV-Leistungsempfänger

Ferner gibt es eine mittelbare und unmittelbare Zulagenberechtigung. Sie sind unmittelbar zulagenberechtigt, wenn Sie in den letzten Jahren zu einem der nachfolgen Gruppen gehörten oder mindestens zeitweise gehörten:

  • Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Auszubildende, unter bestimmten Voraussetzungen
  • Mütter oder Väter in der Kindererziehungszeit. Achten Sie hier darauf, dass Sie die Kindererziehungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
  • Beamte
  • Empfänger von Amtsbezügen
  • Soldaten
  • Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
  • pflichtversicherte Selbstständige
  • versicherungsfreie Beschäftigte
  • Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
  • unter bestimmten Voraussetzungen Bezieher von Arbeitslosengeld II

Ebenso dazu gehören Personen, die eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung wegen voller Erwerbsminderung oder eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten. Dafür müssen Sie jedoch vor den Bezügen pflichtversichert gewesen sein oder unmittelbar vor dem Bezug aufgrund von Dienstunfähigkeit Anwartschaften in dem betreffenden Alterssicherungssystem erworben haben.

Kontaktieren Sie uns

AXA Geschäftsstelle Hornig & Knoch oHG

Sie haben schon lange das Gefühl, dass Sie beim Thema Altersvorsorge nicht mehr durchblicken – aber trotzdem zu wenig für Ihre eigene tun?
Damit Sie sich einen noch genaueren Überblick über die förderungsfähigen Personengruppen der Riester-Rente machen und prüfen können, ob Sie dazu gehören, informieren Sie sich umfassend auf der Seite der ZfA.
 
Sie möchten sich mit dem Thema Riester-Rente näher beschäftigen? Gerne beraten wir von der AXA Geschäftsstelle Hornig & Knoch oHG in Hannover Sie dazu ausführlich. Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf.

Theaterstr. 1
30159 Hannover 
0511/84896515
0511/84896516
Termin vereinbaren

Weitere leistungsstarke Produkte der AXA für Privatkunden

Produktübersicht von AXA

Produktübersicht

Hier finden Sie weitere Produkte und Beitragsrechner der AXA für Privatkunden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Angebote und schließen Sie direkt online Ihre Versicherung ab oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

AXA Geschäftsstelle Hornig & Knoch oHG
Theaterstr. 1
30159 Hannover
Termin vereinbaren 0511 84896515 0511 84896516 Filialen und Team
Heute:
09:00 bis 20:00
sowie nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 20:00
Dienstag:
09:00 bis 20:00
Mittwoch:
09:00 bis 20:00
Donnerstag:
09:00 bis 20:00
Freitag:
09:00 bis 20:00

sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen