Betriebsrentenstärkungsgesetz erklärt von AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover
Beste Möglichkeiten zur langfristigen Mitarbeiterbindung bietet das zum 1.1.2018 in Kraft getretenes Betriebsrentenstärkungsgesetz. Insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen profitieren von den neuen Regelungen. Die AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover informiert Sie gern über die Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes.
So bleiben Mitarbeiter gern im Unternehmen
Betriebe nutzen verschiedene Instrumente zur Mitarbeiterbindung. Um die Fluktuation von Fachkräften zu begrenzen sind regelmäßige Weiterbildungen oder eine Verbesserung des Arbeitsklimas geeignete Maßnahmen. Für Arbeitnehmer besonders wichtig ist jedoch die Altersvorsorge, die bei der Zukunftsplanung eine wesentliche Rolle spielt. Ohne eine eigene Vorsorge kommt durch das sinkende Rentenniveau heute kein Arbeitnehmer aus. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz erhalten Arbeitgeber ideale Rahmenbedingungen für die Vorsorgeplanung der Mitarbeiter.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bei Mitarbeitern punkten
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet übergreifend für alle Durchführungswege der bAV neue Freibeträge für die Grundsicherung der Mitarbeiter im Alter und bei Erwerbsminderung sowie bei der Nutzung von Opting-Out-Modellen. Beim Opting-Out handelt es sich um eine automatische Entgeltumwandlung, für die sich der Mitarbeiter nicht aktiv entscheidet. Im Bereich der Direktversicherung und der tarifvertraglich geregelten Altersvorsorge gibt es ebenfalls verschiedene Verbesserungen.
Fördermaßnahmen nutzen und perfekt vorsorgen
Für Direktversicherungen wurden die Fördermaßnahmen bei der arbeitgeberfinanzierten Altersvorsorge neu geregelt. Entscheidet ein Unternehmen sich für eine neue betriebliche Altersvorsorge, erhält der Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss. Für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2.200 Euro erhalten Betriebe eine Förderung von 30 Prozent der Arbeitgeberbeiträge. Voraussetzung sind Einzahlungen des Arbeitgebers von mindestens 240 Euro und maximal 480 Euro jährlich. Gerade für Arbeitnehmer mit einem geringeren Verdienst ergibt sich hier ein deutlicher Vorteil durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Handelt es sich um eine Altersvorsorge aus Entgeltumwandlung, spart der Arbeitgeber in der Regel bei den Sozialabgaben für den Mitarbeiter. Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz ist er in diesem Fall verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent zu zahlen. Gemeinsam mit Ihrer AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover entwickeln Sie eine maßgeschneiderte Vorsorgeplanung für die bAV Ihrer Mitarbeiter.
Der Staat hat mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz auch die Riester-Förderung neugestaltet. Die Beiträge des Arbeitnehmers sind nicht mehr kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Damit wird die Möglichkeit einer Riester-Vorsorge für Arbeitnehmer deutlich attraktiver, da die Beiträge nun aus dem Nettogehalt finanziert werden. Für die tarifvertraglich geregelte bAV gelten nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz verschiedene Neuregelungen wie die Einführung des sogenannten Sozialpartnermodells. Die Tarifparteien haben auf dieser Grundlage die Möglichkeit, die Altersvorsorge unter bestimmten Rahmenbedingungen tarifvertraglich zu regeln. Ihre AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover zeigt Ihnen die verschiedenen Varianten in einem Beratungsgespräch auf.
Machen Sie Ihr Unternehmen für Mitarbeiter attraktiv
Nutzen Sie als Arbeitgeber die Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aus, machen Sie Ihr Unternehmen für Ihre Mitarbeiter besonders attraktiv. Ihre AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover unterstützt Sie bei der Errichtung einer betrieblichen Altersvorsorge.
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