Die betriebliche Krankenversicherung der AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover
Günstig, vielseitig und ein echter Mehrwert
Als Arbeitgeber wird es immer wichtiger, sich auf dem Arbeitsmarkt gegen Mitbewerber durchzusetzen – diese Entwicklung ist vor allem dem Mangel an Fachkräften geschuldet. Mit erweiterten Sozialleistungen, etwa der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) der AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover, schaffen Sie hier einen echten Mehrwert. Wir geben einen ersten Überblick zur Zusatzversicherung.
Vorteile der bKV
In den letzten Jahren wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung immer weiter zurückgefahren. Das gilt insbesondere für Zahnbehandlungen und präventive Maßnahmen wie regelmäßige Vorsorge. Viele gesetzlich Versicherten entscheiden sich daher für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung, die die Versorgungslücken im Zahnbereich der gesetzlichen Kassen schließt. Hinzu kommen weitere Zusatzpolicen, etwa für ambulante Behandlungen, Medikamente und Sehhilfen.
Ergänzende Versicherungen kosten Mitarbeiter viel Geld – und hier kommt die betriebliche Krankenkasse ins Spiel. Bei ihr schließen Sie als Arbeitgeber eine Kollektiv-Zusatzversicherung für Ihre Beschäftigten ab. Dadurch, dass Sie die Beiträge übernehmen und die Police im Schnitt günstiger ausfällt, profitieren beide Seiten.
Ihre Beschäftigten sparen sich die monatlichen Prämien für ihre private Zusatzversicherung, genießen aber dennoch den vollen Versicherungsschutz. Gleichzeitig verbessern Sie die medizinische Versorgung Ihrer Mitarbeiter.
Als Arbeitgeber profitieren Sie von einer erhöhten Mitarbeiterzufriedenheit, denn betriebliche Sozialleistungen verbessern aktuellen Studien zufolge das Arbeitsklima deutlich. Darüber hinaus binden Sie Personal an den Betrieb und haben auf dem Arbeitsmarkt das sprichwörtliche Ass im Ärmel.
Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung?
Mit der betrieblichen Krankenversicherung der AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover entscheiden Sie sich für eine klassische private Zusatzversicherung. Sie schließt vorhandene Deckungslücken der gesetzlichen Krankenkassen und kann individuell an den bereits vorhandenen Schutz Ihrer Mitarbeiter angepasst werden. Ähnlich wie bei einer privaten Einzel-Zusatzversicherung haben Sie auch bei der bKV die Wahl zwischen mehreren Tarifen.
Jeder Mitarbeiter erhält eine Versichertenkarte, auf der die versicherten Zusatzleistungen gespeichert sind. Beim Zahnarzt, im Krankenhaus oder bei ambulanten Behandlungen werden die entsprechenden Zusatzleistungen wie gewohnt abgerechnet. Die Rechnung des Arztes reichen Ihre Beschäftigten bei AXA ein und erhalten den entsprechenden Betrag auf ihr Konto erstattet. So entsteht unterm Strich keine Leistungslücke.
Beachten Sie!
Die bKV funktioniert wie eine private Krankenversicherung. Der Unterschied zur sogenannten Vollversicherung liegt lediglich darin, dass die Leistungen auf bestimmte medizinische Bereiche beschränkt sind. Denn für die Grundversorgung steht bereits die gesetzliche Absicherung zur Verfügung.
Unsere Tarife
Die betriebliche Krankenversicherung der AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover überzeugt mit mehreren Tarifen, wobei Sie für jeden Mitarbeiter individuell entscheiden können. Ein Überblick.
FAQ
Zur betrieblichen Krankenversicherung der AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover gibt es zahlreiche Fragen. Wir versuchen, die wichtigsten Punkte in einem kurzen FAQ zusammenzufassen.
Muss die bKV für alle Mitarbeiter abgeschlossen werden?
Die bKV kann, muss aber nicht für die gesamte Belegschaft abgeschlossen werden. Sie können auch eine ausgewählte Gruppe von Kolleginnen und Kollegen auswählen.
Ab welcher Unternehmensgröße lohnt sich die betriebliche KV?
Die Betriebsgröße spielt grundsätzlich keine Rolle. Wir bieten passgenaue Absicherungslösungen bereits ab zehn zu versichernden Mitarbeitern. Nach oben gibt es hier keine Grenzen.
Findet in der bKV eine Gesundheitsprüfung statt?
Der Gesundheitszustand wird nur beim Premium-Tarif geprüft. Bei unseren Gesundheitsbausteinen gelten einheitliche Beitragssätze für alle Mitarbeiter, unabhängig von Geschlecht, Alter und Gesundheit.
Können die Beiträge steuerlich abgesetzt werden?
Als Unternehmer können Sie alle betrieblichen Sozialleistungen steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. Das gilt entsprechend für die Prämien zur betrieblichen Krankenversicherung. Eine Begrenzung der Höhe nach gibt es hier nicht.
Die steuerliche Behandlung der bKV
Grundsätzlich müssen Sachbezüge und andere geldwerte Vorteile, zu denen auch die bKV gehört, beim Mitarbeiter als Arbeitslohn versteuert werden. Dazu wird der Wert des Vorteils ermittelt und in die Besteuerung des laufenden Gehalts mit einbezogen. Entsprechend ist ein Ausweis des zusätzlichen Arbeitsentgelts auf der Lohnabrechnung erforderlich.
Allerdings besteht hier eine Freigrenze von 44 Euro monatlich. Sofern der Wert aller Vorteile diesen Betrag nicht übersteigt, ist die Zusatzleistung von Steuern und Sozialabgaben befreit. Weder auf Seiten des Unternehmens noch beim Mitarbeiter fallen also Abgaben an.
Kontaktieren Sie uns
AXA Geschäftsstelle Hornig & Knoch oHG
Sie möchten mehr über die betriebliche Krankenversicherung oder eine andere Form der betrieblichen Zusatzabsicherung für Ihre Mitarbeiter erfahren? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei uns. Das Team AXA Versicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover freut sich auf Ihren Besuch!
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sowie nach Vereinbarung
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