AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen Kautionsversicherung
Die Kautionsversicherung der AXA Geschäftsstelle
Martina Bürkel-Ziser in Teningen
Warum eine Kautionsversicherung?
Wir bieten Ihnen als Unternehmen der Bau- und Maschinenbaubranche Bürgschaft im Rahmen der Kautionsversicherung als gute Alternative zum Avalkredit der Bank an. Dabei können wir von der AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen mit verschiedenen Lösungen auf Ihre Bedürfnisse als kleiner und mittlerer Handwerksbetrieb eingehen und ebenso die Anforderungen großer exportorientierter Unternehmen erfüllen. Bedenken Sie, dass durch den üblichen Sicherheitseinbehalt (geregelt in den §641 BGB, §§232 bis 240 BGB und §17 VOB/B) Ihre Liquidität eingeschränkt wird und Sie das Risiko tragen, diesen bei Insolvenz Ihres Auftraggebers nach Ablauf der Gewährleistungsfrist nicht mehr erhalten zu können. Gleichzeitig muss der Sicherheitseinbehalt als Forderung bilanziert werden und schwächt damit Ihre Finanzkennzahlen. Eine Kautionsversicherung von der AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen ist daher die perfekte Lösung.
Ihre Vorteile einer Kautionsversicherung im Überblick:
Sie haben einen anderen Bürgschaftsbedarf?
Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 10 Mio. Euro oder einem Bürgschaftsbedarf von mehr als 1 Mio. Euro haben einen anderen Anspruch an eine Kautionsversicherung. Daher bieten wir von der AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen Ihnen als Firma der Bau- und Maschinenbaubranche mit unserer günstigen Kautionsversicherung eine besondere Alternative zum Avalkredit der Banken. Mit unserem Online-Bürgschaftsportal können Sie Ihre aktuellen Bürgschaften einsehen und Bürgschaften online anfordern. Wünschen Sie sich einen persönlichen Ansprechpartner, sind wir natürlich gerne für Sie da.
Die Absicherungsbereiche der Kautionsversicherung der AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen:
AXA Kautionsversicherung schnell und einfach erklärt
Welche Bürgschaften können Sie bei uns beantragen?
Wir bieten für Sie als Unternehmen im Bauhaupt- und Baunebengewerbes sowie Maschinen- und Anlagenbaus folgende Kautionsversicherungen:
Bei der Gewährleistungsbürgschaft handelt es sich um die sogenannte Mängelanspruchbürgschaft. Diese ist für Sie als Fachbetrieb im Bereich Bau- und Maschinenbaubranche die einfachste Lösung Sicherheitseinbehalte abzulösen und spätere Ansprüche des Auftraggebers kostengünstig und professionell erfüllen zu können. Denn Sie wissen es aus der täglichen Praxis, Auftraggeber im öffentlichen, gewerblichen, industriellen oder privaten Bereich verlangen Sicherheiten und heute werden kaum noch Aufträge ohne eine Bürgschaft für Vertragserfüllung und Gewährleistung vergeben.
Um weiterhin im Wettbewerb zu bleiben, können Sie sich eine Bürgschaft über die Bank einholen. Diese sind jedoch oft sehr teuer, hoch besichert und beeinträchtigen deutlich Ihre Kreditlinie. Mit der Kautionsversicherung der AXA sind Sie vollkommen unabhängig von dem engen Korsett der Hausbanken und können sich auf uns als zugelassener Versicherer gemäß VOB, Teil B (VOBB) auf eine günstige und flexible Bürgschaft verlassen.
In Ihrem Gewerbe unterliegen Sie nach VOB und dem BGB der Gewährleistungshaftung (§13 Abs. 1 VOBB für die Ausführung Ihrer Arbeiten. Sachmängelhaftung ist meist in Bauverträgen festgehalten. Im BGB sind die dazugehörigen Gewährleistungsfristen geregelt. Diese Bestimmungen werden in der VOB Teil B (VOBB oder VOB/B) um spezifische Regeln ergänzt. Eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche umfasst ganze 5 Jahre und die Gewährleistungsfrist nach VOBB (§13 Abs. 4) immerhin 4 Jahre.
Üblich ist zur Sicherstellung der Gewährleistungshaftung die Einbehaltung von 5 % der Auftragssumme. Diese stehen Ihnen folglich bis zum Anlauf der Gewährleistungshaftung nicht zur Verfügung. Damit Sie den Sicherheitseinbehalt ablösen können und so unmittelbar über die ganze Auftragssumme verfügen können, steht Ihnen die Möglichkeit der Bürgschaft zur Verfügung. Auch die Ausführung bzw. Vertragserfüllung ist in der Regel abzusichern. Das lässt sich einfach mit einer Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft erreichen.
Wie erhalten Sie Ihre erste Bürgschaft?
Fordern Sie eine Bürgschaft einfach und schnell direkt über Ihr Online-Kundenportal an. Es sind lediglich im Vorfeld gestellte Sicherheiten nötig. In der Regel umfassen diese die Verpfändung von Festgeldkonten (aller deutschen Kreditinstitute) und Bankrückbürgschaften. Das entsprechende Verpfändungsformular finde Sie in unserer Rubrik "Services für Geschäftskunden" unter "Bürgschaften - Ihre Downloads" im Bereich "Weitere Service-Formulare".
Gerne beraten wir Sie von der AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen auch gerne persönlich zu Ihrer Kautionsversicherung und füllen alle nötigen Dokumente gemeinsam aus. Um eine Bürgschaft anzufordern, stehen Ihnen in Ihrem Online-Bereich verschiedene Mustertexte zur Verfügung. Texte abweichender Urkunden erstellen wir gerne direkt für Sie.
Welche Gebühren fallen für eine Kautionsversicherung an?
Wir bieten Ihnen mit unseren Kautionsversicherungen BonLine® R, BonLine® M und BonLine® A unterschiedliche Tarife, die detailliert in unserem Produktinformationsblättern in der Rubrik "Services für Geschäftskunden" unter "Bürgschaften - Ihre Downloads" im Bereich "weitere Informationen anzeigen" unter "Allgemeine Informationen" beschrieben sind. Sollte Ihre Firma bei über 10 Mio. € Umsatz liegen, erstellen wir Ihnen von der AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen gerne ein individuelles Angebot.
Was müssen Sie bei einer Änderung einer bestehenden Bürgschaft veranlassen?
Sollte sich bei einer Bürgschaft etwas ändern, kann das problemlos mit einem Nachtrag zur Bürgschaftsurkunde erfasst werden.
Wann wird eine Bürgschaft storniert?
Kommt es zu einer Rückgabe der Urkunde, wird eine unbefristete Bürgschaft storniert. Beitragsfrei storniert werden Bürgschaften mit Mindestprämie, welche innerhalb von 4 Wochen nach Fälligkeit der Folgeprämie zurückgegeben werden. Liegt die Prämie der Bürgschaft über dem Mindestbetrag, wird die Folgeprämie nach Laufzeit abgerechnet und auf den Einbehalt der Mindestprämie verzichtet. Sollte die Originalbürgschaft beim Bürgschaftsempfänger nicht mehr auffindbar sein, können Sie uns eine vom Auftraggeber unterzeichnete Enthaftungserklärung einreichen.
Gibt es eine Kautionsversicherung für Altersteilzeit?
Wertguthaben aus Altersteilzeit können wir ebenso mit attraktiven Bürgschaftslösungen absichern. Setzen Sie sich dazu einfach mit Ihrem Partner vor Ort, der AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen, in Verbindung. Wir beraten Sie fachmännisch und kompetent.
Sie haben weiteren Bedarf
an Bürgschaften?
Wir haben die passenden Angebote für Sie.
Wir haben eine Vielzahl von hervorragenden Lösungen in diesem Bereich zu bieten. Ob Sie nun eine weiterführende Beratung zur Kautionsversicherung benötigen oder eher über andere Bürgschaftsbereiche sprechen möchten – unsere Experten stehen Ihnen gern helfend zur Seite.
Weitere leistungsstarke Produkte der AXA für Geschäftskunden
Produktübersicht
Hier finden Sie weitere Produkte der AXA für Geschäftskunden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Angebote und lassen Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch von uns beraten.
Hans-Theisen-Str. 3
79331 Teningen
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