AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen Direktversicherung
Warum eine Direktversicherung?
Wir von der AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen Heidelberg informieren Sie.
Sie als Arbeitgeber können mit einer Direktversicherung eine Rentenversicherung auf das Leben Ihres Mitarbeiters abschließen. Ihre Mitarbeiter oder die Hinterbliebenen haben direktes und unmittelbares Bezugsrecht auf alle versicherten Leistungen. Zusätzlich zum Gehalt oder über den Weg der Entgeltumwandlung können die Beiträge der Direktversicherung finanziert werden.
Die Direktversicherung der AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen Heidelberg
Die Direktversicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vergleich
Wir beantworten Ihre Fragen zur Direktversicherung
Wie funktioniert eine Direktversicherung?
Sie als Arbeitgeber schließen mit uns, der AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen, eine Direktversicherung auf das Leben Ihres Arbeitnehmers ab. Zwischen Ihnen wird eine Vereinbarung geschlossen, dass ein Teil des laufenden Entgelts in Beiträge für eine Direktversicherung umgewandelt wird. Es besteht auch die Alternative der Finanzierung der Direktversicherung durch den Arbeitgeber. Dazu ist es wichtig zu wissen, dass Neuverträge gegen Entgeltumwandlung ab 2019 den Arbeitgeber dazu verpflichten einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15 % bei der Direktversicherung zu tragen.
Welche Versicherungsformen können bei Direktversicherungen gewählt werden?
Sie haben die Wahl bei einer Direktversicherung zwischen der klassischen Rentenversicherung oder der Relax bAVRente. Hierbei handelt es sich um ein flexibles Produkt der AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen. Die Relax bAVRente verbindet Sicherheit und die Chance auf eine attraktive Rendite sowie eine 100 % Beitragsgarantie zum Rentenbeginn. Zudem können Sie die Produkte mit attraktiven Zusatzleistungen für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit und/ oder einer Hinterbliebenenabsicherung ergänzen.
Wie werden die Beitragszahlungen der Direktversicherung bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer steuerlich behandelt?
Sie erhalten die Beiträge zur Direktversicherung bis zur jährlichen Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze + 4 % der BBG beim Arbeitnehmer steuerfrei. Sollte bereits ein Vertrag mit Förderung nach § 40 bEStG a.F. bestehen, so wird dieser Beitrag angerechnet. Damit können Sie eine attraktive Zusatzversorgung aus unversteuertem Einkommensteilen aufbauen.
Sie als Arbeitgeber profitieren von der Tatsache, dass die Beiträge der Direktversicherung sich wie Betriebsausgaben darstellen. Sie müssen den Wert der Direktversicherung nicht als Firmenvermögen erfassen. Zudem sind die Beiträge zur Direktversicherung nicht umsatzsteuerpflichtig.
Wie werden die Beitragszahlungen der Direktversicherung bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich behandelt?
Bei der Direktversicherung sind die Beiträge im Rahmen der 4 %-Grenze- sozialversicherungsfrei. Sozialabgabenpflichtig sind nur die zusätzlichen 4 % der BBG West.
Wie werden die Leistungen der Direktversicherung beim Arbeitnehmer steuerlich behandelt?
Während der Aktivzeit der Direktversicherung sind die Beiträge steuerfrei. Erst wenn die Leistungen aus der Direktversicherung als „sonstige Einkünfte“ ausgewiesen werden, sind diese voll steuerpflichtig. Die Steuerlast fällt im Rentenalter jedoch deutlich geringer aus.
Wie werden die Leistungen der Direktversicherung beim Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich behandelt?
Renten- und Kapitalleistungen unterliegen derzeit der Gesetzeslage der betrieblichen Altersversorgung und sind im Rahmen der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze grundsätzlich einer Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung unterworfen. Hier sind gesetzlich und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung betroffen.
Wie wird der Beitrag erhoben und durch wen wird er abgeführt?
Die Beiträge der Direktversicherung werden bei Rentenleistungen durch die Zahlstelle, also den Versicherer, geleistet. Bei Kapitalleistungen erfolgt dies durch den Versicherten. Hier gilt eine Beitragspflicht bei der Direktversicherung von 10 Jahren und die monatliche Beitragsleistung beträgt 1/120 der ursprünglichen Kapitalzahlung. Freiwillige Versicherte zahlen die Beiträge eigenverantwortlich an die jeweilige Kasse. Hier ist der Arbeitgeber nicht an der Beitragszahlung beteiligt und der Mitarbeiter muss die Kranken- und Pflegebeiträge zu 100 % selbst tragen.
Wie gestaltet sich die Handhabung einer Direktversicherung bei vorzeitigem Ausscheiden?
Bei einer Direktversicherung gegen Entgeltumwandlung haben Sie als Arbeitnehmer auch dann noch Anspruch, wenn Sie den Arbeitsplatz wechseln. Diese kann bei Ihrem neuen Arbeitgeber einfach fortgeführt werden.
Ihnen stehen dabei zwei Alternativen zur Verfügung:
Eine weitere Alternative bieten wir Ihnen von der AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen mit der privaten Fortsetzung der Direktversicherung. Dabei ergeben sich keine weiteren finanziellen Verpflichtungen für Ihren Arbeitgeber.
Wie bleibe ich auf dem aktuellen Stand meiner Versorgung mit der Direktversicherung?
Mit der AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen sind Sie, was Ihren Stand der Versorgungsleistungen, immer bestens informiert. Jährlich erhalten Sie eine Standmitteilung über die bestehende Versorgung. Wir beraten Sie jedoch gerne zu jedem Zeitpunkt über Ihre bestehende Direktversicherung sowie über alle weiteren Produkte der AXA Geschäftsstelle Martina Bürkel-Ziser in Teningen im Landkreis Emmendingen.
Direktversicherung von AXA
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