Für alle Fahrzeuge mit Charme und Charakter – die Youngtimerversicherung von AXA!
Als Youngtimer bezeichnen wir Fahrzeuge, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1984 erstmals zugelassen wurden und im „Positivkatalog Youngtimer“ enthalten sind. Zudem müssen Sie und die Nutzer mindestens 30 Jahre alt sein. Eine Haftpflichtversicherung kann nur gemeinsam mit einer Kaskoversicherung (Teil- oder Vollkasko) abgeschlossen werden.
Als Youngtimer können Fahrzeuge versichert werden, die:
AXA Geschäftsstelle Wolfgang Jäger OHG
Schlosshof 4
71686 Remseck
Schlosshof 4
71686 Remseck
09:00 bis 13:00
14:30 bis 18:00
09:00 bis 13:00
14:30 bis 18:00
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung
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14:30 bis 18:00
09:00 bis 13:00
sowie nach Vereinbarung