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AXA Wolfgang Albrecht in Plauen Unfallversicherung

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Die Unfallversicherung

Wussten Sie das?

Alle 4 Sekunden passiert ein Unfall in Deutschland.
Alle 10 Minuten im eigenen Heim und während der Freizeit.
Jede Minute wird eine Person in Deutschland verletzt oder getötet auf Grund eines Verkehrsunfalles.
Jährlich sind das 100 Millionen Unfälle in Deutschland, davon werden 8,9 Millionen Menschen medizinisch versorgt.

Jeder von uns kann in einen Unfall verwickelt werden.

Doch welche Kosten kommen durch einen Unfall auf mich zu?
Kann ich nach einem Unfall noch arbeiten?
Kann ich dann noch meinen Lebensstandard halten?
Werde ich mein Eigenheim umbauen müssen oder umziehen?
Werde ich dafür mein Erspartes benötigen?
Was wird aus meiner Familie?


Die gesetzliche Unfallversicherung schützt NUR im Arbeitsumfeld, z.B. bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Senioren sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht mehr versichert

und Kinder NUR in der Kita und Schule bzw. auf den Weg dorthin.

Was leistet die gesetzliche Unfallversicherung?

Hauptaufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Unfallprävention. Dazu zählen:

  • die Entwicklung von Unfallverhütungsvorschriften
  • entsprechende Schulungen
  • die Ausbildung von Arbeitsschutzbeauftragten
  • weitere Maßnahmen:
    -          der Sicherheitstechnik, z.B. durch Maschinenschutz
    -          der Arbeitsmedizin, z.B. durch Arbeitsmedizinische Versorgung
    -          der Arbeitshygiene, z.B. durch sicheren Einsatz von Gefahrenstoffen
    -          der Arbeitswissenschaft, z.B. durch menschgerechte Gestaltung der Arbeitsmittel
    -          der Arbeitsorganisation, z.B. durch Regelung der Arbeitsabläufe

Der Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Verlassen eines Gebäudes.
Bei Mehrfamilienhäusern muss das Gebäude verlassen werden. Verlässt der Mieter die Wohnungstür, so ist der Weg von der Wohnungstür zur Haustür nicht versichert. Das Treppenhaus gehört nicht zu dem durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützten Bereichen.
Weiterhin leistet die gesetzliche Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen. Zum Beispiel:

  • Heilbehandlung einschließlich Leistungen der medizinischen Rehabilitation
  • Bestimmte Leistungen bei Pflegebedürftigkeit 
  • Geldleistungen wie das Verletzten- oder Übergangsgeld

Und wer leistet das alles bei einem Unfall in der Freizeit oder im Urlaub?

Über 80% aller Unfälle passieren in der Freizeit und sind daher über die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt.

Unfallbegriff der privaten Unfallversicherung:
Die Private Unfallversicherung leistet bei allen privaten Unfällen in der Freizeit und zusätzlich bei Arbeitsunfällen.

Wesentliche Leistungen der privaten Unfallversicherung:

  • die Sicherung von Eigentum und Ersparnissen
  • Kernleistung: die Invaliditätsleistung
  • übrige Leistungsarten:
                                    - Übergangsleistungen
                                    - Krankenhaustagegeld
                                    - Genesungsgeld
                                    - Todesfallleistung
                                    - Unfallrente
                                    - Bergungs- und Rettungskosten
                                    - und einiges mehr…
  • Absicherung der Hinterbliebenen

Gute Gründe die Unfallversicherung der AXA zu wählen: ​

Merkmale des Unfallbegriffs:
Plötzlich 
(unerwartet, unvorhersehbar)
Von außen
(Das Unfallereignis muss von außen kommen)
auf den Körper wirkendes Ereignis,
(z.B. der Zusammenstoß des Verletzten mit einer Person, Sache oder einem Gegenstand)
das eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung zur Folge hat. 
unfreiwillige Gesundheitsschädigung zur Folge hat. 

Bei AXA gelten außerdem als Unfall:

  • wenn infolge von einer Eigenbewegung Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden, Menisken geschädigt werden, Gelenke verrenkt werden, etc.
  • wenn infolge von Tierbissen, Tierstichen oder anderen Verletzungen (z.B. Zeckenbiss)
    - Wundstarrkrampf entsteht
    - Tollwut entsteht
    - andere Infektionen entstehen
  • wenn infolge der Einnahme von Nahrungsmitteln Vergiftungen entstehen

Des Weiteren bei der AXA als Unfall gelten:

  • Vergiftungen durch Gase oder Dämpfe
    (z.B. durch ein Defekt an der Gasleitung)
  • Einwirkung von Kälte oder Hitze
    (z.B. Hitzeschlag oder Erfrierungen an Zehen)
  • Tauchtypische Gesundheitsschäden
    (z.B. Trommelfellverletzung)
  • Bewusstseinsstörungen
    (z.B. durch Herzinfarkt/Schlaganfall)

Welche Kosten können bei einem Unfall noch entstehen?

AXA übernimmt die Kosten für:

  • Such-, Rettungs- und Bergungseinsätzen
    (z.B. sie fahren mit dem Auto in einen Graben oder Sie müssen, in den Bergen,
    beim Wandern, geborgen werden)
  • Krankenhaustransport
    (z.B. nach einem Unfall)
  • Zahnbehandlung und Zahnersatz an natürlichen Zähnen (z.B. beim Raufen mit dem eigenen Kind)
  • Überführungskosten
  • Rehabilitations- Management
  • und einiges mehr…

Weitere Kosten u.a.:

  • Invaliditätsleistung
    Einmalige Invaliditätsleistung bei Vollinvalidität
    So können Sie zum Beispiel Ihr Eigenheim behindertengerecht umbauen oder Ihre Mobilität (zum Beispiel durch einen Autoumbau) aufrechterhalten oder Sie können einen notwendigen Berufswechsel finanzieren
  • Unfallrente ab 50% Lebenslang
  • Krankenhaustagegeld bei vollstationärer Heilbehandlung

Mit einem monatlich sehr geringen Beitrag können Sie sich und Ihre Familie finanziell umfassend vor den alltäglichen Gefahren von „Unfällen in der Freizeit und deren Folgen” absichern.
Für weiteres Interesse stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

AXA Hauptvertretung Wolfgang Albrecht
Hofer Str. 52
08527 Plauen
Kontaktformular aufrufen 03741 220054 0171 2690080 03741 289857 Filialen und Team
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