Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Alle nach 1960 geborene haben keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente.
Im Berufsunfähigkeitsfall erhalten Sie nur noch eine Erwerbsminderungsrente.
Ob Sie Anspruch auf die volle – oder halbe Erwerbsminderungsrente erhalten, hängt davon ab, wie viele Stunden Sie am Tag noch arbeiten können:
- Volle Erwerbsminderungsrente -> weniger als 3 Stunden
- Halbe Erwerbsminderungsrente -> 3 bis 6 Stunden
- kein Anspruch -> 6 Stunden oder mehr
Bei der Feststellung der Ansprüche, zählt nicht, ob der Betreffende tatsächlich arbeitet, sondern nur ob er theoretisch arbeiten könnte.
Ausbildung, Qualifikationen und bisherige Tätigkeiten spielen dabei keine Rolle.
Durchschnittliche Höhe der Erwerbsminderungsrente:
Volle Erwerbsminderungsrente -> ca. 30% bis 35% des letzten Bruttoeinkommens
Halbe Erwerbsminderungsrente -> ca. 15% bis 18% des letzten Bruttoeinkommens
Dabei sollte beachtet werden, auch diese Renten werden noch besteuert.
Bei einer halben Erwerbsminderungsrente kann man im Durchschnitt mit 419 Euro gesetzliche Rente pro Monat rechnen (Statistik Deutsche Rentenversicherung Stand: Juni 2012). Das reicht – wenn überhaupt – gerade mal für die Miete.
Fazit: Kranksein macht arm.
Ursachen die zu einer Berufsunfähigkeit führen (Stand 2014)
Mehr als 200.000 Erwerbstätige steigen vorzeitig aus dem Berufsleben aus.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind Unfälle nicht der Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit. In ca. 91% der Fälle werden Menschen aufgrund von Krankheiten berufsunfähig. Auslöser dafür sind über der Hälfte aller Fälle Erkrankungen des Bewegungsapparates und Nervenkrankheiten:
Was bietet AXA als Berufsunfähigkeitsvorsorge an:
Voraussetzungen für die Leistungen der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung:
Der Versicherungsnehmer muss zu 50% außerstande sein, seinen zuletzt konkret ausgeübten Beruf (bei Eintritt der BU) nachzugehen.
Axa Mitarbeiter prüfen, ob und in wieweit die Haupttätigkeit und Aufgaben des zuletzt ausgeübten Beruf im Einzelfall durch die nachgewiesenen medizinischen Defizite eingeschränkt werden. Dabei spielt keine Rolle, ob Sie einen anderen Beruf ausüben könnten. (Verzicht auf abstrakte Verweisung!)
Des Weiteren muss die Berufsunfähigkeit mindestens 6 Monate ununterbrochen zu erwarten sein. Diese zeitliche Prognose ist von den behandelnden Ärzten zu stellen und medizinisch nachzuweisen. Können oder wollen Ärzte die zeitliche Berufsunfähigkeit nicht feststellen, reicht es aus, wenn die Berufsunfähigkeit tatsächlich mindestens 6 Monate ununterbrochen bestanden hat und der Nachweis hierüber geführt wird. Der Zustand der Berufsunfähigkeit gilt dann von Beginn an.
03741/220054
Berufsunfähigkeitsvorsorge
Ihr Beruf und das damit erzielte Einkommen ist für die meisten Ihrer Wünsche die wirtschaftliche Grundlage. Wir sorgen dafür, dass das auch so bleibt - ganz gleich, was geschieht!
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