Basis Rürup-Rente
Steuerliche Aspekte
Die Basisrente sellt ein ideales Modell für alle dar, die an attraktiven Steuervorteilen interessiert sind. Das Prinzip ist recht simpel. Sie können während Ihrer Einzahlphase Ihre Beiträge steuerlich geltend machen, dafür wird die spätere Leistung aus der Basisrente im Alter mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Schon jetzt werden 86% der Beiträge, maximal 23.808 Euro, steuerlich berücksichtigt. Bis zum Jahr 2025 wird sich dieser Anteil pro Jahr studenweise um 2% erhöhen, sodass in 7 Jahren die Beiträge zu 100% absetzbar sind.
Anhand eines Beispiels möchten wir Ihnen dies veranschaulichen:
Herr Wittenberg zahlt monatlich 150 Euro für seine Altersvorsorge in einen Basisrenten-Vertrag ein (1800 Euro im Jahr). Hiervon kann er in diesem Jahr (2018) 86% der Beiträge steuerlich geltend machen. dies entspricht ingesamt 1.548 Euro.
Im darauffolgenden Jahr zahlt er weiterhin 150 Euro monatlich in seine Basisrente ein. Diesmal kann er jedoch bereits 88% absetzen, was einen Betrag in Höhe von 1.584 Euro entspricht.
Aufgrund des järhlich um 2% steigenden Satzes kann Herr Wittenberg bereits im Jahr 2025 100% seiner Vorsorgeleistung- bezogen auf die Basisrente- als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen. In diesem Beispiel die vollen 1.800 Euro.
Unser Tipp
Durch die Möglichkeit von freiwilligen Zuzahlungen haben Sie auch zum Ende des Jahres die Chance zusätzlich in Ihren Altersvorsorgevertrag einzuzahlen und den Steuervorteil voll auszunutzen.
Die AXA Geschäftsstelle Wittenberg & Zielinski OHG in Friedrichshain berät Sie gerne zu den unterschiedlichen Altersvorsorgeformen. Mit über 20 Jahren Berufserfahrung steht Ihnen Herr Wittenberg und sein Team bei Fragen von Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin um so schnell wie möglich Ihre Altersvorsorge zu sichern.
Detaillierte Informationen zu den BasisRenten von AXA
Was sind die Voraussetzungen für die steuerliche Förderung?
Aufgrund der steuerlichen Förderung, hat der Gesetzgeber gewisse Auflagen für die Verträge der BasisRente festgelegt. Mit diesen möchte er sicherstellen, dass die steuerlichen Vorteile auch wirklich der privaten Altersabsicherung zu Gute kommen.
- So ist ein Leistungsbezug frühestens ab dem 62. Geburtstag möglich.
- Eine Auszahlung darf nur in Form einer monatlichen lebenslangen Rente erfolgen.
- Verkauf, Beleihung oder Übertragung des Vertrages ist nicht möglich.
- Im Todesfall kommt ebenfalls nur eine Rentenzahlung in Betracht - und zwar ausschließlich an Ihren Ehe- oder Lebenspartner oder an die Kinder, die Kindergeldberechtigt sind.
Sollten Sie einmal während der Ansparphase in finanzielle Schwierigkeiten geraten, haben Sie die Sicherheit, dass die förderfähigen Beiträge sowohl Insolvenz- als auch Hartz-IV sicher sind.
Die AXA bietet Ihnen mit dem Produkt Relax-Rente ein starkes und verlässliches Produkt in drei Varianten an, welches Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst werden kann.
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