Riester-Rente
Riester-Rente – die staatlich geförderte Altersvorsorge
Wie finanziere ich meinen Lebensstandard im Alter? Reicht meine gesetzliche Rente, um auch im Ruhestand auskömmlich leben zu können?
Unter dem Aspekt des demografischen Wandels und einer immer älter werdenden Gesellschaft sollte jeder in puncto Vorsorge bei Zeiten selbst aktiv werden.
Ganz allein gestellt ist man bei der Finanzierung dabei jedoch nicht: Der Staat fördert die Altersvorsorge im Rahmen der Riester-Rente mit attraktiven Zulagen und Steuervorteilen.
Wer kann die staatliche Förderung nutzen?
- Unmittelbar zulagenberechtigt sind alle Personen, die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind (auch Personen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind und Hebammen) sowie Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst;
- Mittelbar zulagenberechtigt sind selbständig tätige Ehegatten von unmittelbar zulagenberechtigten Personen, sofern beide einen Riester-Vertrag besparen.
Wie kann die staatliche Förderung maximal genutzt werden?
Durch Zahlung eines Eigenbeitrages in Höhe von 4% des persönlichen Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr, abzüglich der Zulagen kann man die staatlichen Zulagen nutzen (Mindesteigenbeitrag von 5 Euro monatlich) - siehe untenstehende Tabelle:
Eigenbeträge und staatliche Zulagen
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Grundzulage pro Person jährlich
Kinderzulage jährlich - Geboren vor 2008 - Geboren ab 2008 |
175 €
185 € 300 € |
Berufseinsteigerbonus für unter
25-Jährige, einmalig |
200 €
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Mindesteigenbeitrag jährlich
unmittelbar Förderberechtigte |
4 % der (beitragspflichtigen)
Vorjahreseinnahmen, mind. 60 € p. a. (Sockelbetrag) |
Mindestbeitrag jährlich
mittelbar Förderberechtigte |
60 €
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Maximal geförderter Betrag jährlich
(inkl. Zulagen) |
2.100 EUR* |
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*Besteht eine mittelbare Förderberechtigung, erhöht sich der maximal geförderte Betrag des unmittelbar Förderberechtigten auf 2.160 Euro p. a. |
Rechenbeispiel Familie
Eine Familie mit zwei Kindern - zwei und vier Jahre alt, kindergeldberechtigt bis zum 25. Lebensjahr - erhält so im Laufe von 30 Vorsorgejahren bis zu 23.700 Euro als Förderung vom Staat.
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Pro Jahr
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Ein Familienvater mit zwei Kindern verdient z. B.
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30.000 €
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Wenn er in einen Riester-Vertrag den Mindestbeitrag
von 4 % vom Bruttogehalt zahlt |
1.200 €
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und seine Frau den Mindestbeitrag für mittelbar
Förderberechtigte, erhalten sie vom Staat zwei Grundzulagen von und zwei Kinderzulagen von Daher zahlt die Familie effektiv nur Das entspricht monatlich ca. |
60 €
350 € 600 € 310 € 26 € |
Der Staat fördert hier 75% der Beiträge
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950 €
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Zulage geht direkt in den Vertrag; der Familienvater ist unmittelbar, die Ehefrau mittelbar förderfähig; Voraussetzung: gleichbleibende Verhältnisse. |
Rechenbeispiel Single
Singles profitieren von der Steuerersparnis im Rahmen ihrer jährlichen Steuererklärung. Über einen Zeitraum von 30 Jahren können so z. B. bis zu 26.000 Euro als Förderung vom Staat zusammenkommen.
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Pro Jahr
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Ein Single verdient z. B.
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52.200 €
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Wenn er in einen Riester-Vertrag den
Höchstbetrag zahlt erhält er vom Staat eine Grundzulage von |
2.100 €
175 € |
Daher zahlt er effektiv nur
Über seine Einkommenssteuererklärung steht ihm zusätzlich eine Steuerersparnis zu Damit beträgt sein effektiver Eigenaufwand nur |
1.925 €
865 € 1.235 € |
Das entspricht monatlich ca.
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160 EUR
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Der Staat fördert hier 50% der Beiträge
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1040 €
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Zulage fließt direkt in den Vertrag, Steuerersparnis wird ausgezahlt; Voraussetzung: Einreichung Einkommenssteuererklärung, gleichbleibende Verhältnisse. |
Welche steuerlichen Vorzüge bietet die Riester-Rente?
- Eigene Beiträge und alle staatlichen Zulagen können bis zum maximal geförderten Betrag nach § 10 a EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
- Ist die daraus resultierende Steuerersparnis größer als die Zulagen, wird die Differenz vom Finanzamt erstattet.
Zu kompliziert?
Wir, die AXA Geschäftsstelle Wittenberg & Zielinski OHG in Friedrichshain, erklären Ihnen das gern persönlich, füllen mit Ihnen den Zulagenantrag aus und kümmern uns um die Erfassung der Zulagen auf Ihren jeweiligen Vertrag.
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