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AXA Wittenberg & Zielinski OHG in Berlin Betriebliche Gruppenunfallversicherung
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Durch die gesetzliche Versicherung sind Sie entweder gar nicht oder nur unzureichend bei einem Unfall abgesichert. Sie tritt nur ein, wenn der Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle geschieht oder mit der Arbeit im Zusammenhang steht. Ihre AXA Geschäftsstelle Wittenberg & Zielinski OHG in Berlin berät Sie gerne über den Abschluss einer Gruppen-Unfallversicherung. Damit sind Ihre Mitarbeiter ideal vor Ausfällen durch Unfälle abgesichert. Darüber hinaus bieten sie eine attraktive freiwillige soziale Leistung.
Ihre Mitarbeiter werden die Zusatzversicherung über die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung hinaus sicher zu schätzen wissen. Außerdem bringt es Ihnen auch steuerliche Vorteile - insgesamt eine Win-Win-Situation.
Als Arbeitgeber können Sie innerhalb der betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung für sich und Ihre Mitarbeiter eine Unfallversicherung abschließen. Wir bieten Ihnen sehr günstige Konditionen nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Auch Vereine können ihre Mitglieder vor den Gefahren bei der Ausübung der Vereinstätigkeit versichern. Die individuelle Anpassung erlaubt Ihnen:
Die AXA Geschäftsstelle Wittenberg & Zielinski OHG in Berlin ist immer für Sie da. Gerne finden wir maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Probleme, rund um verschiedene Versicherungsthemen. Wir verstehen uns als Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner für Versicherungen, der Sie nie im Regen stehen lassen wird. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin.
Die betriebliche Unfall-Gruppenversicherung kann exakt auf die Bedürfnisse der versicherten Personen angepasst werden:
Ein Mitarbeiter einer Firma verunglückt auf der Fahrt in den Urlaub schwer mit seinem Auto und ist seitdem querschnittsgelähmt. Seine Grundinvaliditätssumme beträgt 100.000 € und er erhält aufgrund des gewählten Mehrleistungsmodells 500.000 € ausgezahlt. Zusätzlich erhält er eine lebenslange monatliche Rente in Höhe von 1.000 €. Darüber hinaus steht ihm durch den unfallbedingten Aufenthalt im Krankenhaus auch noch das vereinbarte Unfallkrankenhaustagegeld mit Genesungsgeld zu.
Der Musikverein hat schon lange einen Auftritt geplant. Auf dem Weg dorthin wird ein Mitglied so schwer von einer Straßenbahn erfasst, dass ihm eine Invaliditätssumme zusteht und er durch den unfallbedingten Krankenhausaufenthalt auch noch Unfall-Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld bezieht.