Die private Krankenversicherung für Beamte der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg
Unserem Credo nach benötigt die perfekte Krankenversicherung für Beamte effiziente Versicherungslösungen und maßgeschneiderte Angebote. Mit der privaten Krankenversicherung der DBV erhalten Sie genau das, was Sie benötigen zu einem fairen Preis.
Beamte genießen in Deutschland einen besonderen Status. Dieser ermöglicht Ihnen eine umfangreiche staatliche Absicherung von Gesetzes wegen. Allerdings gibt es auch Schattenseiten der Medaille. Beispielsweise übernimmt der Dienstherr mit der Beihilfezahlung lediglich einen Teil der entstehenden Behandlungskosten. Den Rest müssen Beamte selber tragen. Aus diesem Grund gilt es sich einen starken Partner zu suchen. Die DBV als Partner der AXA kann auf jahrzehntelange Erfahrungen im öffentlichen Dienst zurückblicken. Damit haben unsere Mitarbeiter eine Expertise erlangt, die ihresgleichen sucht.
Überzeugen Sie sich selbst! Unsere Experten in der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg werden Sie gern bezüglich der privaten Krankenversicherung für Beamte beraten.
Die Beihilfe
Der Beamtenstatus ermöglicht eine finanzielle Absicherung von Seiten des Staates. Beispielsweise zahlt Ihr Dienstherr einen Teil der Ihnen entstehenden Behandlungskosten. Diese Unterstützung wird als Beihilfe bezeichnet. Wie hoch die Beihilfe ausfällt, ist unterschiedlich.
Im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer zahlt Ihr Arbeitgeber also keinen Anteil Ihres Beitrags für die Krankenversicherung. Die Unterstützung kommt in einer anderen Art und Weise daher.
Problematisch ist dabei, dass Sie den Teil, den Ihr Dienstherr nicht übernimmt aus eigener Tasche bezahlen müssen. Hierbei unterstützt Sie die private Krankenversicherung der DBV.
Wie hoch die Unterstützung des Dienstherren im Einzelnen ausfällt, richtet sich nach der entsprechenden Beihilfevorschrift. Darüber hinaus legt man der Berechnung auch den einschlägigen Familienstand zugrunde.
Beihilfeberechtigte ohne Kinder
Sollte es sich bei dem Beamten um einen Beihilfeberechtigten ohne Kinder handeln, beträgt die Beihilfe im Normalfall 50%. Folglich müssen Sie die andere Hälfte der Kosten selber tragen. Vor allem bei langwierigen Krankenhausaufenthalten oder gar einer Operation kann dies für Sie sehr teuer werden. Nicht selten kann es sogar zu finanziellen Engpässen kommen, wenn Sie nicht adäquat vorsorgen.
Die Lösung ist dabei die private Krankenversicherung der DBV. Wir übernehmen die 50%, die Ihr Dienstherr nicht zahlt. So können Sie sich stets darauf verlassen, einen starken Partner an Ihrer Seite zu haben.
Achtung:
Sollten Sie als Beamter in Hessen oder Bremen tätig sein, ist es wichtig, dass Sie sich noch einmal mit der entsprechenden Beihilfevorschrift auseinandersetzen. Diese beiden Bundesländer weichen von den restlichen ab.
Beihilfeberechtigte mit Kindern
Für Sie selbst ändert sich mit dem Nachwuchs nur dann etwas, wenn Sie zwei Kinder oder mehr haben. Dann erhöht sich die Unterstützung des Dienstherrn für Ihre persönlichen Kosten auf 70%.
Sollten Ihre Kinder berücksichtigungsfähig sein, unterstützt Ihr Dienstherr Sie zu 80% bei Behandlungskosten für Ihre Kinder.
Wenn Ihr Ehepartner berücksichtigungsfähig sein, erhalten Sie eine Unterstützung von 70% für diesen.
Haben Sie Fragen?
Unsere Experten in der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg werden Ihre Fragen gern beantworten.
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