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AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg Pensionszusage

Die Pensionszusage der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg

Warum eine Pensionszusage?

Die Durchführung einer Pensionszusage ist in erster Linie ideal für Top-Führungskräfte und die Geschäftsleitung, weil diese Personengruppe in der Regel sehr große Versorgungslücken zu beklagen hat. Sie sollten individuell über eine hohe Absicherung verfügen, die durch die sehr flexible Gestaltung von Pensionszusagen ermöglicht wird. Es lassen sich zahlreiche Leistungen absichern, wie unter anderem die betriebliche Altersversorgung, die Altersabsicherung über die Berufsunfähigkeitsabsicherung oder die Hinterbliebenenversorgung. Um die Pensionszusage zu finanzieren, sollten Sie mit Ihrer AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg über eine passende, rückgedeckte Versicherung reden.

Das sollten Sie über die Pensionszusage wissen

Der Arbeitgeber gewährt seinem Mitarbeiter eine bindende Pensionszusage, die auch in der Bilanz auftaucht. Selbstverständlich müssen dafür entsprechende Pensionsrückstellungen gebildet werden, so dass die abgeschlossene Rückdeckungsversicherung auf der Aktivseite bilanziert werden kann. Um den Überblick über die Auswirkungen in der Bilanz aufgrund von Pensionszusagen zu behalten, sollte der komplette Vorgang von einem Steuerberater begleitet werden. Unter anderem auch deshalb, weil in der Handelsbilanz beide Positionen bei einer kongruenten Rückdeckungsversicherung saldiert werden können.

Die Pensionszusage im Vergleich

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Die Beiträge zur Rückdeckungsversicherung können als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
  • Durch eine Rückdeckungsversicherung können die Risiken auf einen Versicherer ausgelagert werden.
  • Aufgrund der Bildung von Pensionsrückstellungen verringert sich der Gewinn.
  • Die Rückdeckungsversicherung wirkt sich negativ auf die Bilanz aus.
  • Es kann eine flexible Beitragszahlung vereinbart werden, laufend oder einmalig.
  • Profitieren Sie vom Angebot umfangreicher Serviceleistungen von AXA wie einem Gutachterservice.

Vorteile für Arbeitnehmer:

  • Profitieren Sie von einem steuerfreien Gehaltsverzicht in unbegrenzter Höhe.
  • Damit verlagern Sie Ihre Steuerlast ins Rentenalter.
  • Das ist besonders lukrativ, wenn es sich um die Umwandlung von hohen Einmalzahlungen wie zum Beispiel Tantiemen, Boni oder Sonderzahlungen handelt.
  • Ihre Hinterbliebenen und das Invaliditätsrisiko sind abgesichert.

Versorgung von Gesellschafter und Geschäftsführern (GGF)

GGF beziehen üblicherweise ein überdurchschnittliches Arbeitseinkommen, haben aber auch einen sehr hohen Versorgungsbedarf. Da sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, bietet für diesen Personenkreis die Erteilung einer steuerlich geförderten Pensionszusage eine ideale Altersvorsorge.
 
Über eine Direktversicherung kann die Grundabsicherung mit steuerlichen Vorteilen sichergestellt werden. Die zusätzliche Pensionszusage sichert effiziente Versorgungsleistungen ab und bietet verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach dem persönlichen Bedarf des GGF kann sie eine Altersrente, Kapitalzahlung, Invalidenrente, Witwenrente und / oder Waisenrente beinhalten.

Was muss bei einer Pensionszusage beachtet werden?

Die Gesellschafter sind für die Inhalte des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers verantwortlich, deshalb beschließen GGF selbst die Modalitäten ihres Anstellungsvertrages und der Ausgestaltung ihrer Pensionszusage. Diese muss allerdings den Kriterien der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung der Finanzgerichte genügen.

Wann ist man „beherrschender“ Gesellschafter-Geschäftsführer?

Steuerrechtlich gesehen bezeichnet man Sie als beherrschend, wenn Sie mehr als 50 % der Stimmrechte an der Gesellschaft halten. Sollten Sie über weniger als 50 % der Stimmrechte verfügen, können Sie trotzdem beherrschend sein. Beispielsweise wenn diese Umstände vorliegen:
Spezielle Regelungen im Gesellschaftervertrag

  • Erweiterter Einflussbereich über mittelbare Beteiligungen
  • Es liegen gleichgerichtete Interessen bei mehreren Gesellschafter-Geschäftsführern vor, die mit Ihnen die Stimmrechtsmehrheit halten.

Welche steuerlichen Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Die Pensionszusage und ein wirksamer Gesellschafterbeschluss müssen schriftlich vorliegen, außerdem eine regelmäßige Befreiung vom sogenannten Selbstkontrahierungsverbot. Dadurch darf der GGF im Namen der Gesellschaft mit sich selbst als Geschäftsführer Rechtsgeschäfte tätigen. Darüber hinaus wurden zur steuerlichen Anerkennung der Pensionszusage von der Rechtsprechung und Finanzverwaltung bestimmte Kriterien entwickelt.
 
Die zu erwartende Pensionsleistung soll im Verhältnis zum Einkommen angemessen ausfallen. Die Angemessenheit bezieht sich auf die Gesamtvergütung wie Gehalt, Sachbezüge oder die betriebliche Versorgung und auf das Verhältnis zwischen der betrieblichen Altersversorgung und der Gesamtvergütung. Die Finanzverwaltung schreibt vor, dass die zugesagte Altersleistung maximal 75 % der Gesamtvergütung am jeweiligen Bilanzstichtag betragen darf. Das betrifft allerdings nicht die Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder anderen Versorgungen.
 
Ein weiterer Aspekt zur steuerlichen Anerkennung stellt die Voraussetzung dar, dass die aktive Zeit bis zum Pensionsalter noch mindestens 10 Jahre beträgt. Bei beherrschenden GGF wird auf den Tag genau gerechnet, während nicht beherrschende GGF die Zusage innerhalb von 3 Jahren erhalten können. Allerdings müssen sie insgesamt mindestens 12 Dienstjahre in der Firma beschäftigt sein.
 
Bei Firmenneugründungen ist gemäß der Finanzverwaltung und Rechtsprechung bis zur Erteilung einer Pensionszusage die sogenannte Konsolidierungsfrist einzuhalten. Sie beträgt üblicherweise fünf Jahre, in denen sich eine Gesellschaft positiv darstellen soll.

Eintritt als GGF in eine bereits bestehende Gesellschaft

In diesem Fall müssen Sie erst eine Probezeit absolvieren. Rechtsprechung und Finanzverwaltung begründen dies mit dem Umstand, dass eine Gesellschaft einem angestellten Geschäftsführer normalerweise auch erst nach Ablauf einer vereinbarten Probezeit von zwei bis drei Jahren eine Pensionszusage erteilen würde.
 
Grundsätzlich muss eine Gesellschaft imstande sein, die Lasten wie laufende Beiträge für eine Rückdeckungsversicherung, für die dem GGF erteilten Pensionszusage finanzieren zu können. Die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft muss die erteilte Zusage tragen können und darf sie, um steuerlich anerkannt zu werden, nicht auf Dauer gefährden.
 
Eine Pensionszusage muss tatsächlich eine spätere Versorgung des GGF gewährleisten können. Sehr verdächtig erscheinen irgendwelche Klauseln bei der Zusage, die jederzeit von der Gesellschaft widerrufen werden können. Ein klarer Beweis für die Ernsthaftigkeit stellt unter anderem der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung dar.

Mit welchen steuerlichen Auswirkungen ist zu rechnen?

Grundsätzlich wird eine Pensionszusage dann steuerlich anerkannt, wenn sie den von der Rechtsprechung und Finanzverwaltung aufgestellten Kriterien genügt. Auf der Bilanz muss die Passivseite Pensionsrückstellungen für die Zusage ausweisen. Das mindert leider den steuerlichen Gewinn und die Liquidität der Gesellschaft.
 
Auf der Aktivseite der Bilanz kann der Vermögenswert einer Rückdeckungsversicherung ausgewiesen werden. Die Beiträge zu einer Rückdeckungsversicherung wirken sich bei den Betriebsausgaben gewinnmindernd aus und können abgezogen werden. Für Sie als GGF fallen während der Anwartschaftsphase keine Steuerlasten an. Erst wenn Sie Leistungen aus der Pensionszusage beziehen, unterliegen diese wie ein Arbeitseinkommen der Besteuerung.

Welche Lösung können wir Ihnen anbieten?

Wir von der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Nürnberg empfehlen Ihnen den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung. Damit sichern Sie zugesagte Altersleistungen und das damit einhergehende Langlebigkeitsrisiko effektiv ab. Darüber hinaus informieren wir Sie gerne über eine Absicherung betriebsfremder Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenrisiken.
 
Lassen Sie sich unter anderem eingehend zu unserer Rentenversicherung mit Indexpartizipation, dem Produkt Relax bAVRente, beraten. Profitieren Sie von unserer Zuverlässigkeit, Erfahrung und Kompetenz. Wir möchten Ihr fairer Partner sein.

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