Die Privathaftpflicht der
AXA Versicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth

Günstige Beiträge für einen rundum sicheren Schutz

Die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherung. Bereits eine kleine Unaufmerksamkeit kann zu einem großen Schaden führen, der hohe finanzielle Lasten mit sich bringt. Besonders kritisch ist es dann, wenn dabei eine Person geschädigt wurde. Neben Behandlungskosten und Schmerzensgeld werden weitere Schadensersatzleistungen geltend gemacht, wie der Verdienstausfall bei einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit. Die Schadensersatzforderung kann in diesem Fall im sechsstelligen Bereich liegen! Mit einer Privathaftpflicht und einem kompetenten Ansprechpartner für Versicherungsfragen, wie die AXA Versicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth brauchen Sie sich keine Sorgen machen, denn Sie sind rundum sicher geschützt.

Die günstige Privathaftpflicht der AXA

  • Bereits ab 1,76 Euro im Monat
  • Monatlich kündbar, ohne lange Vertragsdauer
  • Versicherungssumme bis zu 50 Millionen Euro
  • Einfach online abschließbar
  • Persönliche Beratung und Schadensregulierung

Die Vorteile einer Privathaftpflicht

Nach § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist jeder Bürger dazu verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Dabei kann es sich um Sach-, wie auch um Personen und Vermögensschäden handeln. Zudem ist die Haftung der Person in ihrer Höhe unbegrenzt, weshalb eine kleine Unachtsamkeit im Alltag bereits den finanziellen Ruin bedeuten kann.
Mit einer Privathaftpflicht sind Sie vor Schadensersatzansprüchen Dritter optimal abgesichert. Zusätzlich prüfen wir, ob die Ansprüche Ihnen gegenüber rechtens sind und wehren unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Sind die Forderungen gegen Sie berechtigt, kommen wir für den entstandenen Schaden im Rahmen unserer Vertragsbedingungen auf. Aus diesem Grund ist die Privathaftpflichtversicherung für jede Person sinnvoll – egal in welchem Alter und welchen Berufsstandes.

Sachschäden:

Wenn Sie versehentlich einen Gegenstand einer dritten Person geschädigt oder zerstört haben, liegt ein Sachschaden vor. Für den Ersatz oder die Reparatur des Schadens sind Sie verpflichtet, aufzukommen.

Aus Unachtsamkeit verschütten Sie Ihren Kaffee über dem teuren Jackett eines Freundes. Die Reinigungskosten für das Kleidungsstück betragen 200 Euro, welche die AXA für Sie übernimmt

Personenschaden:

Wenn ein Mensch aufgrund eines von Ihnen verursachten Ereignisses verletzt, beziehungsweise gesundheitlich geschädigt wurde, liegt ein Personenschaden vor. Sie müssen beispielsweise für Krankenhauskosten und Schmerzensgeld aufkommen.

Sie gehen über die Straße und übersehen dabei einen um die Ecke fahrenden Radfahrer. Um eine Kollision mit Ihnen zu vermeiden, weicht dieser aus, stürzt und schlägt sich dabei den Kopf auf dem Asphalt auf. Aufgrund einer Schädelfraktur ist der Radfahrer querschnittsgelähmt. Sie müssen mitunter für die monatlichen Pflegekosten in Höhe von 1.000 Euro aufkommen.

Vermögensschaden:

Ein „unechter Vermögensschaden“ liegt meist dann vor, wenn ein Personen- oder Sachschaden dazu führt, dass der Geschädigte im späteren Verlauf finanzielle Einbußen hat.

In einem Café schütten Sie versehentlich Tee über das Notebook eines anderen Gastes. Dieser ist selbstständig tätig und musste eine Präsentation an dem Gerät vorbereiten. Aufgrund des Schadens kann er diese nicht rechtzeitig fertigstellen, weshalb ihm der Auftrag entgeht.

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