Die Vertrauensschadenversicherung der AXA Versicherung Wessel & Kollegen oHG in Fürth
Preiswert, einfach und flexibel
Die Vertrauensschadenversicherung – weshalb diese nicht nursinnvoll, sondern notwendig ist
Mit AXA sind Sie optimal vor eintretenden Vermögensschäden geschützt
- Schäden infolge zielgerichteter Hackerangriffe, welche durch außenstehende Dritte entstanden sind
- Schäden aufgrund Unterschlagung, Sabotage oder auch Diebstahl durch Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen
- Schäden aufgrund durch außenstehende Dritte verursachter Täuschungen
- Schäden, die durch Verrat von betrieblichen Geheimnissen durch Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen entstanden sind
Allgemeine Beispiele für deren Notwendigkeit
Zwar denken wohl die meisten Unternehmen, dass ihnen das nie passieren könnte; doch Wirtschaftskriminalität kann jedes Unternehmen in jeder Branche und Größe treffen. Wie sinnvoll daher eine Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung ist, und in welchen alltäglichen Situationen Sie damit optimal gegen innerbetriebliche Verluste wirksam geschützt sind, sollen die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen:
Aufgrund Manipulationen eines Mitarbeiters im betriebseigenen Personalwesen erfolgte Bereicherungen
Eine sehr große Steuerberaterkanzlei beschäftigt bereits lange Jahre einen Mitarbeiter, der ausschließlich für das Personalwesen zuständig ist. Dieser beschließt, sich sein eigenes Gehalt mithilfe von Manipulationen deutlich aufzubessern. Dazu wendet er diverse Tricks an und nutzt seine Vertrauensstellung dazu aus, um verschiedene Sonderzahlungen, die eigentlich für andere Mitarbeiter gedacht waren, auf sein eigenes Konto umzuleiten. Dadurch entsteht der Steuerberaterkanzlei ein finanzieller Schaden von insgesamt ca. 60.000 €.
Ein Mitarbeiter unterschlägt diverse Waren für seinen eigenen Nutzen
Ausschnitt aus den Höhepunkten der Vertrauensschadenversicherung
- Selbst, wenn der Verursacher des Schadens nicht zu identifizieren ist, besteht trotzdem voller Versicherungsschutz
- Im eintretenden Schadenfall besteht kein Selbstbehalt
- Aufgrund des Ablaufs einer Nachmeldefrist vom Vorversicherer abgelehnte Schäden sind mitversichert
- Die durch die Beauftragung eines externen PR-Unternehmens entstehenden Kosten werden voll übernommen
- Der Versicherungsschutz besteht auch für ehemalige Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen bis zum Ende der Vertragslaufzeit
- Pro Versicherungsjahr steht die 2-fache Versicherungssumme zur Verfügung
- Schäden, die durch externe Personen wie z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, oder auch Rechtsanwälte entstanden sind, sind ebenfalls vollumfänglich mitversichert
- Interne sowie externe Schadenermittlungs- und/oder Rechtsverfolgungskosten werden ebenfalls erstattet
- Die infolge eines Versicherungsfalls zu leistenden Vertragsstrafen werden vollumfänglich erstattet. Es besteht sogar eine Nachmeldefrist von 3 Jahren nach Vertragsbeendigung
Die Vertrauensschadenversicherung der AXA
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AXA Versicherung Wessel & Kollegen oHG
90765 Fürth
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