Vermögenswirksame Leistungen der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen
Wie erhalte ich das zusätzliche Geld vom Arbeitgeber?
Wie legen Sie das Geld am besten an?
Sechs Jahre arbeiten, ein Jahr ruhen
Kontaktieren Sie uns
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG
91056 Erlangen
Lohnt sich das?
Wenn Sie als Arbeitnehmer die Zulage erhalten möchten und dafür den Höchstsatz von monatlich 40 Euro eingezahlt haben, addiert sich das immerhin zu 2.880 Euro plus Zinsen oder Zulagen,innerhalb von sieben Jahren. Wenn Sie beispielsweise Ihre VL in Aktienfonds angelegt haben, sollten Sie zum Zeitpunkt der Auszahlung den aktuellen Kurs beachten. Sollte er sehr negativ dastehen, sollten Sie vor dem Verkauf eine positivere Entwicklung des Kurses abwarten. Sie müssen nicht sofort nach dem Ablauf des Sparplanes bei Fälligkeit Ihre Aktien veräußern. Der auszuzahlende Betrag nach sieben Jahren lässt sich nur schwer voraussagen, aber verzichten Sie auf keinen Fall auf die Zuzahlung Ihres Arbeitgebers. Wenn Sie sich die vermögenswirksamen Leistungen vorzeitig auszahlen lassen möchten, können Sie von einem Verlust der Zulagen ausgehen. Das muss aber nicht zwingend so sein, denn vielleicht sind Sie nach dem Abschluss eines VL-Vertrags arbeitslos geworden. In diesem Fall können Sie sich Ihr Erspartes und die Zulagen vorzeitig auszahlen lassen.
Warum vermögenswirksame Leistungen?
VL dienen als Geldzulagen zum Vermögensaufbau und werden nur auf bestimmte Anlageformen gezahlt. Jeder Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldat und Auszubildende kann eine VL beanspruchen. Das zusätzliche Geld vom Staat bietet folgende Vorteile:
- Mit Ihrem Gehalt bauen Sie zielgerichtet Vermögen auf.
- Der Staat bezuschusst Ihre eigene Sparleistung mit bis zu 20 %.
- Optional profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie.
Diese Fördermöglichkeiten durch Staat und Arbeitgeber gibt es
- Vermögenswirksame Leistungen bezuschusst der Arbeitgeber mit bis zu 480 Euro, je nach Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.
- Das Finanzamt gewährt eine Arbeitnehmersparzulage von 9% auf maximal 470 Euro pro Jahr auf die VL.
- Im Rahmen der VL wird Beteiligungssparen mit 20 % jährlich gefördert, das VL-Aktiensparen mit maximal 400 Euro.
- Es gibt eine Wohnungsbauprämie von 8,8% vom Finanzamt, allerdings muss die jährliche Sparleistung von 512 Euro für Ledige und 1024 Euro für Verheiratete im Bausparen förderfähig sein.
- Es gelten diese Einkommensgrenzen: Um eine Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, darf das zu versteuernde Einkommen für das Bausparen bei Alleinstehenden 17.900 EUR und bei Verheirateten 35.800 EUR nicht übersteigen. Für das Beteiligungssparen (VL-Fonds) gilt die Grenze von 20000 Euro für Ledige und 40000 Euro für Verheiratete. Generell besteht eine siebenjährige steuerliche Bindefrist.
Wissenswertes zur Vermögenswirksamen Leistung
Folgende Anlageformen können für die vermögenswirksame Leistung genutzt werden:
- Bausparvertrag oder dessen Abtrag
- betriebliche Altersversorgung
- Aktienfondssparplan, bzw. VL-spezifische Fonds
- kapitalbildende Lebensversicherung
Hilfe bei der idealen Anlageform
Sudetenlandstr. 24
91056 Erlangen
09:00 bis 19:00
09:00 bis 19:00
09:00 bis 19:00
09:00 bis 19:00
09:00 bis 19:00
09:00 bis 19:00