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AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen Gewässerschadenhaftpflicht

Die Gewässerschadenhaftpflicht der
AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen

Warum benötigt man eine Gewässerschadenhaftpflicht?

Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wird auch Öltankversicherung genannt und übernimmt Schäden, die durch Ihre Ölheizungsanlage entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie fahrlässig gehandelt haben oder Sie keine Schuld trifft. Bedenken Sie, dass bereits schon durch einen Liter Heizöl hunderttausend Liter Wasser verunreinigt werden können. Das ist nicht gerade wenig, besonders wenn Sie sich vor Augen führen, dass ein üblicher Öltank 2000 bis 3000 Liter beinhaltet.
 
Mit einer Gewässerschadenhaftpflicht sind Sie als Inhaber der Anlage, sowie alle Personen, die mit der Wartung der Heizung zu tun haben, abgesichert. Gerne erklärt Ihnen Ihre AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen, welche Kosten von AXA übernommen werden. Im Ernstfall wären das zum Beispiel Kosten zur Begrenzung eines Gewässerschadens, zur Reparatur der Anlage, zur ärztlichen Versorgung verletzter Personen oder zur Reinigung, beziehungsweise Entseuchung, wenn bereits Öl im Erdreich versickert ist.

Zuverlässiger Schutz für Ölheizungsbesitzer

Fühlen Sie sich nie zu sicher, auch wenn Ihr viele tausend Liter fassender Öltank vermeintlich sicher im Keller oder im Erdreich aufgestellt ist. Falls Ihr Öltank mal leckt, kommt AXA in unbegrenzter Höhe für den entstandenen Schaden auf. Darüber hinaus können wir Ihnen diese Vorteile bieten:

  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Rettungskosten
  • Finanzieller Schutz, wenn aufgrund der Lagerung und Verwendung wassergefährdender Stoffe berechtigte Ansprüche gegen Sie gestellt werden. Allerdings müssen sie nachweisliche Auswirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer haben.

Möglicherweise wohnen Sie in einem Trinkwasserschutzgebiet oder nahe einem Fluss. Vielleicht unterliegen Sie einem erhöhten Risiko, weil Sie in einem von Hochwasser bedrohten Gebiet leben? Bei einem Unfall deckt Ihre Privathaftpflicht die Folgen nicht ab. Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz kann man Sie für einen Schaden an Ihrem Öltank haftbar machen, obwohl Sie den Tank regelmäßig gewartet haben und man Ihnen kein Verschulden nachweisen kann.

Wodurch kann ein Gewässerschaden entstehen?

Ehe Sie sich versehen ist mal ein Rohr gebrochen, ein Behälter durchgerostet oder einer Ihrer Mitarbeiter hat beim Nachfüllen etwas „gekleckert“. Auf jeden Fall tritt Öl aus und sickert in den Boden. Oft sind diese Umstände dafür verantwortlich:

  • Das Material des Tanks ist beschädigt
  • Die Schutzeinrichtungen versagen
  • Der Heizöltank wird fehlerhaft bedient

Die Statistik weist aus, dass sich circa 7000 dieser Schäden durch Ölheizungen bundesweit in jedem Jahr ereignen. Die Reinigung ist extrem kostspielig und nicht selten kommen zehn- oder hunderttausende Euro zusammen. Die Erde muss abgetragen und als Sondermüll entsorgt werden. Das sind Kosten, die Ihre Gewässerschadenhaftpflicht von AXA trägt.

Gehen Sie auf Nummer sicher:
BOXflex Gewässerschadenhaftpflicht

Sie müssen sich als Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit schädlichem Inhalt unbedingt vor den finanziellen Folgen absichern. Mit unserem Produkt BOXflex sind Sie bis zu einer Versicherungssumme von zehn Millionen Euro abgesichert, falls man Sie für Schäden an Gewässern schadenersatzpflichtig macht. Alle Personen sind abgesichert, die über einen gültigen Arbeitsvertrag mit dem Versicherungsnehmer verfügen und mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt sind.

Ihr Schutz der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Wenn die Gefahr besteht, dass durch auslaufendes Öl ein Gewässer verseuchen kann, unternimmt die zuständige Behörde alles Mögliche, um die Umwelt zu schützen. Dadurch entstehen schnell Kosten in sechsstelliger Höhe, die durch die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung von AXA abgedeckt sind. Das übernimmt unter anderem Ihre Versicherung:

  • Schäden an Gewässern – dazu gehören auch Grundwasser, Brunnen sowie fließende oder stehende Gewässer.
  • Rettungskosten – das sind erforderliche Maßnahmen, um einen bevorstehenden Gewässerschaden zu vermeiden. Dazu könnte das Ausheben, Abfahren oder Ausbrennen von Erdreich zählen.

Unser Tipp

Überprüfen Sie Ihre Ölheizungsanlage regelmäßig!
Wir von der AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen empfehlen Ihnen, Ihren Öltank regelmäßig zu pflegen und in bestimmten Intervallen überprüfen zu lassen. Durch diese umsichtige Vorgehensweise können Sie Unfälle vermeiden und im Schadensfall Versicherungsleistungen beanspruchen.

Das sollten Sie beachten:

  • Je nach Bundesland unterscheiden sich die Intervalle zur Überprüfung Ihrer Anlage, die in der "Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe" fest verankert ist. Falls Sie die vorgeschriebenen Wartungstermine nicht einhalten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.
  • Die Zeitabstände zwischen den einzelnen Wartungen sind von der Größe Ihres Tanks abhängig. Außerdem ist es wichtig, ob er über oder unter der Erde eingebaut ist und ob Sie in einem Wasserschutzgebiet leben.
  • Wenn Ihr Tank mehr als 1000 Liter fasst und sich in einem Wasserschutzgebiet befindet, ist alle fünf Jahre eine Überprüfung fällig. Ebenso, wenn der Tank über einen Inhalt von mehr als 10.000 Liter verfügt.
  • Erkundigen Sie sich genau, ob Sie zur Überprüfung einen Fachbetrieb beauftragen müssen. Je nach Bundesland existieren unterschiedliche Verordnungen.

Welche Schäden sind versichert und welche nicht?

Wie schon erwähnt, übernimmt AXA einige Kosten wie zum Beispiel:

  • Gutachtertätigkeiten
  • Beseitigung der verunreinigten Erde
  • Reparatur der Heizanlage
  • Schäden am Eigentum
  • Neue Befüllung des ausgelaufenen Tanks
  • Ärztliche Behandlung von verletzten Personen und Schmerzensgeldforderungen

Wie bereits erwähnt, sind Sie als Betreiber einer Ölheizung verpflichtet, den Tank regelmäßig warten und reinigen zu lassen und die Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Falls Sie nachweislich dieser Pflicht nicht nachgekommen sind, behalten wir uns vor, im Schadensfall die Kostenübernahme abzulehnen.
 
Wenn Sie Ihr Haus mit einem Öltank vermietet haben, müssen Sie die Haftung im Vertrag mit dem Mieter explizit festhalten. Ansonsten können Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung zur Rechenschaft gezogen werden, weil Sie dem Betreiben der potentiell gefährlichen Anlage zustimmen.

Gibt es eine Pflicht zur Öltankversicherung?

Ihre AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen kann Ihnen nur zu einer Gewässerschadenhaftpflicht raten. Bei einem Vorfall haften Sie in unbegrenzter Höhe mit ihrem Gesamtvermögen.
 
Falls Sie eine Eigentumswohnung gekauft haben, sind Sie in der Regel mit allen Versicherungen über die Eigentümergemeinschaft des Hauses versorgt. Erkundigen Sie sich aber sicherheitshalber noch einmal über die bestehenden Policen.
 
Einen Schadenfall müssen Sie sofort bei der Polizei, Feuerwehr, Wasserbehörde oder dem zuständigen Bezirksamt und uns von AXA melden. Per Gutachten wird festgestellt, welche Schadensersatzforderungen bestehen und welche berechtigt sind und welche nicht.

Ihr Partner auf Augenhöhe

Seit 1995 sind unsere Mitarbeiter in der Versicherungsbranche tätig. Profitieren Sie von deren ungeheuren Erfahrung und lassen Sie sich ausführlich, kompetent und ehrlich beraten. Ihre AXA Geschäftsstelle Wessel & Kollegen oHG in Erlangen pflegt einen vertrauensvollen Umgang mit seinen Kunden und möchte nur passende und notwendige Produkte empfehlen. Vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Termin mit uns, damit wir uns kennenlernen!

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