Diensthaftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden Menschen eine der wichtigsten Versicherungen. Dieser Schutz sollte auch für Sie als Beamter im Dienst normal sein. Dies wird teilweise durch Ihren Dienstherren übernommen, falls Ihnen während der Arbeit ein Missgeschick passiert und während Ihrer Tätigkeit ein Schaden entsteht. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, in denen Sie alleine für den Schaden haften müssen. Dies passiert, wenn Sie im Rahmen der Amtshaftung gemäß §839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG in Regress genommen werden. Ein Beispiel hierfür wäre eine grob fahrlässige Pflichtverletzung wie die Verletzung der Aufsichtspflicht in Schulen und auf Klassenfahren. Auch durch das Nichtbeachten von Dienstvorschriften können Sie voll haftbar gemacht werden. Um diese Fälle zu vermeiden empfiehlt Ihnen die AXA Regionalvertretung Markus Schwetlick in Gröbenzell den Abschluss der Diensthaftpflichtversicherung der DBV.
Wann muss ich haften?
Eine Haftung hängt von der Art des Verschuldens und/oder der Art der Tätigkeit des Handelns ab. Bei einer leichten Fahrlässigkeit wie beispielsweise einem Fehlverhalten nach einer Rechtsprechung durch sich versprechen oder sich vergreifen, muss keine Haftung übernommen werden. Dies darf allerdings nur einmalig passieren.
Anders sieht es aus bei einer mittleren Fahrlässigkeit. Sie müssen eine Teilhaftung übernehmen, wenn Sie die gebotene Sorgfalt außer Acht lassen, obwohl die Schädigung vorhersehbar und vermeidbar gewesen wäre.
Eine Vollhaftung fällt für Sie an, wenn es sich um einen Fall der groben Fahrlässigkeit handelt. Dies gilt dann, wenn Sie Ihre Sorgfaltspflicht in ungewöhnlich hohem Maß verletzen. Ein Beispiel dafür wäre das Ignorieren von Vorsichtsmaßnahmen, deren Notwendigkeit eindeutig vorliegt. Auch vorsätzliches Handeln wird mit einer Vollhaftung bestraft. Dies tritt dann ein, wenn eine Pflichtverletzung, ein Schadenseintritt und auch die Folgen vorhersehbar sind und dennoch billigend in Kauf genommen werden.
Vorteile
Die Diensthaftpflichtversicherung der DBV schützt Sie vor dienstlichen Risiken. Dies ist notwendig, da die Privathaftpflicht Sie nicht vor Schäden während Ihrer Dienstzeit absichert. Um sich deshalb gegen die Regressnahme durch den Dienstherren abzusichern, ist der Abschluss einer Diensthaftpflicht- oder einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung unabdingbar. Dadurch sind Sie gegen Ansprüche Dritter geschützt. Demzufolge können Sie Ihr Eigentum, Ihre Ersparnisse und auch die eigenen Ansprüche durchsetzen. Zusammen mit der Privathaftpflichtversicherung haben Sie somit alle nötigen Absicherungen, um sich rundum abzusichern.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Auf unserer Website haben wir für Sie noch einmal alle wichtigen Informationen zusammengefasst. Hier finden Sie sogar eine Beispielauflistung von Schadensfällen in verschiedenen Bereichen. Auch andere leistungsstarke Versicherungen wie beispielsweise unsere Dienstunfähigkeitsversicherung sind dort für Sie zu finden. Bei weiteren Fragen und Problemen können Sie sich auch jederzeit an Ihr Team der AXA Regionalvertretung Markus Schwetlick in Gröbenzell wenden. Seit dem 1. Januar 2016 beraten Sie unsere kompetenten Mitarbeiter zu vielen verschiedenen Versicherungsfragen. Maßgeschneiderte Versicherungslösungen wollen wir gemeinsam mit Ihnen finden. Sie können uns jederzeit online oder auch persönlich kontaktieren.
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