Hier findest du nützliche Informationen rund um Fragen wie:
- Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Wer braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
- Gibt es denn da keine Absicherung von Vater Staat?
- Worauf muss ich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten?
- Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Beamte nicht das richtige Produkt. Falls du Beamter oder Beamtenanwärter bist, brauchst du eine Dienstunfähigkeitsabsicherung. Falls du Fragen dazu hast, melde dich gerne bei uns! Oder buch dir einen Termin und wir sprechen persönlich darüber.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt dir dann eine Rente, wenn du deinen ausgeübten Beruf nicht mehr machen kannst. Du musst dafür nicht vollkommen berufsunfähig sein – bei guten Versicherungsbedingungen gilt sowohl ein „verkürzter Prognosezeitraum“ als auch eine teilweise Berufsunfähigkeit als Auslöser.
Im Klartext: Bei uns würdest du auch dann schon deine volle Berufsunfähigkeitsrente bekommen, wenn du voraussichtlich 6 Monate deinen Job nicht mehr zu 50% ausüben kannst. Also kann auch eine längerfristige Erkrankung oder ein Unfall mit komplizierten Folgen eine temporäre Rente auslösen.
So ein Leistungsfall beendet natürlich die Versicherung nicht – nach dem Leistungsfall, wenn du wieder gesund bist und arbeiten gehst, zahlst du wieder deine Beiträge und bist weiter versichert.
Wer braucht denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Einfache Frage, einfache Antwort: Jeder.
Für alle, die eine ausführlichere Begründung haben möchten: Jeder braucht eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, weil es keine staatliche Absicherung dafür gibt und man ohne private Absicherung tatsächlich „im Regen steht“.
Die gesetzliche Absicherung sieht drei Stufen bei längerfristiger Arbeitsunfähigkeit vor:
- 6 Wochen lang ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet
- danach zahlt die Krankenkasse dem Betroffenen ein Krankengeld (ca. 75% deines Nettos) für maximal 78 Wochen oder bis klar ist, dass du „ausgesteuert“ und „Frührentner“ wirst, denn
- dann zahlt die gesetzlichen Rentenversicherung dir – eventuell - eine Erwerbsminderungsrente. Die leistet aber nur sehr eingeschränkt und ist zudem gering – wer da keine private Absicherung zusätzlich hat, landet oft trotzdem beim Sozialamt.
Etwas mehr Details: Renten bei halber oder voller Erwerbsminderung
Du bist "halb erwerbsgemindert", wenn du nur noch zwischen 3 und 6 Stunden am Tag arbeiten kannst und "voll erwerbsgemindert", wenn du nur noch weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten gehen kannst.
Dabei ist wichtig: „Arbeiten gehen können“ bezieht sich nicht auf deinen Beruf, sondern auf irgendeine Tätigkeit. Die gesetzliche Rente fragt also nicht „Kann der wieder seinen Job machen?“, sondern „Kann der noch irgendwas arbeiten?“.
Dazu kommt, dass die Erwerbsminderungsrente sehr gering ist. Als Faustformel bekommst du bei voller Erwerbsminderung etwa 1/3 deines Bruttos als Rente oder bei teilweiser Erwerbsminderung 1/6.
Ein Beispiel: Wenn du als Single 3.000 Euro Brutto verdienst, hast du etwa 2.000 Euro Netto.
Bei voller Erwerbsminderung (du kannst keine drei Stunden am Tag mehr irgendeinen Job machen!) bekämst du etwa 1.000 Euro Rente, bei halber Erwerbsminderung 500 Euro Rente – ohne private Absicherung geht es dann wahrscheinlich „aufs Amt“ um Grundsicherung zu beantragen.
Für alle Berufseinsteiger: Wer noch keine 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, hat nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Leistungen – um so wichtiger ist die private Absicherung gerade beim Berufseinstieg!
Wer mehr Details zur gesetzlichen Absicherung haben möchte, findet hier eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung:
Wenn du eine Zweitmeinung dazu lesen möchtest, dann lies doch mal, was die Verbraucherzentrale NRW zu dem Thema zu sagen hat. Hier ist ein Artikel und eine Studie zum Thema Berufsunfähigkeit, die für sich sprechen:
Und wenn du dir jetzt sagst: „Da sollte ich dringend was tun!“ oder du weitere Fragen hast – lass und persönlich darüber sprechen!
Holter Kirchplatz 33
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
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