Pflegebedürftigkeit ist in unserer immer älter werdenden Gesellschaft ein großes Thema. Zwar hat die Politik durch die Pflegereform 2017 in Sachen Einstufung und Leistungen nachgebessert – aber nichtsdestotrotz bleibt die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nur eine Teilabsicherung und der Pflegefall bleibt das höchste finanzielle Risiko im Alter.
Natürlich sind die ersten Fragen, die man sich bei dem Thema Pflege stellt, keine finanziellen:
- Wer soll mich im Fall der Fälle pflegen? Mein Ehepartner? Meine Kinder? Verwandte? Ein Pflegedienst?
- Wollen meine Kinder mich überhaupt pflegen? Und können sie das leisten?
- Wo will ich gepflegt werden? Ist mein Zuhause für die Pflegesituation geeignet? Soll ich mich heute schon nach einer geeigneteren Wohnung oder nach betreutem Wohnen umsehen?
- Oder muss ich in so einem Fall im Heim untergebracht werden? Und wenn ja, welches sollte es sein?
Um Sie bei diesen Fragen rund um das Thema Pflege zu begleiten und zu unterstützen, gibt es das > Onlineportal Pflegewelt von AXA.
Die Situation als solche ist für alle Beteiligten schon belastend genug – und wenn die notwendigen Vollmachten und Verfügungen nicht getroffen sind, landet man im Notfall bei einem gerichtlich bestellten Betreuer. Hier finden Sie mehr Informationen und Formulare zu > Vollmachten und Verfügungen
Die gesetzliche Pflegeversicherung schützt nur zum Teil
Dazu kommt, dass Pflege teuer ist – die gesetzliche Pflegeversicherung bietet hinsichtlich der Kosten nur einen eingeschränkten Schutz. Während die häusliche Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste gerade bei niedrigen Pflegegraden häufig noch tragbar ist, wird es bei höheren Pflegegraden oder bei stationärer Unterbringung in einem Pflegeheim teuer:
Bei monatlichen Eigenanteilen von mehr als 2.000 Euro ist die Tragbarkeit für die allermeisten Betroffenen nicht mehr gegeben.
Wer sich selbst davon überzeugen möchte oder einfach neugierig ist: Die Preise der Pflegeheime und -dienste sind frei zugänglich im Internet zu finden. Schauen Sie z.B. unter https://www.pflegelotse.de was das Ihnen nächstgelegene Pflegeheim oder die ambulanten Pflegedienste kosten.
Zwar springt das Sozialamt im Notfall ein, aber vorher muss bis auf ein sogenanntes „Schonvermögen“ alles Vermögen der Betroffenen aufgebraucht sein und die Kinder der Betroffenen werden unter Umständen zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Und Vorsicht: Verstirbt ein Pflegebedürftiger, der Sozialhilfeleistungen erhalten hat, fallen die Sozialhilfeleistungen der letzten zehn Jahre als Forderungen in den Nachlass des Verstorbenen!
Die Lösung: Eine private Pflegezusatzversicherung
Es gibt allerdings einen Ausweg aus dem Dilemma: Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung, die je nach Pflegegrad zusätzliches Pflegetagegeld zahlt. Dabei können Sie je nach Bedarf selbst entscheiden, ab welchem Pflegegrad Sie zusätzliche Leistungen haben möchten und in welcher Höhe diese erfolgen sollen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns und wir besprechen Ihren individuellen Bedarf persönlich!
Zum Beispiel könnte eine private Pflegezusatzversicherung so aussehen:
Pflegegrad 1: keine Leistung
Pflegegrad 2: keine Leistung
Pflegegrad 3: 500 Euro monatlich
Pflegegrad 4: 1.000 Euro monatlich
Pflegegrad 5: 1.500 Euro monatlich
Beispiele zur Absicherung und eine erste Kalkulation können Sie hier vornehmen:
Entlastung in der Anfangs- und Übergangszeit beim Pflegefall
Neben der Absicherung der Kosten ist auch die Belastung in der Übergangszeit bei Eintritt des Pflegefalls und in den ersten Monaten danach ein nicht zu unterschätzendes Thema:
- Was muss wo beantragt werden?
- Welche Leistungen gibt es eventuell zusätzlich?
- Gibt es Fallstricke auf die ich achten müsste?
Und in der Übergangszeit der ersten Monate kommen unter Umständen auch ganz praktische Fragen auf:
- Wer kauft ein? Wer putzt? Wer kocht das Essen? Wer macht den Garten? Wer wäscht die Wäsche?
- Oder wenn alles ganz plötzlich passiert ist – wer springt kurzfristig vor Ort ein oder organisiert innerhalb kürzester Zeit einen Pflegeplatz?
Um den Betroffenen und ihrer Familie diese Anfangs- und Übergangszeit zu erleichtern und sie zu unterstützen, gibt es den ergänzenden Tarif Pflegevorsorge „AKUT“. Er leistet ein Servicepaket zu Ihrer Entlastung:
- Pflegeberatung
- Menüservice
- Einkäufe und Besorgungen
- Wäsche und Hausputz
- u. v. m.
Es sind diese ganz alltäglichen Dinge, die oftmals viel Organisation erfordern, bei denen Sie durch uns Unterstützung erhalten. Aber auch die kurzfristige Vermittlung eines Pflegedienstes oder -platzes gehört dazu.
Voraussetzung für den Abschluss: Gesundheit oder staatliche Förderung
Wer eine private Pflegevorsorge treffen möchte, muss den Versicherern im Antrag wie bei jeder Kranken(zusatz)versicherung Gesundheitsfragen beantworten. Und wer schwerwiegendere Vorerkrankungen hat, der muss mit Beitragszuschlägen, Leistungsausschlüssen oder mit einer Ablehnung seitens der Versicherer rechnen.
Dem Gesetzgeber ist dieses Problem durchaus bewusst, daher hat er bereits 2013 eine staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ins Leben gerufen, die ohne jegliche Gesundheitsprüfung abschließbar ist, den sogenannten „Pflege-Bahr“.
Der „Pflege-Bahr“ bietet eine zusätzliche Basis-Absicherung in allen fünf Pflegegraden ohne dass Gesundheitsfragen gestellt werden dürfen. Statt dessen hat er eine Wartezeit von fünf Jahren, d.h. eine Leistung erfolgt erst nach Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsabschluss – allerdings auch dann, wenn der Pflegefall innerhalb dieser fünf Jahre eingetreten ist.
Der „Pflege-Bahr“ ist damit die Lösung für Mitbürger, die keinen Versicherungsschutz zu normalen Konditionen erhalten würden. Wenn Sie gesund genug sind, ist eine „normale“ Pflegezusatzversicherung die erste Wahl.
Sie möchten noch mehr Informationen zur Pflegezusatzversicherung oder rund um das Thema Pflegeversicherung, Formulare u. v. m. ? Dann schauen Sie in das Informationsportal Pflegewelt von AXA
Oder Sie vereinbaren einfach einen persönlichen Termin mit uns und wir besprechen Ihren individuellen Bedarf gemeinsam. Wir freuen uns auf Sie!
Holter Kirchplatz 33
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
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sowie nach Vereinbarung
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