Unsere Bürgschaftslösungen der AXA Tobias Krüger in Berlin
Heutzutage verlangen gewerbliche und private Auftraggeber bei der Auftragsvergabe an Firmen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes häufig Bürgschaften, damit ihre Ansprüche nach Fertigstellung des Bauwerks oder auch während der Bauphase abgesichert sind. Insbesondere, wenn Sie sich für öffentliche Ausschreibungen interessieren, sind Bürgschaften unbedingt notwendig. Die AXA stellt Unternehmen mit einem Bürgschaftsbedarf von über 1 Million Euro oder einem jährlichen Umsatz von über 10 Millionen Euro die verschiedensten Bürgschaftslinien zur Verfügung. Die AXA Regionalvertretung Tobias Krüger in Berlin informiert Sie gern im Detail über die verschiedenen Bürgschaftslösungen der AXA.
Bürgschaftslösungen
Für Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus und des Bauhaupt- und Baunebengewerbes bietet die AXA die folgenden Bürgschaften an:
- An- und Vorauszahlungsbürgschaft: Zur Absicherung von Zahlungen des Auftraggebers
- Bietungsbürgschaft: Zur Absicherung der Einhaltung angebotener Konditionen bei späterer Auftragserteilung
- Vertragserfüllungs- und Ausführungsbotschaft: Zur Absicherung der Erfüllung von Maschinen- und Anlagenbestellungen und Bauverträgen
- Bauhandwerkersicherungsbürgschaft: Zur Absicherung der Bezahlung der Bauleistungen durch den Auftraggeber
- Gewährleistungsbürgschaft: Zur Absicherung von Verpflichtungen aus Maschinenlieferungen und Bauverträgen
- Absicherung von Zeitwertguthabe
Auf Anfrage bietet die AXA Regionalvertretung Tobias Krüger in Berlin auch weitere Bürgschaftslösungen an.
Die Vorteile der AXA Bürgschaften im Überblick
Durch die Bürgschaftslösungen der AXA gewinnt Ihr Unternehmen Sicherheit, Unabhängigkeit und zusätzlichen finanziellen Spielraum zu hervorragenden Konditionen.
Die Vorteile:
Gebühren für eine Bürgschaftsversicherung
Über die Konditionen für die verschiedenen Kautionsversicherungen informieren wir Sie gern persönlich.
Sicherheiten für eine Bürgschaft der AXA
Die AXA Versicherung akzeptiert als Sicherheit für Bürgschaften die Verpfändung von Festgeldkonten aller deutscher Kreditinstitute sowie Bankbürgschaften.
Eine Bürgschaft stornieren
Unbefristete Bürgschaften werden erst dann storniert, wenn die Rückgabe der Urkunde erfolgt ist. Bürgschaften, die mit einer Mindestprämie abgerechnet wurden und die Sie innerhalb von vier Wochen nach Fälligkeit der Folgeprämie zurückgeben, können beitragsfrei storniert werden. Wenn die Rückgabe erst nach vier Wochen erfolgt, muss die Mindestprämie gezahlt werden. Bei Bürgschaften, deren Prämie über dem Mindestbetrag liegt, wird die Folgeprämie nach der jeweiligen Laufzeit abgerechnet. Dann wird die Mindestprämie nicht einbehalten. Befristete Bürgschaften werden zum Ablaufdatum automatisch storniert. In dem Fall muss keine Rückgabe der Urkunde erfolgen.
Wir beraten Sie gerne persönlich rund um das Thema Bürgschaften
Das Versicherungsteam der AXA Regionalvertretung Tobias Krüger in Berlin berät Sie gern zu diversen Bürgschaftslösungen. Einen Termin können Sie telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf unserer Webseite mit uns vereinbaren.
Bürgschaften von AXA
Weitere gute Argumente für eine Bürgschaftsversicherung von AXA
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Am Treptower Park 75
12435 Berlin
Nach Vereinbarung
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sowie nach Vereinbarung
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