Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge – mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz!

Seit dem 01.01.2018, gelten die gesetzlichen Richtlinien des aktualisierten Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Was bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen? Eine wesentliche Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge! Mittlerweile werden die Produkte und Maßnahmen der bAV auch für Geringverdiener wie Teilzeitkräfte und Minijobber interessant! Flexiblere Sozialmodelle und auch die Möglichkeiten für Nichttarifkräfte, runden die Gesetzesänderungen gelungen ab. Sorgen Sie jetzt vor, verhindern Sie eine finanzielle Lücke im Rentenalter und nutzen Sie die Vorteile des neuen Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Kontaktieren Sie unsere renommierte AXA Regionalvertretung Tobias Krüger in Berlin!

Riester Renten im Verbund mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz – jetzt informieren!

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge, ist die Riester Rente ein beliebtes Modell. Genau hier ergeben sich durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz maßgebliche Neuerungen. Hier sind die Vorteile, die Sie unbedingt nutzen sollten:

  • Grundzulage des Staates wurde von 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr erhöht
  • wesentlich unkomplizierte Besteuerung von Kleinbetragsrenten wie Abfindungen
  • Zulageverfahren wurde verbessert bzw. erleichtert
  • Ansprüche – auch individuelle – werden sehr viel schneller ermittelt
  • AXA Regionalvertretung Tobias Krüger in Berlin mit allen nötigen Infos zum Betriebsrentenstärkungsgesetz

Nutzen Sie die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Zudem steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber, indem Sie Ihren Beschäftigten TOP Konditionen anbieten können. Arbeitnehmer profitieren von den Neuerungen und finden endlich passende Lösungen, um der Lücke im Rentenalter entgegenzuwirken.

Nichttarifkräfte und Geringverdiener profitieren vom neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz!

Bisher waren Lösungen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge für Minijobber und Teilzeitkräfte eher weniger interessant. Das hat sich mit dem aktualisierten Betriebsrentenstärkungsgesetz aber geändert! Ab dem 01.01.2018, können nun auch Nichttarifkräfte frei wählen, ob diese branchenüblichen Pensionskassen und Tarifverträge bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge nutzen möchten. Damit erweitern sich die Möglichkeiten auch für Arbeitnehmer, die keinem Tarifvertrag unterliegen. 

Laut dem Gesetzgeber „können Nichttarifkräfte branchenübliche Tarifverträge und Pensionskassen nutzen“. Weil der Freibetrag für Minijobber und Teilzeitkräfte auf 200 Euro erhöht wurde (steuerfrei), werden diese nun auch motiviert, eine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zur AXA Regionalvertretung Tobias Krüger in Berlin auf und informieren Sie sich über das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz! 

Zuschuss vom Arbeitgeber als verbindliche Maßnahme nutzen!

Ab dem 01.01.2019, werden Arbeitgeber verpflichtet, einen Arbeitgeberzuschuss zu leisten. Dies gilt für alle Sozialmodelle der betrieblichen Altersvorsorge wie Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Somit profitieren Arbeitnehmer von einer direkten finanziellen Unterstützung des Arbeitgebers beim Betriebsrentenstärkungsgesetz! Dadurch ergibt sich eine weit höhere Förderung der Betriebsrenten als vorher. Nehmen Sie das Thema Altersvorsorge sehr ernst! Aufgrund der potentiellen finanziellen Lücke beim Erreichen des Rentenalters, besteht immer die Gefahr, dass Sie Ihren Lebensstandard nicht sichern können. Dies gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber! Mit den Neuerungen vom Betriebsrentenstärkungsgesetz allerdings, hat der Gesetzgeber nun zahlreiche attraktive Konditionen geschaffen.

AXA Regionalvertretung Tobias Krüger in Berlin als Ansprechpartner!

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf und informieren Sie sich über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge!

AXA Regionalvertretung Tobias Krüger
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