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AXA Liebenwalde Timm Bodo Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Als Beamte werden Sie nicht berufsunfähig, sondern dienstunfähig. Daher haben Sie einen speziellen Bedarf bei der Absicherung Ihrer Arbeitskraft.
 
Der Beamte benötigt daher in seiner Arbeitskraftabsicherung eine entsprechende Dienstunfähigkeitsklausel.
Als Beamte im Vollzugsdienst und Sicherheitsbereich (z. B.  Polizei-, Bundespolizei oder je nach Bundesland bei der Feuerwehr) sind Sie einem besonders hohen Risiko ausgesetzt. Hier bieten wir Ihnen Schutz bei spezieller Dienstunfähigkeit, die über das zu versichernde Risiko einer allgemeinen Dienstunfähigkeit hinausgeht.

Egal welcher Berufsgruppe Sie angehören, in Ihrer AXA und DBV Versicherungsagentur in Eberswalde und Liebenwalde haben wir das passende Beratungskonzept.   Übrigens: Wir beraten nicht nur Beamte und Anwärter, sondern gerne auch alle Angestellten im öffentlichen Dienst, Lehramtsstudenten bzw. Referendare sowie freiwillig Wehrdienstleistende, Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten

Dienstunfähigkeits-Police - Lebensstandard sichern

Was ist Dienstunfähigkeit eigentlich?

Wird ein Beamter auf Lebenszeit auf Grund von Unfall oder Krankheit dienstunfähig, dann erfolgt in der Regel die Versetzung in den Ruhestand. In solch einem Fall haben Beamte Anspruch auf Grundversorgung durch Ihren Dienstherrn. Die Höhe der gesetzlichen Versorgungsansprüche hängen von verschiedenen Faktoren ab und liegen in der Regel deutlich unter Ihrem gewohnten Einkommen.   Um den bislang gewohnten Lebensstandard zu sichern ist eine private Vorsorge mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV notwendig.

Sollten Sie als Beamter auf Probe oder Widerruf dienstunfähig werden, können Sie aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden. Hier wird zunächst geprüft, ob Sie die rentenrechtlichen Voraussetzungen überhaupt erfüllen, um eine Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten. Anspruch auf Versorgung durch Ihren Dienstherrn haben Sie nur, wenn geistige und körperliche Schäden als Folge eines Dienstunfalls aufgetreten sind.

Oft bestehen gerade in jungen Jahren noch keine Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung. Und wenn doch, richtet sich die Höhe der Leistung danach, wie viele Stunden Sie täglich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen könnten. Weder die volle noch die halbe Erwerbsminderungsrente reicht aus, um das Einkommen im Falle einer Dienstunfähigkeit abzusichern. Sie erkennen sicherlich, dass hier ein dringender Handlungsbedarf besteht.

Bedarfsgerechter Schutz bei Dienstunfähigkeit

Ihre Vorteile im Überblick

  • Zahlung einer monatlichen Rente bei Dienstunfähigkeit
  • Echte Dienstunfähigkeitsklausel: wir leisten schnell und unkompliziert bei Entlassung oder Versetzung in den Ruhestand durch den Dienstherrn
  • Verzicht auf „abstrakte Verweisung“: Sie können nicht auf einen unzumutbaren Beruf verwiesen werden
  • Vielfältige Anpassungsmöglichkeiten und Nachversicherungsgarantien
  • Weltweiter Versicherungsschutz

Lassen Sie sich individuell von uns beraten und profitieren Sie von unserer Expertise zur Absicherung im Öffentlichen Dienst.

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