Die Riester Rente der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach
Suchen Sie aktuell nach einer zuverlässigen Altersvorsorge, die Sie selbst privat anlegen wollen, dann ist die Riester-Rente der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach eine gute Idee. Sie erhalten damit eine Kombination aus einer Anlage mit einem hohen Maß an Sicherheit und einem finanziellen Bonus des Staates, der sich mit Zulagen daran beteiligt. Nutzen Sie zusammen mit uns die nachfolgenden Vorzüge der Riester-Rente:
- Schöpfen Sie die staatlichen Zulagen aus.
- Sichern Sie sich hohe Steuerersparnisse.
- Erhalten Sie zusätzliche Gewinnchancen.
- Profitieren Sie von einer Geld-zurück-Garantie.
Ihre Vorteile mit der Riester-Rente
Wir von der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach wissen, dass die Riester-Rente einiges an Vorteilen bereithält, die Sie ebenso kennen sollten. Daher haben wir Ihnen nachfolgend die Highlights des Vorsorgemodells zusammengetragen:
- Sie erhalten jährlich garantiert eine umfassende Grundzulage in Höhe von 175 EUR staatlicher Förderung mit einem Riester-Vertrag, der den Mindesteigenbeitrag umfasst.
- Pro Kind bekommen Sie extra Kinderzulage(n). Für Kinder nach 2008 geboren beträgt diese 300 EUR jährlich und für jedes vor 2008 geborene Kind sind 185 EUR jährlich.
- Genießen Sie hohe Steuerersparnisse und machen Sie Eigenzahlungen und Zulagen bis zum maximalen Förderbetrag als Sonderausgaben steuerlich geltend.
- Mit der Teilauszahlung ab 62 bleiben Sie maximal flexibel und können sich mit Rentenbeginn bis zu 30 Prozent Ihres Vertragsvermögens einmalig auszahlen lassen oder sogar 100 Prozent verrenten.
- Erhalten Sie als junger Erwachsener den attraktiven Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 EUR on Top und starten Sie als Berufseinsteiger unter 25 Jahren mit der privaten Altersvorsorge der Riester-Rente.
- Lassen Sie sich die exklusive Wohn-Riester-Fähigkeit beim Erwerb einer Immobilie nicht entgegen und nutzen Sie Ihr angespartes Vermögen komplett oder anteilig für den Kauf eines Objekts.
- Profitieren Sie von der Insolvenz- und Hartz-IV-Sicherheit, denn die Riester-Rente in der Ansparphase wird im Rahmen der geförderten Beiträge nicht zum verwertbaren Vermögen bei Arbeitslosigkeit oder bei einer Privatinsolvenz angerechnet.
Wir beraten Sie gerne
Wir von der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach empfehlen Ihnen das Dauerzulagenverfahren mit dem ersten Antrag, sodass Ihnen die jährliche Antragsstellung erspart bleibt. Wenn Sie mehr erfahren wollen stehen wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Das Wichtigste auf einen Blick
Das Thema Riester-Rente ist für viele eine komplexe Thematik, sodass immer wieder Fragen aufkommen. Diese wollen wir von der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach Ihnen nachfolgend beantworten und hoffen, dass Ihre Frage ebenso dabei ist. Falls nicht, stehen wir Ihnen natürlich auch persönlich zur Verfügung.
Was ist die Riester-Rente?
Auch als Zulagenrente bekannt ist die Riester-Rente eine private Altersvorsorge, die vom Staat bezuschusst und mit Sonderausgabenabzug gefördert wird. Die Richtlinien sind im § 10a und § 79 ff. Einkommensteuergesetz verankert. Das Altersvermögensgesetz (AVmG) 2002 beschloss die Riester-Rente, wie wir sie heute kennen.
Was leistet eine Riester-Rente?
Erhalten Sie mit der Riester-Rente diese Leistungsvorteile:
- Rentenauszahlung mit flexiblem Beginn ab Vollendung des 62. bis zum 67. Lebensjahr.
- Kapitalwahlrecht bei Renteneintritt über bis zu 30 % des geförderten Kapitals als Einmalzahlung und Kapital als lebenslange Rente.
- Übertragung des angesparten Vermögens auf den Altersvorsorgevertrag bei Tod des Versicherungsnehmers an dessen Ehepartner/ Lebenspartner.
- Keine Anrechnung während der Ansparphase bei Arbeitslosigkeit oder bei einer Privatinsolvenz zum verwertbaren Vermögen.
Wie gestaltet sich die Förderung der Riester-Rente und welche Voraussetzungen gilt es zu beachten?
Bei der Riester-Rente unterscheidet man die staatlichen Förderungen in Zulagen und Steuervorteilen:
1) Zulagen: Bei einer entsprechenden Förderfähigkeit sowie Zahlung des individuellen Mindesteigenbeitrags erhalten Sie eine Grundzulage vom Staat inklusive ggf. Kinderzulage(n):
- Höhe Grundzulage: 175 EUR
- Höhe Kinderzulage (geb. vor 2008): 185 EUR
- Höhe Kinderzulage (geb. nach 2008): 300 EUR
- Einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 EUR*
*Diesen erhalten Sie im ersten Jahr automatisch mit der Erhöhung der Grundzulage. Es gilt die Voraussetzung, dass Sie am 1. Januar des Vertragsabschluss-Jahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2) Steuervorteile: Die gesamten Altersvorsorgebeiträge können Sie nach § 10a EStG als Sonderausgaben bei Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen. Hat das Finanzamt festgestellt, das der Steuervorteil durch diese Sonderausgaben höher ist als die gewährte Zulage, bekommen Sie eine Erstattung des Steuerbetrags über den Zulagen.
Damit Sie die Riester-Renten Förderungen in Anspruch nehmen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Abschluss eines zertifizierten Altersvorsorgevertrags, zum Beispiel mit der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach
- Einzahlung der Mindesteigenbeträge
- Sie müssen zum geförderten Personenkreis gehören.
- Beantragung der Zulagen (vereinfachtes Dauerzulagenverfahren möglich)
- Einreichung der Anlage AV mit der Steuererklärung
Wer bekommt die Riester-Renten Förderung?
Folgende Personenkreise sind förderberechtigt:
- Alle Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung und den landwirtschaftlichen Alterskassen
- Alle Ehepartner und eingetragenen Lebenspartner, die selbst nicht pflichtversichert sind
- Beamte
- Wehr- und Zivildienstleistende
Die Riester-Rente bei Ehe-/ Lebenspartnern:
Die Riester-Rente kann ebenso von nicht-pflichtversicherten Ehe-/ Lebenspartnern genutzt werden. Bei einer Förderfähigkeit erhalten Sie mit einem eigenen Vertragsabschluss schon ab 5 € monatlich staatliche Zulagen. So haben selbst Personen, die sich um den Haushalt bemühen, die Möglichkeit die Riester-Rente zu nutzen und sich die Zulagen zu sichern. Sollte der Partner zulagenberechtigt sein, ist die Riester-Rente sogar für Selbstständigkeit mit einem eigenen Vertrag vorstellbar.
Keine Förderung bei der Riester-Rente erhalten hingegen:
- Rentner und Pensionäre
- Personen, die in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung pflichtversichert sind (unter anderem Steuerberater, Rechtsanwälte oder Ärzte)
- Empfänger von Hartz-IV
Unterschied zwischen mittelbarer und unmittelbarer Zulagenberechtigung
Man unterscheidet im Allgemeinen bei der Zulagenberechtigung zwischen mittelbar und unmittelbar:
Sie sind unmittelbar zulagenberechtigt, wenn Sie im vergangenen Jahr zu dem folgenden Personenkreis gehörten oder zeitweise gehörten:
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Auszubildende
- Unter bestimmten Voraussetzungen Grenzgänger, Mütter oder Väter in der Kindererziehungszeit (Beachten Sie, dass Sie die Kindererziehungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen müssen.)
- Beamte und Empfänger von Amtsbezügen
- Soldaten
- pflichtversicherte Selbstständige
- Pflichtversicherte in der Alterssicherung der Landwirte
- versicherungsfreie Beschäftigte
- von der Versicherungspflicht befreite Beschäftigte
- Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug wegen mangelnder Bedürftigkeit
- Bezieher von Arbeitslosengeld II unter bestimmten Voraussetzungen
- Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine Beamtenversorgung wegen Dienstunfähigkeit erhalten (Nur wenn sie unmittelbar vor dem Bezug der Rente pflichtversichert waren oder unmittelbar vor dem Bezug der Versorgung aufgrund von Dienstunfähigkeit Anwartschaften in dem betreffenden Alterssicherungssystem erworben haben.)
Wir beraten Sie gerne
Wir von der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach stehen Ihnen hier gerne beratend zur Seite und prüfen, ob Sie zu einer der förderungsfähigen Personengruppen der Riester-Rente gehören. Besuchen Sie die Seite der ZfA und verschaffen Sie sich einen ersten Überblick.
Zulagenberechtigung bei Ehegatten
Liegen die folgenden Kriterien im vergangenen Jahr vor und ein Ehegatte ist unmittelbar zulagenberechtigt, ist der andere Ehegatte mittelbar zulagenberechtigt, wenn:
- keine dauerhafte Trennung besteht.
- beide Eheleute über einen dauerhaften Wohnsitz in einem EU-Staat oder einem EWR-Staat verfügen.
- jeder Ehegatte einen eigenen zertifizierten Riester-Renten Vertrag/ förderbare betriebliche Altersvorsorge i.S.d. 82 Abs. 2 EStG abschließt.
- ein Betrag in Höhe von mindestens 60 EUR vom mittelbar zulagenberechtigten Ehegatten in den eigenen Vertrag eingezahlt wurde.
- der unmittelbar zulagenberechtigte Ehegatte den erforderlichen Mindesteigenbeitrag leistet. Tipp: Ermitteln Sie diesen bequem mit dem Eigenbeitragsrechner.
- bei beiden Ehepartnern die Auszahlungsphase noch nicht begonnen hat.
Die mittelbare Zulagenberechtigung ist nur bei Ehegatten möglich. Tragen Sie dazu bei Antragsstellung alle Daten des mittelbaren Zulagenberechtigten ein.
Geschlossene Lebenspartnerschaften werden analog nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz geregelt.
Hingegen nicht zulagenberechtigte Ehepartner sind unter anderem:
- freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind (z. B. Ärzte, Steuerberater oder Architekten).
- Selbstständige, bei denen keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegt.
- geringfügig Beschäftigte, die den Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung nicht durch eigene Beiträge aufstocken können.
- Rentenbezieher aufgrund des Alters.
- Bezieher einer Grundsicherung.
- Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes oder des kirchlichen Dienstes.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Sie sehen, eine Riester-Rente ist in vielen Fällen gar nicht so kompliziert. Natürlich stehen wir von der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach Ihnen beim Abschluss und für weitere Informationen beratend zur Seite. Nehmen Sie am besten gleich Kontakt zu uns auf.
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