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AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach

Denken Sie an Ihre Gesundheit!

Bestimmte Berufsgruppen haben in Deutschland die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung (PKV). In der Privatversicherung entscheiden Sie dabei deutlich flexibler über die gewünschten Leistungen und die Höhe der Erstattung im Krankheitsfall. Mit der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach haben Sie darüber hinaus einen starken und flexiblen Partner an Ihrer Seite.

Gesetzliche und private
Krankenversicherung

Die Unterschiede in Deutschland

In Deutschland bestehen zwei Krankenversicherungssysteme. Während die gesetzliche Krankenversicherung der Standard ist, steht die private Krankenversicherung nur bestimmten Berufs- und Personengruppen offen. Nicht immer lohnt sich allerdings der Wechsel. Wir geben einen kurzen Überblick über die Unterschiede und zeigen, wie private Zusatzversicherungen als Alternative funktionieren.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenkasse basiert auf dem sogenannten Solidarsystem, das für die meisten gesetzlichen Säulen der Sozialversicherung gilt. Hier zahlt jede versicherte Person einen festen, nach dem Einkommen bemessenen, monatlichen Beitrag ein. Auf der anderen Seite sind die Leistungen einheitlich geregelt und werden Jahr für Jahr aufs Neue vom Gesetzgeber bestimmt und gegebenenfalls angepasst.
Die Gestaltungsmöglichkeiten in der GKV sind gering, da alle Kassen an die gesetzlichen Bedingungen gebunden sind. Entsprechend gibt es kaum Unterschiede zwischen den einzelnen gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die GKV muss „wirtschaftliche und angemessene Leistungen“ erbringen, so § 12 des SGB V. Damit profitieren Versicherte von einer soliden Grundversorgung, die alle relevanten Bereiche des Gesundheitsschutzes abdeckt. Stellenweise, zum Beispiel bei Zahnleistungen oder stationären Krankenhausaufenthalten, bestehen aber Deckungslücken. Diese gilt es entweder passgenau zu schließen oder aus eigener Tasche auszugleichen.

Die private Krankenversicherung (PKV)

Hinter der privaten Krankenversicherung steckt das von privaten Versicherungen bekannte Kapitaldeckungsprinzip. Es besagt, dass jede versicherte Person einen Beitrag zahlt, der ihrem persönlichen Gesundheitszustand, den gewählten Leistungen und anderen Faktoren entspricht. Einheitliche Prozentsätze wie in der GKV, bei der sich der Beitrag nach dem Einkommen richtet, gibt es in der PKV nicht.
Auf der anderen Seite haben Versicherte hier erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Denn Sie entscheiden selbst, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. So können Sehhilfen, Zahnleistungen und andere Leistungen hier vollständig mitversichert werden. Dadurch steigt zwar der monatliche Beitrag, es bestehen aber weder Deckungslücken noch Eigenanteile oder Selbstbehalte. Der Schutz ist damit insgesamt individueller.
Ein Wirtschaftlichkeitsprinzip gibt es in der privaten Krankenversicherung der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach nicht. Sie haben einen vertraglichen Anspruch auf alle vereinbarten Leistungen, der nicht einseitig geändert werden kann – andernfalls besteht ein Sonderkündigungsrecht. Bis auf bestimmte Grundleistungen, die weitgehend denen der GKV entsprechen, sind alle Behandlungen frei vereinbar.

Private Krankenzusatzversicherungen (KZV)

Private Zusatzversicherungen haben die Aufgabe, entstehende Deckungslücken in der gesetzlichen Krankenkasse oder bei Beamten in der freien Heilfürsorge zu schließen. Als gesetzlich Versicherter können Sie so in der GKV verbleiben – etwa weil Sie nicht wechseln können oder möchten – dennoch aber den Schutz eines Privatpatienten erreichen. Die Zusatzversicherungen der AXA sind für viele Versicherte damit ein guter Mittelweg.
Der Klassiker ist die Zahnzusatzversicherung, bei der wir die großen Leistungslücken der gesetzlichen Kasse schließen. Aber auch eine ambulante Zusatzversicherung, die etwa die Eigenanteile beim Kauf von Medikamenten oder Sehhilfen übernehmen, kann sinnvoll sein. Mit der stationären Zusatzversicherung profitieren Sie im Krankenhaus von einer Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung und anderen Zusatzleistungen.
Sie interessieren sich für eine der Zusatzversicherungen? Sprechen Sie uns einfach darauf an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein passgenaues Angebot!

Welche Berufsgruppen können sich privat
krankenversichern?

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Die private Krankenversicherung steht nicht allen Berufsgruppen offen. Versichern können sich folgende:

  • Beamte, da hier ein Anspruch auf Beihilfe besteht. Das Einkommen oder die Art des Beamtenstatus (Widerruf, Probe oder Lebenszeit) spielen keine Rolle.
  • Selbstständige, ebenfalls unabhängig vom Einkommen. Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich ausgeübt werden.
  • Angestellte mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die im Jahr 2021 bei 64.350 Euro brutto liegt. Wird diese Grenze später (wieder) unterschritten, ist die PKV keine Option mehr.

Besonderheiten bei Beamten

Beihilfekonforme PKV-Tarife

Beamte und Soldaten nach der aktiven Dienstzeit sowie Richter haben einen Anspruch auf sogenannte Beihilfe. Dabei übernimmt der Dienstherr zwischen 50 und 80 Prozent aller anfallenden Krankheitskosten (nicht des Beitrags, sondern der tatsächlichen Behandlungskosten). So entsteht eine Absicherungslücke von 20 bis 50 Prozent, die wegen der gesetzlichen Versicherungspflicht in Deutschland mit einer privaten Krankenversicherung geschlossen werden muss.
Würden Sie sich hier für eine Vollversicherung entscheiden, wären Sie überversichert – denn diese übernimmt 100 Prozent der Kosten. Speziell für Beihilfeberechtigte gibt es daher die sogenannte Restkostenversicherung, die genau an die verbleibende Lücke angepasst wird.
So übernimmt die private Krankenversicherung der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach nur noch zwischen 20 und 50 Prozent der Behandlungskosten, den Rest erstattet die zuständige Beihilfestelle. Für Sie ergibt sich der Vorteil, dass die Prämien zur PKV deutlich niedriger ausfallen als bei einer identischen Vollversicherung. Zusätzlich sind unsere Tarife an die Beihilfevorschriften der einzelnen Dienstherren angepasst, sodass tatsächlich alle Eigenanteile erstattet werden.

Leistungen der AXA privaten Krankenversicherung

Mit der PKV der AXA entscheiden Sie sich für eine umfassende und passgenaue Absicherung, die sich jederzeit weiter an die persönliche Situation anpassen lässt. Einige Leistungen und Vorteile der privaten Krankenversicherung im Überblick:

  • Übernahme aller Krankheits- und Behandlungskosten in der vertraglich vereinbarten Höhe.
  • Vollständige Erstattung der Kosten für (hochwertige) Zahnbehandlungen, der Selbstbehalte bei stationären Krankenhausaufenthalten und Sehhilfen sowie beim Kauf von Medikamenten.
  • Mitversicherung von Zusatzleistungen möglich, zum Beispiel der Erstattung von Psychotherapie, Heilpraktiker-Behandlungen, Chefarztbehandlung und Einzelzimmern im Krankenhaus.
  • Einschluss eines Krankenhaustagegeldes optional möglich.
  • Leistungsanpassungen bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung, etwa bei der Geburt eines Kindes.
  • Kinder und Ehegatten benötigen einen eigenen Versicherungsvertrag, insgesamt erhalten Sie beim Abschluss mehrerer Policen aber attraktive Anbündelungsrabatte.
  • Sondertarife für Beamte, Richter und Soldaten nach ihrem aktiven Dienst. Auch für Ihre Angehörigen bieten wir passgenaue, an den Beihilfeanspruch angepasste, Lösungen.

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an

Möchten Sie mehr über die private Krankenversicherung oder unsere Zusatzversicherungen erfahren? Möchten Sie sich beraten lassen, ob sich der Wechsel in die PKV lohnt und welche Pluspunkte auf Sie zukommen? Zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei Ihrer AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach!

AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen
Friedrichplatz 1
41061 Mönchengladbach
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