[axaordbv] [ort] [name] | [seitenname]

AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach Bauherrenhaftpflicht

Die Bauherrenhaftpflicht der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach

Ab dem ersten Spatenstich umfassend abgesichert!

Mit dem ersten Spatenstich und eigentlich bereits mit der Planung geht für viele Menschen der Traum von den eigenen vier Wänden in Erfüllung – definitiv ein Grund zur Freude. Allerdings tragen Sie als Bauherr auch die Verantwortung für Ihre Baustelle und für das, was auf ihr passiert. Mit der Bauherrenhaftpflicht der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach sichern Sie Ihre Haftung als Verantwortlicher passgenau ab.

Grundlagen der Haftung im BGB

[axaordbv] [ort] [name] | [seitenname]

Das Bürgerliche Gesetzbuch – kurz BGB – regelt die Grundsätze der Haftung in Deutschland. Es schreibt vor allem vor, dass jeder, der anderen Menschen einen Schaden zufügt, für die entstehenden Folgen mit seinem gesamten Vermögen haftet. Je nach Art und Umfang des Schadens können so immense Forderungen auf Sie zukommen, die Sie mit Ihrem vorhandenen Vermögen nicht begleichen können. Hohe Schulden bis hin zur Privatinsolvenz sind hier leider gängige Folgen.
Diese Haftung gilt auch für Bauherren. Denn auf Ihrer Baustelle sind Sie für die Folgen von Personen- und Sachschäden auch dann verantwortlich, wenn andere Personen oder Unternehmen in Ihrem Auftrag handeln. Entsprechend sind die Regelungen nach Abschluss der Bauarbeiten, etwa wenn Sie Ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommen und andere Menschen durch Ihr Grundstück oder Gebäude beschädigt werden. 

Mit uns auf der sicheren Seite

Die Bauherrenhaftpflicht der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach deckt diese gesetzliche Haftpflicht zu erstklassigen Konditionen und bis zur vereinbarten Versicherungssumme ab. So sind Sie immer auf der sicheren Seite. 

Funktionsweise der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Die Bauherrenhaftpflicht der AXA funktioniert wie eine klassische Haftpflichtversicherung, ist aber auf die Risiken von Bauherren zugeschnitten. Wir leisten also bei allen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für die Sie nach dem BGB in die Haftung genommen werden (können). Ein kurzer Überblick über die Schadensarten.

Personenschäden

Kommt eine Person zu Schaden, wird sie also in ihrer körperlichen Unversehrtheit verletzt oder sogar getötet, liegt ein Personenschaden vor. Diese Art gehört zu den Schäden mit den schwerwiegendsten Folgen, da in der Regel hohe Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf Sie zukommen. Sie setzen sich unter anderem aus dem Verdienstausfall der geschädigten Person, eventuellem Regress der Krankenversicherung und Ansprüchen von Angehörigen zusammen. Im schlimmsten Fall müssen Sie ein Leben lang für den Unterhalt der Person aufkommen.
Entsprechend umfassend ist der Schutz der AXA Bauherrenhaftpflicht bei Personenschäden. Wir leisten hier bei allen denkbaren Vorfällen und verzichten zudem auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.

Sachschäden

Sachschäden sind solche, bei denen Sachen – also körperliche Gegenstände – im Sinne des BGB beschädigt oder zerstört werden. Besonders relevant ist die Dauerhaftigkeit des Schadens. So kann eine vorübergehende und leicht zu beseitigende Verschmutzung keinen Sachschaden darstellen. Ein schwerer und teurer Achsschaden, der durch eine unsachgemäß verschlossene Baugrube herbeigeführt wird, stellt aber zum Beispiel einen solchen Schaden dar. Auch hier verzichten wir auf die Einrede der Fahrlässigkeit.
Die Bauherrenhaftpflicht deckt Sachschäden, die auf Baustellen zu den häufigsten Zwischenfällen gehören, umfassend ab.

Vermögensschäden

Zu den Vermögensschäden gehören alle Vorfälle, bei denen das Vermögen einer anderen Person gemindert oder eine Zunahme von Vermögen verhindert wird. Vermögensschäden können als Folge anderer Zwischenfälle (etwa eines Sachschadens) oder als eigenständiger Schaden (etwa durch den Verlust von Wertgegenständen) entstehen. AXA unterscheidet hier allerdings nicht zwischen „echten und unechten“ Schäden, sondern deckt im Rahmen der Bauherrenhaftpflicht alle Schadensfälle ab.

Prüfung von Ansprüchen

Mit AXA umfassend abgesichert

Machen Geschädigte einen Anspruch gegen Sie geltend, gehen wir bei der Prüfung der Forderung immer in diesen Schritten vor:

  • Wir begutachten den Schaden anhand der vorgelegten Unterlagen und in den meisten Fällen auch vor Ort. Im Anschluss prüfen wir, ob der Anspruch der Gegenseite tatsächlich entstanden ist und ob die Höhe der geltend gemachten Forderungen stimmt.
  • Liegt der Anspruch vor, leisten wir unverzüglich und in der geforderten Höhe. Damit sind Prüfung und Regulierung abgeschlossen.
  • Halten wir die Forderung für unangemessen, etwa für zu hoch oder gar nicht erst entstanden, wehren wir sie ab. Dabei übernehmen wir auch die Kosten für Anwälte und Gerichte, sofern diese Schritte notwendig sind. Auf Sie kommen keine Mehraufwendungen zu.
  • Je nach Ausgang des Verfahrens regulieren wir den Anspruch oder verweigern die Zahlung. Für Sie als Bauherr ist die Sache damit erledigt.

Leistungen und Vorteile der Bauherrenhaftpflicht

Mit der Bauherrenhaftpflicht der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach entscheiden Sie sich für einen vielseitigen und passgenauen Versicherungsschutz. Sie profitieren unter anderem von diesen Leistungen und Vorteilen:

  • Wir decken die gesamte Haftpflicht nach dem BGB ab. Pauschale Leistungsausschlüsse bestehen grundsätzlich nicht.
  • Versichert sind alle Umbauten, Neubauten, Reparatur- sowie Abbrucharbeiten. Auch Renovierungen sind hier eingeschlossen.
  • Wir tragen auch das Haus- und Grundbesitzerrisiko, etwa für Schäden durch das Grundwasser oder an fremden Gewässern durch Ihr Grundstück. Selbiges gilt für chemische und physikalische Veränderungen der Bodenstruktur, soweit sie durch die Baumaßnahmen eingetreten sind.
  • Als Mitarbeiter auf der Baustelle genießen auch Sie den vollen Haftpflichtschutz. Setzen Sie selbst Helfer und andere Unternehmen ein, sind diese ebenfalls mitversichert.
  • Voller Versicherungsschutz für Maschinen und technische Anlagen (auch Fahrzeuge), die auf dem Bau eingesetzt werden. Fahrzeuge sind versichert, soweit nicht bereits die Kfz-Versicherung greift.
  • Der Grundschutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung gilt bis zu einer Bau- oder Umbausumme von 200.000 Euro. Anpassungen nach oben oder unten sind hier jederzeit möglich.
  • Die Versicherungsprämie ist in Form eines Einmalbetrags sofort fällig. Die Vertragslaufzeit beschränkt sich auf die Dauer der Baumaßnahme, Sie binden sich also nicht länger als nötig an den Vertrag.
  • Wir verzichten grundsätzlich auf Einwände wegen fahrlässigen Handelns. So genießen Sie und Ihre Helfer auch bei kurzen Unachtsamkeiten oder Fehlern, in deren Folge ein Schaden entsteht, vollen Versicherungsschutz. Lediglich vorsätzliche Handlungen sind nicht vom Versicherungsschutz umfasst.

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an

Sie möchten mehr über die Bauherrenhaftpflicht der AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen in Mönchengladbach – der unverzichtbaren Police für jeden Bauherr – erfahren? Dann zögern Sie nicht, vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin zur Beratung bei uns oder fordern Sie ein individuelles Angebot an. Das Team freut sich bereits auf Sie!

Sie haben gerade den Informationstext zur Bauherrenhaftpflicht gelesen.

AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen
Friedrichplatz 1
41061 Mönchengladbach
AXA Geschäftsstelle Klaus Paulussen
Friedrichplatz 1
41061 Mönchengladbach
Termin vereinbaren 02161 57378-0 02161 57378-10 Filialen und Team
:
sowie nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 13:00
14:00 bis 17:00
Dienstag:
09:00 bis 13:00
14:00 bis 17:00
Mittwoch:
09:00 bis 13:00
14:00 bis 17:00
Donnerstag:
09:00 bis 13:00
14:00 bis 17:00
Freitag:
09:00 bis 13:00
14:00 bis 17:00

sowie nach Vereinbarung
karte
In Google Maps öffnen