Die private Haftpflichtversicherung der AXA – weil achtsam sein allein manchmal nicht ausreicht
Experten sind sich einig – die private Haftpflichtversicherung ist eine der mit Abstand wichtigsten Versicherungen überhaupt auf dem Versicherungsmarkt. Und das hat einen guten Grund. Sie greift immer dann, wenn Sie für einen Schaden haftbar gemacht werden können. Und eine solche Situation kann schneller eintreten, als einem lieb ist. Das Kind, dass mit dem Fahrrad gegen ein parkendes Auto fährt ist genauso ein Schadensverursacher für den Sie haften, wie Sie im Vorbeigehen eine teure Vase tuschieren, diese herunterfällt und zu Bruch geht. Es gibt unzählige Situationen, in denen Ihre private Haftpflichtversicherung der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Ihnen helfend zu Seite steht. Dabei übernehmen wir nicht nur die Kosten für Schadensfälle, die Sie verursacht haben – wir helfen Ihnen auch unberechtigte Forderungen gegen Sie zurückzuweisen. Notfalls sogar vor Gericht.
Diese Schadensarten werden von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen
Die private Haftpflichtversicherung der AXA steht Ihnen zur Seite, wenn eine der folgenden Schadensarten aufgetreten ist:
- Sachschäden (Schäden an fremdem Sacheigentum, wie zum Beispiel einem parkenden Auto, einer Glasscheibe etc.)
- Personenschäden (eine fremde Person wird durch eine Unachtsamkeit von Ihnen verletzt)
- Vermögensschäden (finanzielle Nachteile oder entgangene finanzielle Vorteile einer fremden Person, für deren Verlust Sie verantwortlich sind, die sich aber nicht aus einem Sach- oder Personenschaden herleiten)
Vermögensschäden kommen dabei nur sehr selten vor – Personen- und Sachschäden sind deutlich häufiger zu verzeichnen. Und gerade Personenschäden können dabei zu einer kostspieligen und langwierigen Angelegenheit werden.
Deshalb ist die private Haftpflichtversicherung so wichtig
Die private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Folgen einer Unachtsamkeit, durch die eine fremde Person oder ihr Eigentum zu Schaden kommen. Vor allem bei Personenschäden können sehr hohe Kosten entstehen – einmalige Kosten und Folgekosten. Denn im Fall eines Personenschadens kommen Sie nicht nur für die Behandlung des Verletzten auf – Sie müssen auch Verdienstausfälle begleichen, der Arbeitgeber wird die von ihm im Rahmen der Lohnfortzahlung gezahlten Beträge von Ihnen zurückfordern, die Krankenkasse das notwendige Krankengeld und im schlimmsten Fall kann es sogar dazu kommen, dass Sie eine lebenslange Entschädigungsrente zahlen müssen. Wird die Person, die durch Sie zu Schaden gekommen ist, gar aufgrund der Schädigung arbeitslos und rutscht in den Hartz IV - Bezug ab, wird das Amt jeden Cent den es an den Geschädigten auszahlt, im Rahmen der Kostenersatzpflicht, von Ihnen zurückfordern. Doch allein schon die Behandlungskosten und eventuelle Schmerzensgeldzahlungen können Sie schnell in den finanziellen Ruin treiben.
Die private Haftpflichtversicherung – weil achtsam sein eben nicht genug ist
Lassen Sie uns dafür sorgen, dass Sie auch in Momenten, in denen Sie vielleicht für einen Augenblick unachtsam waren oder in denen Sie trotz aller Vorsicht einen Schaden verursacht haben, ausreichend abgesichert sind. So schützen Sie sich selbst und stellen sicher das Menschen, die vielleicht durch Sie zu Schaden kommen könnten, wirklich hinreichend finanziell entschädigt werden können. Lassen Sie sich von einem Mitarbeiter unserer AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beraten – wir helfen Ihnen gern aus unseren unterschiedlichen Tarifen den für Sie besten herauszufiltern. Damit Sie im Leben immer auf der sicheren Seite stehen.
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Dissenchener Str. 50
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Nach Vereinbarung
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