Die Beihilfetarife der AXA/ DBV Bezirksvertretung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus – der ideale Krankenversicherungsschutz für Anwärter und Beamte
Für Beamte sowie Beamtenanwärter besteht keine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Sozialversicherung – somit auch nicht in der Krankenversicherung als eine der Säulen des Sozialversicherungssytems.
Daher ergeben sich für Sie zwei Alternativen:
1. Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen einer freiwilligen Krankenversicherung
2. Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV)
Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist in den meisten Fällen jedoch wenig sinnvoll, da Sie als Beamter keinen Arbeitgeberanteil des Dienstherrn erhalten – somit zahlen Sie den gesamten Beitrag der GKV allein.
Vielmehr beteiligt sich der Dienstherr an Ihren Krankheitskosten in Form einer Beihilfe.
Die Höhe dieser ist zum einen abhängig vom jeweiligen Familienstatus und zum anderen davon, ob Sie Landes- oder Bundesbeamter sind, denn jedes Bundesland sowie der Bund hat unterschiedliche Beihilfevorschriften.
Dies beinhaltet jedoch auch Vorteile, denn mit einer privaten Krankenversicherung genießen Sie je nach Tarif diverse Vorteile im Vergleich zur GKV. Dies können beispielsweise
und viele weitere Zusatzleistungen sein.
In Abhängigkeit des für Sie geltenden Beihilfetarifes bieten wir Ihnen für jede Konstellation den passenden Beihilfetarif an – sprechen Sie uns an!
So können Sie sich im Rahmen der Vision B-U Tarife der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus in einem Rahmen von 15 bis 50 Prozent, je nach Höhe des Beihilfeanspruches, absichern.
Für diejenigen, die sich mehr Komfort im Krankenhaus wünschen, besteht die Möglichkeit im Rahmen von stationären Aufenthalten die gesonderten Unterkunftskosten für ein Einzel- oder Zweibettzimmer abzusichern. Auch hier sollten im Vorfeld die beihilferechtlichen Bestimmungen beachtet werden, damit Sie anschließend keine unerwarteten Rechnungen erhalten.
Ein weiteres Leistungsplus stellen die Beitragszahlungen einer PKV dar. Während die Beiträge der GKV einkommensabhängig sind, werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung durch Eintrittsalter und Gesundheitszustand ermittelt – je jünger Sie sind, desto günstiger ist der Beitrag.
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen kommt es jedoch im Rahmen der Beihilfe immer mehr zu Kürzungen, speziell im Bereich der Zahnmedizin (Laborkosten, Zahnersatz) sowie bei Optikerleistungen (Brillen, Kontaktlinsen), sodass es sinnvoll sein kann, zusätzlich zum beihilfekonformen Tarif den Beihilfeergänzungstarif abzuschließen.
Neben der Krankenversicherung besteht als Beamter die Verpflichtung, sich in der Pflegeversicherung zu versichern. In der Regel sollte diese beim gleichen Anbieter der PKV abgeschlossen werden, damit es im Fall eines möglichen Pflegeanspruches keine Abgrenzungsprobleme zwischen der PKV und der Pflegepflichtversicherung (PPV) gibt. Hierzu haben wir ebenfalls ein passendes Angebot für Sie.
Als Beamtenanwärter genießen Sie bei uns die Vorzüge des Anwärtertarifs – wir honorieren die Tatsache, dass die Anwärterbezüge nur einen Bruchteil der späteren Beamtenbesoldung ausmachen.
Daher erhalten Sie Sonderkonditionen, die deutlich unter dem Preisniveau der regulären Beamtentarife liegen – und das bei vollwertigem Versicherungsschutz.
Nach Abschluss der Ausbildung versichern wir Sie in den regulären Beihilfetarifen weiter, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird.
Ihre persönliche Situation analysieren wir gerne gemeinsam mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch in der Geschäftsstelle der Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus oder bei Ihnen daheim – wir stellen uns auf Sie ein.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Für eine Terminvereinbarung stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten in der AXA Bezirksdirektion Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus telefonisch zur Verfügung.
Alternativ steht es Ihnen frei, jederzeit unser Kontaktformular auf unserer Homepage zu nutzen.
Dissenchener Str. 50
03042 Cottbus
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00
09:00 bis 18:00